Rede des Bürgermeisters Heinrich Stommel zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2012 in den Stadtrat am 23.02.2012
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Rahmenbedingungen des städtischen Haushaltes zu erläutern war in den letzten Jahren keine besonders erfreuliche Angelegenheit. Wirtschaftskrise, sinkende Einnahmen, steigende Ausgaben - die Dinge sind Ihnen sicher noch in Erinnerung.
Im Kern muss ich in diesem Jahr feststellen:
Es ist alles wie gehabt, nur angesichts fehlender echter Problemlösungen eher noch schlimmer!
Bevor ich aber auf die Rahmenbedingungen und die Einzelheiten des diesjährigen Haushalts eingehe, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einige Ergebnisse lenken, die trotz der erheblichen Finanzprobleme erreicht werden konnten.
Das städtische Schulzentrum wird mit großem Aufwand baulich und energetisch saniert. Betriebskosten werden damit dauerhaft gesenkt. Der Neubau der Katholischen Grundschule der Stadt Jülich ist nahezu fertiggestellt.
In einer gemeinsamen Kraftanstrengung ist es mit Bezug auf die neue Gesetzeslage gelungen, die nach den eindeutigen Zahlen des Schulentwicklungsplans gebotene Einrichtung einer Sekundarschule in kürzester Zeit auf den Weg zu bringen. So können die sich daraus ergebenden Änderungen bei den weiteren Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden.
Der Brückenkopf-Park erhält mit dem derzeit im Bau befindlichen neuen Verwaltungsgebäude endlich adäquate Büroräume und mit dem damit verbundenen Jugendgästehaus und dem Energie-Erlebnis-Pavillon gleichzeitig eine deutliche Aufwertung seines Angebotes. Die Attraktivität der dort bisher schon intensiv genutzten außerschulischen Angebote steigt dadurch.
Aufgrund entsprechender Beschlüsse im vergangenen Jahr wurde der Bereich Stadtmarketing als Stabsstelle im Dezernat V angesiedelt. Zum 01.07.2011 wurde die Stelle der Sachbearbeiterin, zum 01.09.2011 die Stelle der Leiterin besetzt. Der Lenkungskreis hat seine Arbeit aufgenommen. Es entstehen z. Zt. neue Werbeträger für Jülich und die Internetpräsenz wird überarbeitet.
Mit dem Verkauf des Solarturmes der Stadtwerke an das Deutsche Institut für Luft- und Raumfahrt ist die Ansiedlung des DLR in Jülich konkret geworden. Die Entwicklung zu einem deutschen Zentrum für Solartechnologie mit neuen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen nimmt Gestalt an. Für die SWJ GmbH hat dies einen zusätzlichen Nebeneffekt, weil dieser Gesellschaft damit ein dauerhaft defizitärer Bereich genommen wurde.
Sie sehen, es tut sich was in unserer Stadt. Jülich hat Potential, und wir werden es im Rahmen unserer sehr eingeschränkten Möglichkeiten auch weiterhin nutzen und sichtbar machen.
Die finanzielle Situation der Kommunen in NRW ist beängstigend und hat verschiedene Ursachen. Das strukturelle Problem der nicht ausreichenden Finanzierung der kommunalen Aufgaben ist noch immer ungelöst.
Herr Dr. Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW berichtete im Dezember 2011: „Mittlerweile liegen wir bei 21,2 Mrd. Euro Kassenkrediten. Das sind insgesamt 1.200 Euro pro Einwohner, dreimal soviel wie im Schnitt der anderen Bundesländer.
Wenn wir die Zahlen des IT-Betriebs NRW hochrechnen, dann haben wir 2015 einen Kassenkreditbestand von 40 Mrd. Euro. Spätestens dann könnten wir, Land und Kommunen, die Bücher zuklappen.“
Angesichts solcher Perspektiven ist nachvollziehbar, dass unser Kommunaler Spitzenverband grundsätzliche Forderungen stellt. Ich zitiere aus dem Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 18. Januar 2012 an den Präsidenten des Landtages NRW anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 27. Januar 2012.
