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Geringfügige Beschäftigungen - auch Mini-Jobs oder 400,-- Euro-Jobs genannt

Eine geringfügige Beschäftigung bis 400,-- Euro ist für den Arbeitnehmer versicherungsfrei. Nur der Arbeitgeber zahlt vom tatsächlichen Arbeitsverdienst einen Pauschalbetrag von derzeit 15% (bei Beschäftigungen im Haushalt 5%) in die Rentenversicherung ein. Diese Rentenbeiträge steigern zwar die Rentenansprüche und erhöhen die Wartezeitmonate, jedoch nicht in dem Umfang wie ein vollwertiger Pflichtbeitrag.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit durch eigene ergänzende Beitragszahlungen "aufzustocken" und somit vollwertige Beitragszeiten zu erwerben. Dabei ist die Differenz zwischen dem Arbeitgeberpauschalbetrag und dem Beitragssatz von derzeit 19,9% zu zahlen, mindestens jedoch aus einem Arbeitsverdienst von 155,-- Euro.

Zum Verfahren:
 
Der Arbeitnehmer verzichtet auf seine Versicherungsfreiheit und muss dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Diese Erklärung ist nur für die Zukunft gültig und kann für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung nicht widerrufen werden.
 
Wünschen Sie nähere Informationen und eine Einzelfallprüfung, wenden Sie sich bitte an die Rentenversicherungsstelle.



Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

N.N. Theater: Michael Kohlhaas

1. Juni, 20 Uhr, Open Air Bühne im Brückenkopf-Park Jülich

Neu im Außerschulischen Lernort des Brückenkopf-Parks Jü

Neue Angebote seit dem 1. Mai

Neu im Park – Ziegenkontaktbereich

Ziegen streicheln und füttern

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