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Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2011 in den Stadtrat am 17.02.2011

 

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wirtschaft boomt, der Aufschwung treibt die Aktienkurse auf ein Mehrjahreshoch und die Bürgerinnen und Bürger sind geneigt an bessere Zeiten auch in den Kommunen zu glauben. Die kommunale Realität ist aber leider eine völlig andere.

Die Abwärtsentwicklung der Kommunalfinanzen schreitet in dramatischer Weise voran. Die Kassenkredite der Kommunen in NW sind in den letzten 10 Jahren von 2 Milliarden Euro auf ca. 20 Milliarden Euro angestiegen und haben sich somit verzehnfacht. Im gleichen Zeitraum sind die kommunalen Investitionen in unserem Land um rund die Hälfte zurückgegangen.

In NW erhalten Kommunen durch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung zwar aktuell in besonderem Umfang investive Mittel, gleichzeitig werden ihnen aber durch die in den Konjunkturprogrammen I und II sowie dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthaltenen Steuersenkungen auch erhebliche Mittel entzogen – und das zum großen Teil auf Dauer.

Mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Verschuldungsbremse werden im Bundeshaushalt und in den Länderhaushalten bis zum Ende des Jahrzehntes erhebliche Einsparungen erforderlich, die natürlich auf die kommunalen Haushalte durchschlagen werden.

Angesichts all dessen kann es nicht verwundern, wenn unsere kommunalen Spitzenverbände Alarm schlagen.

Unter dem Stichwort "Rettet die lokale Demokratie!" ist in der Bilanz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erschienen im Januar 2011, zu lesen:

"Kommunen gestalten das Leben vor Ort. Sie sollen die Kinderbetreuung ausbauen, Schulen sanieren, Kultur und Sport fördern, die Jugendarbeit verbessern, Abwasser beseitigen, Sozialhilfe zahlen und mit Investitionen das örtliche Handwerk stärken. Dies alles jedoch mit immer weniger finanziellen Mitteln. Obwohl es der Wirtschaft wieder besser geht, ist die Finanzlage der Städte und Gemeinden weiter katastrophal. Die Städte und Gemeinden leiden insbesondere unter explodierenden Sozialausgaben. Trotz einer leichten Stabilisierung der gemeindlichen Steuereinnahmen werden die Kommunen das Jahr 2010 mit dem höchsten Finanzierungsdefizit seit Jahrzehnten abschließen. Trotz sinkender Arbeitslosigkeit werden die Sozialausgaben weiter steigen. Damit verfestigt sich die strukturelle Unterfinanzierung. Den Kommunen droht der Verlust der Handlungsfähigkeit. Das hat gravierende Folgen für das Leben der Menschen vor Ort und führt zwangsläufig zu weniger Investitionen, zum Verfall der Infrastruktur und dazu, dass wichtige Vorhaben wie der Weg in die Bildungsrepublik, eine bessere Kinderbetreuung und die Integrationsförderung nicht im nötigen Umfang vorangetrieben werden können. Die freiwilligen Aufgaben werden zunehmend in Frage gestellt. Die Kommunen brauchen jetzt schnell eine Stabilisierung der Einnahmensituation und eine Reduzierung ihrer Ausgaben. Der Bürger begegnet dem Staat in erster Linie in seiner Stadt und Gemeinde. Wenn dort nicht mehr ansatzweise das Notwendigste geleistet werden kann, wird die Politikverdrossenheit weiter steigen, die Partizipation und die Bereitschaft, sich für die Allgemeinheit einzusetzen, sinken. Die Politik muss sich bewusster werden, dass ohne die Stadt kein Staat zu machen oder auch nur zu bewahren ist."

Soweit das Zitat. Ich füge hinzu: Wer Banken Systemrelevanz attestiert, aber die Bedeutung der kommunalen Ebene verkennt, der muss sich fragen lassen, ob er seiner politischen Verantwortung gerecht wird.

Die Finanzausstattung und die daraus entstandenen massiven Probleme der Kommunen thematisiert Peer Steinbrück, ehemaliger Bundesfinanzminister und Ministerpräsident des Landes NW in seinem Buch "Unterm Strich" folgendermaßen:

„Nach drei guten Jahren zwischen 2006 und 2008 mit einem Finanzüberschuss weisen alle Daten und Prognosen darauf hin, dass ein Großteil der Kommunen in Deutschland in massive Finanzprobleme gerät, falls dies nicht schon längst geschehen ist. Die Politik wird nicht zuschauen dürfen, wie die Fiskalkrise diverse Städte und Gemeinden um jede Handlungsfähigkeit bringt. Städte und Gemeinden sind schließlich die Ebene, auf der das Leben der Bürger konkret stattfindet. Es geht nicht nur um die Daseinsvorsorge für die Bürger, ihre Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastruktur, sondern auch um die integrativen Funktionen der Kommunen – das geht bis in die Gestaltung des öffentlichen Raums, wo sich die Bürger begegnen, soziale Normen austarieren und für ein Gemeindeleben beziehungsweise Urbanität sorgen. Entgleitet dieser unmittelbare Lebensraum der Menschen der kommunalpolitischen Gestaltung und Ordnung, dann kippt auch die Qualität von Zivilgesellschaft und damit gesellschaftliche Stabilität.