„Begleitend zu den jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzen fordern wir eine Garantie einer finanziellen Mindestfinanzausstattung für die Städte und Gemeinden in der Landesverfassung. Ohne einen solchen verfassungsrechtlich normierten Anspruch der Kommunen auf eine finanzielle Mindestausstattung sehen wir die kommunalen Finanzausgleiche der nächsten Jahre vor dem Hintergrund der spätestens ab 2020 greifenden Schuldenbremse für das Land erheblichen Gefahren ausgesetzt.
Aus Sicht des kreisangehörigen Raums wird das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt.
Im Zeitraum von 2000 bis 2012 sind die durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen pro Einwohner bei den kreisfreien Städten von 317,72 Euro im Jahr 2000 auf 473,42 Euro in 2012 gestiegen. Das ist ein Anstieg um 48,69%. Im gleichen Zeitraum stiegen die Zuweisungen im kreisangehörigen Bereich (Städte, Gemeinden und Kreise zusammengenommen) um 3,45 %, nämlich von 271,55 Euro auf 280,93 Euro.
Die Entlastung der Kommunen an den Soziallasten durch die schrittweise Übernahme der Grundsicherungsaufwendungen durch den Bund ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend, um die strukturelle Finanzierungslücke der Kommunen in NRW zu schließen. Die von den Professoren Junkernheinrich und Lenk in dem im Jahr 2011 vorgelegten Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ aufgezeigte strukturelle Lücke der Kommunen in NRW beläuft sich auf rd. 2,85 Mrd. Euro jährlich. Mit der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund wird in der letzten Stufe eine Entlastung von rd. 1 Mrd. Euro erreicht. Es verbleibt daher immer noch eine strukturelle Lücke von rd. 1,8 Mrd. Euro. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass in der Zeit der schrittweisen Übernahme der Grundsicherungsleistungen durch den Bund die sozialen Aufwendungen in den anderen großen Kostenblöcken weiter anwachsen werden, so dass eine echte und als solche wahrgenommene Entlastung bei den Kommunen gar nicht in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich ankommen wird. Ohne eine weitere strukturelle und spürbare Entlastung durch den Bund von Soziallasten, insbesondere bei der Eingliederungshilfe, wird eine kommunale Haushaltskonsolidierung nicht gelingen.
Einer Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/573) können beispielhaft die Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen der Jahre 2008, 2009 und 2010 auf die kommunale Ebene entnommen werden. In den Jahren 2008-2012 summieren sich die rechnerischen Steuermindereinnahmen der Gemeinden bundesweit auf einen Betrag von fast 24 Milliarden Euro! Geht man davon aus, dass der Anteil der NRW-Kommunen mindestens bei 20 % liegt, so bedeutet dies, dass den Städten und Gemeinden in NRW Einnahmen in einer Gesamthöhe von rund 5 Milliarden Euro entgangen sind.“
Sie erkennen, sehr geehrte Damen und Herren, die Ursachen der kommunalen Finanzmisere sind vielfältig. Für die Lösung der allermeisten Finanzprobleme haben wir schlichtweg keine Zuständigkeit und mithin keinen Zugriff.
Ich komme auf die Initiativen des Landes zurück. Gemäß Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 13.12.2011 werden in der ersten Stufe des Stärkungspaktgesetzes 34 Kommunen Mittel vom Land erhalten. Die Gemeinden, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Landesmitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Die Teilnahme ist für diese Kommunen zwingend. Aus unserer Region sind die Städte und Gemeinden Aldenhoven, Nideggen, Übach-Palenberg, Stolberg und Würselen in dieser Liste zu finden. Die Empfängergemeinden müssen starke Restriktionen hinnehmen. Der Haushaltsausgleich muss in fünf Jahren erreicht werden.
