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Elektro–Altgeräte gehören in die Verwertung und nicht in den Müll

Das neue Elektro-Gesetz tritt am 24.03.2006 in Kraft

Die Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten wächst von Jahr zu Jahr. Früher oder später ist jedoch auch das beste Gerät Schrott – und gleichzeitig sehr wertvoll: Es enthält Rohstoffe wie z.B. Kupfer, Eisen und Aluminium. In den heute ausrangierten Altgeräten sind aber auch häufig erhebliche Mengen Schadstoffe wie z.B. Blei und Cadmium enthalten. Durch das Elektro-Gesetz wird geregelt, dass sowohl die Rohstoffe recycelt als auch die Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Das Gesetz regelt auch, dass Schadstoffe in Neugeräten nur noch in geringem Maß eingesetzt werden.

Defekte und unbrauchbare Altgeräte oder deren Teile müssen nun von den Herstellern zurückgenommen werden und diese müssen sie entsprechend dem Elektro-Gesetz ab 24. März 2006 auf eigene Kosten verwerten. Die Rücknahme und Verwertung durch die Hersteller ist deshalb für die Verbraucher kostenfrei.

Sammlung und Transport zu den Annahmestellen hingegen werden durch die Städte und Gemeinden organisiert. Elektro-Altgeräte dürfen auf keinen Fall mehr in den Hausmüll und auch keinem Schrotthändler mehr mitgegeben werden!

Das gilt für alle Geräte:

  • Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Waschmaschine, Elektroherd, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte wie z.B. Telefone und Handys, Faxgeräte, Computer und -zubehör
  • Geräte der Unterhaltungselektronik z.B. Fernseher, Stereoanlagen, Videorecorder und MP3-Player
  • Gasentladungslampen, Leuchtstoffröhren und Energielampen
  • Haushaltskleingeräte, Lampen (ohne Glühbirne), elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Bild: Symbol durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

Alle neuen Elektrogeräte werden jetzt mit dieser "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern ausschließlich der kommunalen Sammlung zu überlassen ist.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt.


So erfolgt die Entsorgung in Jülich:
1. Kleine und große Geräte werden wie bisher zu Hause abgeholt, Infos zur Terminvergabe siehe Abfall- und Umweltkalender der Stadt Jülich, Elektro- und Elektronikschrott.
2. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu maximal 30 cm (also z.B. Fön, Taschenrechner, Wasserkocher, Modem, Handy etc.) können ab sofort auch am Schadstoffmobil abgegeben werden, Termine s. Abfall- und Umweltkalender der Stadt Jülich, Seite 7.
3. Elektro-Händler, die neue Geräte verkaufen und liefern, dürfen auch die Altgeräte weiterhin mitnehmen; die Geräte werden ebenfalls an die Hersteller zurückgegeben.
4. Für alle Arten von Altgeräten (große und kleine Geräte) gibt es 2 Sammelstellen, bei denen auch selber hingebracht und kostenlos abgegeben werden kann:
 
  • ELC Horm (ehem. Deponie Horm), Pfarrer-Pleus-Straße 46, Hürtgenwald-Horm und
  • ehem. Deponie Warden, Mariadorfer Straße, Alsdorf-Warden
  • Service-Telefon der AWA GmbH 01802 607070 (6 Cent pro Anruf)

Für Altgeräte, die noch funktionieren, sollte zunächst nach Möglichkeiten einer Weiterverwendung gesucht werden (verkaufen oder verschenken). Dies ist über eine kostenlose Kleinanzeige möglich (Marktplatz, Such & Find, Annonce etc. erhältlich am Kiosk) oder in Versteigerungsportalen im Internet oder durch Aushänge in verschiedenen Geschäften am "schwarzen Brett". Für defekte Geräte gilt: Erst die Reparaturmöglichkeiten prüfen, dann ggf. entsorgen. Und für den Neukauf empfiehlt es sich, grundsätzlich für alle Produkte auf Qualität und Langlebigkeit zu achten.
 
Fragen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und allen anderen Abfallarten beantwortet die Abfallberatung der Stadt Jülich unter den Telefonnummern 02461 63-253 und 02461 63-252.



Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

N.N. Theater: Michael Kohlhaas

1. Juni, 20 Uhr, Open Air Bühne im Brückenkopf-Park Jülich

Neu im Außerschulischen Lernort des Brückenkopf-Parks Jü

Neue Angebote seit dem 1. Mai

Neu im Park – Ziegenkontaktbereich

Ziegen streicheln und füttern

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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