Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.
Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.
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28 Mär 2024
Kreuzung L253 / Von-Schöfer-Ring ab Donnerstagabend wieder offen
Restarbeiten in der kommenden Woche
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27 Mär 2024
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27 Mär 2024
Im Bauhof sind für den Bereich der Grünpflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Arbeiterinnen / Arbeiter zu besetzen.
Bewerbungen möglich bis 11.04.2024.
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27 Mär 2024
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26 Mär 2024
Direkt wieder auf den Beinen
Die Jülicher Gesundheitsstunde beantwortet viele Fragen zum Einsatz künstlicher Gelenke
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