Abmeldung
| Allgemeine Hinweise |
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Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nur erforderlich,
Bei einem Wohnungswechsel einer Hauptwohnung innerhalb der Bundesrepublik brauchen Sie sich nicht am alten Wohnort abzumelden; das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für Sie. |
| Wichtige Informationen rund um die Abmeldung! |
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Die Pflicht zur Abmeldung entfällt für Personen bei Umzug im Inland. |
| Was muss bei der Abmeldung vorgelegt werden? |
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| Beantragung / Gebühren |
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Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Abmeldung kann auch schriftlich auf dem Postweg erfolgen, dann muss jedoch eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden. |






