Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSIAM)
Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden in Zukunft von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet. Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem 01.11.2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool (ELStAM-Datenbank) eingerichtet, in dem die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden. Änderungen werden von den Kommunen und den Finanzämtern an ELStAM übertragen und dort weiter verarbeitet.
Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 01.01.2011 gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen.
Voraussetzung für das neue Verfahren ist die Steueridentifikationsnummer.
Der Arbeitgeber ruft mit Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Arbeitnehmers dessen elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und deren Anderungen elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab und kann dann damit den Lohnsteuerabzug vornehmen.
Die Papierlohnsteuerkarte wurde für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren abgelöst wird.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt anstelle einer Papierlohnsteuerkarte eine sogenannte Ersatzbescheinigung mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt auch bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte 2010.
Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen werden in Zukunft die Finanzbehörden sein.
Änderungen auf der Lohnsteuerkarte, die ab 01.01.2011 gültig werden, sind ausschließlich durch das Finanzamt vorzunehmen.
Mehr Information en zür elektronischen Lohnsteuerkarte sind im Internet unter www.elster.de zu finden.