350 Millionen klingt viel, das relativiert sich aber wenn man sieht, dass im Jahr 2011 der größte Teil – 263 Millionen – an sechs kreisfreie Städte ging. Die 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten rund 90 Millionen Euro.
Ob diesen Kommunen der Haushaltsausgleich in 5 Jahren gelingt, bleibt abzuwarten.
Unklar bleibt derzeit, wie der Stärkungspakt finanziert wird. Hierzu äußerten sich Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW in einer Pressemitteilung wie folgt: „Die Abundanzumlage ist zunächst gestrichen, sodass für künftige Regelungen weitere Gespräche mit dem Land möglich und erforderlich werden. Aber die Mittel für die weiteren Hilfen ab 2012 sollen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, also aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden. Das halten wir nach wie vor für den falschen Weg. Eine zweite Stufe an Konsolidierungshilfen verdient nur dann diesen Namen, wenn das Land dafür zusätzliche Mittel bereitstellt. Das ist bisher überhaupt nicht erkennbar“.
Freiwillig teilnehmen an dieser 2. Stufe können Kommunen, deren Eigenkapital bis 2016 aufgebraucht ist und die Teilnahme bis 31.03.2012 beantragen.
Sofern darüber hinaus keine strukturellen Veränderungen im Sinne der Kommunen durch Bund und Land vorgenommen werden, ist davon auszugehen, dass die Zahlen des Jülicher Haushaltes auch in den folgenden Jahren nicht wesentlich besser werden. Aufgrund der derzeit vorliegenden Daten ist mit großer Sorge zu vermuten, dass unser Eigenkapital im Jahr 2020 aufgebraucht sein wird. Gewisse Unabwägbarkeiten beinhaltet das derzeit noch geschätzte Eigenkapital; die endgültige Höhe ergibt sich erst aus der im Sommer zu beschließenden Eröffnungsbilanz. Somit ist davon auszugehen, dass wir weder an der 1. Stufe des Stärkungspaktgesetzes teilnehmen müssen noch aus heutiger Sicht an der 2. teilnehmen können!
Ein weiteres Problem der sich zuspitzenden Finanzkrise wird künftig auch die Verknappung und Verteuerung von Kommunalkrediten werden.
Wegen der Auswirkungen der europäischen Entwicklungen wird in vielen EU-Ländern über eine Zwangskapitalisierung der Banken nachgedacht. Unabhängig davon versuchen viele Banken höhere Kapitalauflagen, die sie bis Mitte 2012 einhalten müssen, über eine gedrosselte Kreditvergabe zu erfüllen. Das wird nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die kommunale Ebene spüren.
Im Ergebnis bleibt laut Dr. Schneider festzustellen: „Wenn es um systemrelevante Banken geht, ist der Bund ohne Zögern bereit, innerhalb von Tagen Milliarden Euro locker zu machen. Dies obwohl er für die Lasten nicht verantwortlich ist. Schließlich haben die Banken die Staatsanleihen gekauft. Gleichzeitig sieht er tatenlos zu, wie wir an den sozialen Lasten regelrecht zerbrechen, die uns der Bund selbst auferlegt hat. Er hätte also erheblich mehr Grund, uns zu helfen als den Banken. Denn die Banken erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben, ihnen hat der Bund keine Lasten auferlegt; die Banken haben sie selbst geschaffen.
