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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 28  Mär  2024

    Kreuzung L253 / Von-Schöfer-Ring ab Donnerstagabend wieder offen

    Restarbeiten in der kommenden Woche

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  • 27  Mär  2024

    Ausbildung 2025

    Ausbildung oder Studium? Bei uns kannst Du beides haben!

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  • 27  Mär  2024

    Im Bauhof sind für den Bereich der Grünpflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Arbeiterinnen / Arbeiter zu besetzen.

    Bewerbungen möglich bis 11.04.2024.

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  • 27  Mär  2024

    Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

    Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen

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  • 26  Mär  2024

    Direkt wieder auf den Beinen

    Die Jülicher Gesundheitsstunde beantwortet viele Fragen zum Einsatz künstlicher Gelenke

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