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Entgelte/Ermäßigungen

Die Höhe des Musikschulgeldes können Sie der Musikschulordnung entnehmen.


Die Musikschule bietet Ermäßigungen des Schulgeldes an, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zwei Arten der Ermäßigung sind möglich:

a) Einkommensabhängige Sozialermäßigung

Diese Art der Ermäßigung ist abhängig von der Personenzahl (von Alleinstehend bis Familie mit 4 und mehr Kindern) und dem Familiennettoeinkommen und gestaffelt (50% und 20% Ermäßigung). Sofern in Abhängigkeit davon bestimmte Grenzen nicht überschritten werden, wird die entsprechende Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung muss beantragt und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden. Einen Antrag auf Ermäßigung erhalten Sie hier.


b) Einkommensabhängige Familienermäßigung/Ermäßigung bei Mehrfächerbelegung

Diese Art der Ermäßigung kann gewährt werden, wenn mehr als ein Familienmitglied einen Vertrag abschließt und/oder ein Familienmitglied mehrere Verträge. Sie ist auch abhängig von der Personenzahl einer Familie und dem Familiennettoeinkommen und auch gestaffelt (40%, 30%, 20% und 10%). Sie wird in einem vereinfachten Verfahren beantragt (entsprechende Beantragung auf dem Anmeldeformular mit Selbsterklärung, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden).


Ausführliche Informationen zum Ermäßigungssystem können Sie der Musikschulordnung entnehmen, vor allem dem § 11 und der Anlage 3. Eine Tabelle der Einkommensgrenzen mit Berechnungsbeispielen finden Sie hier. Natürlich stehen Ihnen für nähere Auskünfte auch die Ansprechpartner/innen der Musikschule gerne zur Verfügung.

Treffpunkt Leserabe

Am 19.06.2013 Leserabe für 7 - 9 jährige Kinder

Jülich leider nicht „Stadt der jungen Forscher 2014"

Nur knapp unterlag Jülich am Donnerstag, 6. Juni, in Rostock dem Mitbewerber Würzburg im Finale des Wettbewerbs „Stadt der jungen Forscher 2014".

Einkaufen auf dem Jülicher Wochenmarkt

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In der Zeit vom 2. Mai bis 31. August werden vereinzelt Strom-, Gas- und Wasserzähler im Auftrag der Stadtwerke Jülich GmbH abgelesen

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