Deshalb sind viele Bürger in vielen Ländern verärgert darüber, dass sie als Steuerzahler erneut Banken retten sollen, während ihr eigenes Wohlergehen und dasjenige ihrer Kommunen nicht im Focus derselben Politik steht. Die weltweiten Demonstrationen gegen die Finanzwirtschaft sind ein deutliches Zeichen ihrer Wut. Die FAZ spricht von der Globalisierung des Wutbürgers.“
Die Gesamtsituation kann wie folgt beschrieben werden. Eine erste Bank hat in Westfalen einer Kommune einen Kredit verwehrt, und andere Banken denken über die Kreditvergabe an Kommunen zumindest verstärkt kritisch nach. Mit anderen Worten heißt das nichts anderes als das, was wir derzeit mit Blick auf Griechenland im Großen erleben: Es droht mittelfristig auch im Kleinen auf der kommunalen Ebene der Tag, an dem es keine Kredite mehr gibt, um den tagtäglich anfallenden Finanzierungsbedarf abzudecken. Die aus Basel III resultierenden Auflagen für die Banken werden zudem Kreditgeschäfte mit Kommunen unzweifelhaft erschweren. Die Schuldenbremse im Grundgesetz wird darüber hinaus auf allen staatlichen Ebenen zu finanziellen Restriktionen führen.
Aus all dem lässt sich nur eines ableiten: die nächsten Jahre werden zu weiteren merkbaren Einschränkungen bei den finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten führen.
Ich komme zurück auf die konkrete Haushaltsdiskussion.
Der Haushaltsentwurf des Kreises Düren liegt uns seit dem 01.02.2012 vor. Auch der Vorbericht zum Kreishaushalt verweist auf die strukturellen Finanzprobleme der Kommunen. Dort ist dargestellt, dass „der Kreis Düren in den vergangenen sechs Jahren rund 50 Mio. Euro Eigenkapital verzehrt hat“, dies aber nur zu Lasten der Ausgleichsrücklage, die auch in 2013 noch in Anspruch genommen werden kann. Um einen ähnlich hohen Betrag ist das Eigenkapital unserer Stadt während dieser Zeit auch abgeschmolzen, wobei die Ausgleichsrücklage hier bereits in 2010 restlos aufgezehrt ist.
Im Haushaltsjahr 2012 wird der Kreis also nochmals die Ausgleichsrücklage in Anspruch nehmen können und das Eigenkapital um 2,5 Mio. Euro reduzieren, um die Umlagehebesätze nicht zu erhöhen.
Dennoch verändern sich die in Summe zu zahlenden Umlagen drastisch, da die Umlagegrundlagen abhängig von der Finanzkraft der Kommunen steigen.
Der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage bleibt – wie gesagt – unverändert bei 48,18 %. Trotzdem ergeben sich aber erhebliche Mehreinnahmen für den Kreis durch die gestiegenen Umlagegrundlagen.
Die Umlagegrundlage 2011 belief sich auf 286 Mio Euro,
die Umlagegrundlage 2012 beträgt nun 322 Mio Euro.
Damit erhöht sich die Umlagegrundlage um 36 Millionen Euro. Dies bedeutet 17,5 Mio Euro Mehreinnahmen für den Kreis Düren bei unverändertem Hebesatz. Für Jülich steigen die Umlagegrundlagen um ca. 3 Mio Euro, was 1,5 Mio Euro mehr allgemeine Kreisumlage zur Folge hat.
Der Hebesatz für die Jugendamtsumlage wird von 23,86 % in 2011 auf 18,66 % in 2012 gesenkt. Mit dieser Senkung wird insbesondere eine in Vorjahren entstandene Überdeckung in Höhe von ca. 2 Mio. Euro mit je 1 Mio Euro in 2012 und 2013 kompensiert. Bei der vorgenannten Umlagegrundlage bedeutet dies für Jülich eine um 1,2 Mio Euro geringere Jugendamtsumlage.
Allein auf der Schiene der Kreisumlagen ist aber das Problem nicht lösbar. Eine kommunale Finanzreform auch mit einer deutlich gesteigerten Beteiligung des Bundes muss auf den Tisch. Letzteres weil der „Soziallastenansatz“, der die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II beinhaltet, mit dem GFG 2011 stärker gewichtet wird. Hiervon profitieren in erster Linie die Großstädte, in denen die Zahl der SGB II-Empfänger naturgemäß höher ist als im ländlichen Raum. Damit wird aber den Großstädten letztlich ein höherer Finanzbedarf zugerechnet als bisher, wodurch bei der Verteilung der Schlüsselmasse ein höherer Anteil auf diese Städte entfällt. Das Ganze geht natürlich zu Lasten der kleineren Kommunen, die dann ein entsprechend „kleineres Stück vom Kuchen“ erhalten.
