EMRA - Elektronische Melderegisterauskunft
Mit EMRA – Elektronische Melderegisterauskunft - bietet die Stadt Jülich Auskunftssuchenden die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt Jülich zu erhalten.
Der Nutzen dieser Anwendung liegt beim Kunden und der Stadt Jülich. Portokosten und Arbeitsaufwand für Anfragen auf dem Postweg entfallen. Anfragen, die auf elektronischem Weg eingehen, werden bevorzugt bearbeitet.
Die Auskunft ist gemäß Meldegesetz kostenpflichtig. Einfache elektronische Melderegisterauskünfte kosten je Auskunft 4 Euro, Archivauskünfte 7 Euro. Die zu zahlenden Gebühren werden ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Bezahlung per Rechnung/Sammelrechnung wird von der Stadt Jülich nicht angeboten. Entgegenstehende Regelungen in den Nutzungsbedingungen und bei den Auswahlmöglichkeiten in der Zugangsbeantragung sind unwirksam.
Anfragende, die Anspruch auf eine gebührenfreie Auskunft haben (z. B. Behörden), müssen die Mehrfachauskunft benutzen und systembedingt die Bezahlung per Rechnung auswählen. Gebühren werden jedoch nicht erhoben!
Helfen Sie mit, die Arbeit in den Kommunen effizient und bürgernah zu erledigen. Stellen Sie daher Ihre Melderegisterauskunft mittels EMRA!
Der Nutzen dieser Anwendung liegt beim Kunden und der Stadt Jülich. Portokosten und Arbeitsaufwand für Anfragen auf dem Postweg entfallen. Anfragen, die auf elektronischem Weg eingehen, werden bevorzugt bearbeitet.
Die Auskunft ist gemäß Meldegesetz kostenpflichtig. Einfache elektronische Melderegisterauskünfte kosten je Auskunft 4 Euro, Archivauskünfte 7 Euro. Die zu zahlenden Gebühren werden ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Bezahlung per Rechnung/Sammelrechnung wird von der Stadt Jülich nicht angeboten. Entgegenstehende Regelungen in den Nutzungsbedingungen und bei den Auswahlmöglichkeiten in der Zugangsbeantragung sind unwirksam.
Anfragende, die Anspruch auf eine gebührenfreie Auskunft haben (z. B. Behörden), müssen die Mehrfachauskunft benutzen und systembedingt die Bezahlung per Rechnung auswählen. Gebühren werden jedoch nicht erhoben!
Helfen Sie mit, die Arbeit in den Kommunen effizient und bürgernah zu erledigen. Stellen Sie daher Ihre Melderegisterauskunft mittels EMRA!






