Ausschreibungen (VOL/VOB)
Tariftreuegesetz ab 01.05.2012
Die Stadt Jülich ist verpflichtet ab dem 1.Mai 2012 das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW)" anzuwenden.
Insofern wird für alle Vergaben der Stadt Jülich darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Diese Verfahrensvorgaben gelten entsprechend für den § 18 TVgG-NRW, hier sind ebenfalls die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Die entsprechenden Verpflichtungserklärungen und Ergänzungen zu den „Besonderen Vertragsbesingungen" bzw. „Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen" sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Das Fehlen dieser Erklärungen führt zum Ausschluss von der Wertung der Angebote.
Das Tariftreuegesetz sowie die Formulare für die geforderten Verpflichtungserklärungen etc. können unter http://www.vergabe.nrw.de/auswahl/index.html für Firmen unter „Bereich Wirtschaft" eingesehen werden.
Die Submissionsstelle der Stadt Jülich informiert Sie über die aktuellen Ausschreibungen (Hochbau, Straßenbau, Gartenbau, Kanalbau u.a.).
Bei dieser Stelle können Sie Unterlagen anfordern oder abholen und Auskunft über Termine und Anforderungen einholen.
Ansprechpartnerin für Ausschreibungen aus dem Baubereich:
Frau Lehmkuhl, Bauverwaltungsamt
Postfach 12 20, 52411 Jülich
Tel.: 02461/63-263, Fax: 02461/63-362
E-Mail: info@juelich.de
Anschrift des Auftraggebers:
Stadt Jülich, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Telefon: 02461 63-0, Fax: 02461 63-362, E-Mail: info@juelich.de
Die zuständigen Ansprechpartner für Ausschreibungen aus anderen Bereichen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext.
| Öffentliche Ausschreibungen - Baubereich u.a. |
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| Unterrichtung entsprechend § 19 VOB/A (2009) | |
| Information entsprechend § 20 VOB/A (2009) | |
| Information entsprechend § 19 VOL, Ziffer 3 (2009) |