Lassen Sie mich kurz zurückblicken auf den letztjährigen Haushalt.
Haushalt und Haushaltssicherungskonzept 2011 wurden vom Stadtrat am 14.04.2011 beschlossen. Mit Schreiben vom 21.04.2011 erfolgte die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde. Wegen des nicht darstellbaren Hauhaltsausgleichs wurde - wie erwartet - die Genehmigung versagt, jedoch wurden für 2011 die freiwilligen Leistungen in der im Haushalt veranschlagten Höhe genehmigt. Die parallel zum Haushalt aufgestellte Prioritätenliste für 2011 wurde ebenfalls genehmigt, allerdings erst Anfang 2012, so dass eine ganze Reihe darin veranschlagter Maßnahmen in 2011 nicht umgesetzt werden konnte.
Bei der Ausführung des Haushaltes 2011 zeigten sich allerdings auch einige positive Entwicklungen. Bei den Personalaufwendungen lag das Ergebnis deutlich unter den veranschlagten Ansätzen. Ein Grund dafür waren unbesetzte Stellen im Bauhof, die in den Haushaltsberatungen beschlossen wurden und für das 2. Halbjahr 2011 mit rd. 180.00 Euro zu Buche standen. Deutliche Mehreinnahmen waren beim Anteil an der Einkommensteuer und auch bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Auch die Einnahmen aus den Parkgebühren, den Baugenehmigungsgebühren und den Verwarn- und Bußgeldern lagen über den im Haushalt veranschlagten Ansätzen.
Der im Haushalt 2011 ausgewiesene Fehlbetrag von rund 23 Millionen Euro dürfte damit ganz deutlich unterschritten werden.
Ich komme jetzt zum Haushalt 2012.
Im Ihnen vorliegenden ca. 1000 Blatt-Papier starken Zahlenwerk belaufen sich
die Erträge 2012 auf 69.998.970 Euro und
die Aufwendungen 2012 auf 87.618.130 Euro.
Damit konnten die Erträge gegenüber dem vorherigen Haushaltsjahr 2011 um fast 4,1 Millionen Euro gesteigert werden, während die Aufwendungen um rund 1,4 Millionen Euro verringert werden konnten.
Die Verbesserungen im Bereich der Erträge ergeben sich in erster Linie aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer. Hier schlagen die bereits erwähnten Verbesserungen aus der Haushaltsausführung 2011 auch im Jahr 2012 zu Buche, so dass die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ in 2012 gegenüber den Ansätzen 2011 Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro ausweisen.
Trotz der Steuermehreinnahmen in 2011 steigen auch die Schlüsselzuweisungen in 2012 gegenüber dem Vorjahr um rund 1,3 Millionen Euro.
Auf der Aufwandseite steigt die Allgemeine Kreisumlage –trotz des nach derzeitigem Stand gleichbleibenden Umlagesatzes – um rund 1,5 Millionen Euro. Ursache sind die bereits erwähnten höheren Umlagegrundlagen aufgrund der höheren Einnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen.
Durch die parallel gesenkte Jugendamtsumlage mit Einsparungen von ca. 1,2 Mio. Euro, reduziert sich die Mehrbelastung rechnerisch auf „nur“ rd. 300.000 Euro.
Die Personalaufwendungen aus dem ehemaligen Sammelnachweis - also die Gehälter der Beamten und tariflich Beschäftigten, die Beträge zu den Sozialversicherungen und Versorgungskassen sowie die Beihilfen - steigen gegenüber dem Jahr 2011 um rund 530.000 Euro.
