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Hinweise und gesetzliche Grundlagen  

 
Auskünfte aus dem Melderegister können persönlich, schriftlich oder online erbeten werden und sind gebührenpflichtig. Eine telefonische Auskunft an Privatpersonen kann nicht erteilt werden. Die Person, zu der die Auskunft beantragt wird, muss anhand von Suchmerkmalen (Name, Vorname, Geburtsdatum oder letzte Adresse in der Kommune) eindeutig bestimmt sein. Die elektronische Melderegisterauskunft (EMRA) unterstützt Sie bei der Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Die Gebühr wird mittels Abbuchungsverfahren eingezogen. Für die Datenübermittlung erfolgt der Aufbau einer sicheren SSL-Verbindung gemäß den Einstellungen Ihres Browsers.

Der Nutzen dieser Anwendung liegt beim Kunden und der Stadt Jülich. Sie sparen das Porto für die Anfrage und die Stadt Jülich kann Ihre Anfrage schnell und effizient bearbeiten. Sie erhalten nach Beantwortung der Anfrage automatisch eine E-Mail, dass Ihre Anfrage beantwortet wurde und können die Daten sofort abrufen. Anfragen, die auf diesem Wege eingehen, werden bevorzugt bearbeitet.

 Die elektronische Melderegisterauskunft spart Ihnen Mühen und bares Geld. Eine schriftliche Anfrage kostet Sie 7 Euro und Sie halten die Auskunft erst nach mehreren Tagen in Ihren Händen. Nun kostet die Auskunft nur noch 4,- Euro und ist meist am selben Tag verfügbar.

Helfen Sie mit, die Arbeit in den Kommunen effizient und bürgernah zu erledigen. Stellen Sie daher Ihre Melderegisterauskunft mittels dieser Anwendung. 
 
 

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

N.N. Theater: Michael Kohlhaas

1. Juni, 20 Uhr, Open Air Bühne im Brückenkopf-Park Jülich

Neu im Außerschulischen Lernort des Brückenkopf-Parks Jü

Neue Angebote seit dem 1. Mai

Neu im Park – Ziegenkontaktbereich

Ziegen streicheln und füttern

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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