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Entgelte/Ermäßigungen

Die Höhe des Musikschulgeldes können Sie der Musikschulordnung entnehmen.


Die Musikschule bietet Ermäßigungen des Schulgeldes an, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zwei Arten der Ermäßigung sind möglich:

a) Einkommensabhängige Sozialermäßigung

Diese Art der Ermäßigung ist abhängig von der Personenzahl (von Alleinstehend bis Familie mit 4 und mehr Kindern) und dem Familiennettoeinkommen und gestaffelt (90%, 50% und 20% Ermäßigung). Sofern in Abhängigkeit davon bestimmte Grenzen nicht überschritten werden, wird die entsprechende Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung muss beantragt und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden. Einen Antrag auf Ermäßigung erhalten Sie hier.


b) Einkommensabhängige Familienermäßigung/Ermäßigung bei Mehrfächerbelegung

Diese Art der Ermäßigung kann gewährt werden, wenn mehr als ein Familienmitglied einen Vertrag abschließt und/oder ein Familienmitglied mehrere Verträge. Sie ist auch abhängig von der Personenzahl einer Familie und dem Familiennettoeinkommen und auch gestaffelt (40%, 30%, 20% und 10%). Sie wird in einem vereinfachten Verfahren beantragt (entsprechende Beantragung auf dem Anmeldeformular mit Selbsterklärung, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden).


Ausführliche Informationen zum Ermäßigungssystem können Sie der Musikschulordnung entnehmen, vor allem dem § 11 und der Anlage 3. Eine Tabelle der Einkommensgrenzen mit Berechnungsbeispielen finden Sie hier. Natürlich stehen Ihnen für nähere Auskünfte auch die Ansprechpartner/innen der Musikschule gerne zur Verfügung.

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

N.N. Theater: Michael Kohlhaas

1. Juni, 20 Uhr, Open Air Bühne im Brückenkopf-Park Jülich

Neu im Außerschulischen Lernort des Brückenkopf-Parks Jü

Neue Angebote seit dem 1. Mai

Neu im Park – Ziegenkontaktbereich

Ziegen streicheln und füttern

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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