Dass die Gesamtaufwendungen trotzdem sinken, ergibt sich aus den im Vorjahr irrtümlich veranschlagten Unterkunftskosten der Hartz IV Empfänger in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich, die nicht im Haushalt der Stadt zu finanzieren, sondern in der Allgemeinen Kreisumlage enthalten sind.
Trotz des deutlich verringerten Fehlbetrages ist aber auch für das Jahr 2012 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.
Im Jahr 2011 hat die Landesregierung die Vorschriften zum Haushaltssicherungskonzept dahingehend geändert, dass der Haushaltsausgleich nunmehr nicht mehr im dritten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr erreicht werden muss. Nach der neuen Regelung wurde diese Frist auf 10 Jahre verlängert. Dabei werden den Kommunen sehr konkrete Vorgaben gemacht, wie die Einnahmen für die Folgejahre hochzurechnen sind.
Auch unter Berücksichtigung der neuen, längeren Frist gelingt es aber trotzdem mit dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept nicht, im letzten Jahr des 10-Jahres-Zeitraumes einen Haushaltsausgleich auszuweisen. Was angesichts des Fehlbetrages von über 17 Millionen Euro im Ausgangsjahr 2012 auch nicht weiter verwunderlich ist. Statt dessen errechnet sich im Jahr 2022 immer noch ein Fehlbetrag in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro.
Zu den wichtigsten Erträgen des Ergebnisplanes 2012 im Einzelnen:
Größte Ertragsposten 2012 sind
die Erträge aus Gebühren und Entgelten mit 17,308 Millionen Euro,
die Erträge aus der Gewerbesteuer mit 13,700 Millionen Euro,
die Erträge aus dem Einkommensteueranteil mit 12,310 Millionen Euro sowie
die Schlüsselzuweisungen mit 6,575 Millionen Euro.
Bei der Gewerbesteuer beruhen die Mehreinnahmen auf der Entwicklung in 2011, aber auch auf einem höheren Hebesatz aufgrund der letztjährigen Erhöhung der fiktiven Hebesätze.
Beim Anteil an der Einkommensteuer konnte schon der Einnahmeansatz 2011 um rund 1 Million Euro überschritten werden. Auf der Grundlage der Orientierungsdaten ist für das Jahr 2012 mit einer weiteren deutlichen Steigerung zu rechnen, so dass der Ansatz gegenüber dem Vorjahr hier um 1,8 Millionen Euro angehoben werden kann.
Die Aufwendungen des Ergebnisplanes 2012
Größte Posten auf der Aufwandseite sind
die Kreisumlagen mit 24.360.000 Euro,
die Personal- und
Versorgungsaufwendungen mit 17.942.000 Euro,
die Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen mit 15.396.000 Euro,
die Abschreibungen mit 8.882.000 Euro,
und
die Zinsaufwendungen mit 4.015.000 Euro
Der Personalaufwand laut SN I betrug in 2010 und 2011 jeweils 16.472.000 Euro. In 2012 ist mit 17.007.000 Euro zu rechnen. Die Steigerung resultiert in erster Linie aus den zusätzlichen Stellen im Bauhof, die im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 beschlossen wurden und deren Besetzung nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nun für 2012 vorgesehen und ganzjährig veranschlagt ist.
Für den Bereich der freiwilligen Ausgaben, die 2011 mit 2.668.740 Euro veranschlagt und in voller Höhe genehmigt wurden, hält der Kreis Düren für 2012 eine weitere Reduzierung der Aufwendungen um 2% für erforderlich. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf kann dies erfüllt werden.
Dies soll erreicht werden durch
- Wegfall der Ausgabe der kostenlosen Beistellsäcke zur Hausmüllabfuhr (Vorjahr 9.500 Euro)
- Wegfall des Heizkostenzuschusses an die zeltlegenden Vereine (Vorjahr = 5.800 Euro)
- generelle Kürzung der Zuschüsse um 2 %
- Rückführung Position „Unterhaltung Grünanlagen“ auf Normalsatz von 20.000 Euro (Vorjahr = 30.000 Euro).
Die Kürzungen werden bekanntermaßen keine Begeisterung hervorrufen, dürften nach meiner Auffassung aber verkraftbar sein. Die freiwilligen Ausgaben für 2012 belaufen sich nunmehr auf 2.615.360 Euro und reduzieren sich damit exakt um die für erforderlich gehaltenen 2%.
Die Investitionen 2012
Einen klassischen „eigenständigen“ Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind stattdessen Teil des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen.
Basierend auf den Veranschlagungen im vorliegenden Haushalt wird dem Stadtrat wiederum eine Prioritätenliste bezüglich der Investitionen 2012 vorgelegt, über die in einem späteren TOP zu beraten und beschließen ist.
Ingesamt sind die Auszahlungen für Investitionen für 2012 mit 12.213.900 Euro veranschlagt.
Damit verringern sich die Investitionen gegenüber dem Vorjahr, wo noch Auszahlungen in Höhe von 23,7 Millionen Euro veranschlagt waren, um fast 50%. Dies resultiert in erster Linie daraus, dass große Baumaßnahmen wie der Erweiterungsbau für die KGS oder die U3-Ausbauten der Kindergärten im wesentlichen abgeschlossen und in 2012 nur noch mit Restabwicklungen veranschlagt sind.
Die veranschlagten Investitionen verteilen sich im wesentlichen auf die folgenden Bereiche:
Schulen: 7.419.000 Euro
Abwasserbeseitigung: 2.193.000 Euro
Straßenbau: 1.146.000 Euro
Rettungsdienst: 455.000 Euro
Wartehallen: 382.000 Euro
EDV: 208.000 Euro
Bauhof: 196.000 Euro
Diesen Auszahlungen stehen erwartete
Einzahlungen aus Beiträgen in Höhe von 1.129.000 Euro
und Zuweisungen in Höhe von 6.308.000 Euro
gegenüber.
Der größte Posten ist dabei die Landeszuweisung zur Energetischen Sanierung des Schulzentrums, wo insgesamt 7,5 Millionen Euro vom Land gezahlt werden, wovon 2012 3.103.000 Euro veranschlagt sind.
Weitere nennenswerte Einnahmen stammen aus den erst in 2012 zufließenden restlichen Zuweisungen nach dem Konjunkturpaket II, die mit 352.000 Euro angesetzt sind. Diese wurden in 2011 abgerufen, werden jedoch erst in 2012 vereinnahmt.
Auf der Grundlage einer ersten Proberechnung zum GFG 2012 sind
die Investitionspauschale mit 980.000 Euro und
die Schulpauschale mit 820.000 Euro veranschlagt.
Aus Vermögensveräußerungen sind Einnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro angesetzt.
In 2012 ist dann zur Finanzierung der Investitionen ein Darlehensbedarf von 3.268.700 Euro erforderlich.
Der auf unrentierliche Investitionen entfallende Darlehensanteil darf maximal nur 2/3 der im Haushalt veranschlagten Tilgung betragen. Im Haushalt 2012 ist eine Tilgung in Höhe von 1.680.000 Euro zu veranschlagen. 2/3 dieses Betrages entsprechen 1.120.000 Euro. In dieser Höhe dürfen also maximal Darlehen für die unrentierlichen Investitionen ausgewiesen werden.
Hierauf wurde in der Veranschlagung geachtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Haushaltslage der Städte und Gemeinden ist trotz der mit dem Stärkungspakt der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen dramatisch. Dies gilt auch für unsere Stadt. Die Gestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene tendieren gegen Null und erschweren die Haushaltsberatungen immens. So wünsche ich uns allen auch in diesem Jahr sachliche und zielführende Beratungen.
Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Prömpers sowie seiner Mannschaft mit Herrn Kohnen an der Spitze.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.