Den Auswirkungen der Fiskalkrise auf die Kommunen wird man mit dem Hin- und Herschieben von einigen Steuerpünktchen kaum begegnen können. Politik steht vielmehr vor der Aufgabe, in den Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden die Handlungsfähigkeit auf jeder Ebene zu gewährleisten. Das heißt aber, dass erstens Bund und Länder strikt dem Konnexitätsprinzip folgen müssen, also den Kommunen keine Aufgaben ohne entsprechende Mittelzuweisungen übertragen dürfen; dass zweitens die Länder den Kommunen keine (Bundes-) Mittel vorenthalten, die den Kommunen zustehen; dass drittens den Kommunen eine verlässliche konjunkturrobuste Einnahmebasis zu sichern ist und das viertens der kommunale Finanzausgleich auf der Ebene der Länder sehr viel differenzierter auf die spezifische Lage ihrer Kommunen justiert werden muss.“

Die Forderungen von Steinbrück an unseren föderal aufgebauten Staat sind also eindeutig. Die tatsächliche Situation lässt nach seinem Empfinden offenbar den fairen Umgang von Bund und Land mit der kommunalen Familie vermissen. Was die Erfolgaussichten der Angelegenheit angeht, so sind wohl eher Zweifel angebracht, denn die Erfordernis einer kommunalen Finanzreform ist seit vielen Jahren ein Thema. Bund und Länder haben diesbezüglich wenig unternommen. In Berlin und Düsseldorf stehen wohl eher die eigenen politischen Vorhaben und Gestaltungsansprüche im Vordergrund und weniger die Bedürfnisse der kommunalen Ebene. Eine Antwort, warum dies so ist, könnte die sein, die Steinbrück an anderer Stelle in seinem Buch gibt:

"Die Kosten des Föderalismus wären gut investiert, wenn seine Vorteile einen entsprechenden Gegenwert bieten würden. Dies ist allerdings fraglich. Ja, man darf Zweifel anmelden, ob der Föderalismus in Deutschland angemessene Voraussetzungen zur Bewältigung der vor uns liegenden Probleme bietet oder ob er nicht tendenziell eher paralysierend wirkt."

Seine Formulierungen kann man wohl zu recht als Fundamentalkritik verstehen. Die gegenseitige Lähmung der föderalen Ebenen zeigt sich neben den Gemeindefinanzen nun auch aktuell bei der Neubestimmung der Hartz IV Regelsätze, die gemäß Verfassungsgerichtsurteil bis zum 31.12.2010 hätte erfolgen müssen. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die politisch Verantwortlichen sind weder möglich noch wären sie erfolgsversprechend, da offensichtlich nicht einmal das Bundesverfassungsgericht in der Lage ist verfassungskonformes Verhalten der politisch Verantwortlichen in Berlin zu erreichen.

Man stelle sich vor was passierte, würden z.B. Rat und Verwaltung der Stadt Jülich ein Gerichtsurteil in ähnlicher Weise ignorieren.

Da tröstet es wenig, dass nach einer im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes durchgeführten Forsa-Umfrage das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands in die kommunale Politikebene deutlich größer ist als das Vertrauen zur Bundes- und Landesregierung.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Bilanzpressekonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes äußert sich der Präsident Roland Schäfer am 28. Dezember 2010 in Berlin wie folgt:

"Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schwersten Finanzkrise seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Der wirtschaftliche Aufschwung kommt in den Kassen der Kommunen nicht an."

Er stellte fest, dass von Entwarnung für die kommunalen Haushalte keine Rede sein könne. Die Krise der Kommunalfinanzen halte unvermindert an. Allein die Sozialausgaben seien in den letzten zehn Jahren von 26 auf über 41 Milliarden Euro gestiegen, also um 57,7 %.

"Die Gemeindefinanzkommission muss zügig ein Entlastungskonzept vorlegen", fordert Schäfer. Die vom Bundesfinanzminister geäußerte Bereitschaft des Bundes, die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von gegenwärtig 3,9 Milliarden Euro pro Jahr vollständig zu übernehmen, sei ein positives Signal. „Die Entlastungswirkung muss aber bereits 2011 einsetzten“, betonte Schäfer und wies zugleich darauf hin, dass dies nicht ausreiche. Der Bund müsse sich auch an den Kosten der Unterkunft und den Aufwendungen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, die zusammen über 20 Milliarden Euro pro Jahr betragen, stärker beteiligen.

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW kämpft vehement für eine Stärkung der finanziellen Möglichkeiten der Kommunen.

"Die Städte und Gemeinden in NRW können aus eigener Kraft die kommunale Finanzkrise nicht überstehen", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Ruthemeyer. Er begrüßte daher ausdrücklich die Einsetzung einer Gemeindefinanzkommission durch die NRW-Landesregierung. Diese Initiative zeige, dass auch beim Land die Erkenntnis gereift ist, dass die Kommunen Unterstützung benötigen. Ziel der Kommissionsarbeit müsse sein, die strukturellen Mängel sowie die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene zu beseitigen und auch den nötigen Finanzierungsspielraum für freiwillige kommunale Aufgaben zu schaffen.

Auf der Einnahme- oder Ertragsseite sollte die Modernisierung der Gewerbesteuer den Ausgangspunkt für die steuerpolitischen Reformüberlegungen der Gemeindefinanzkommission bilden. "Dabei müssen die Bemessungsgrundlage und der Kreis der Steuerpflichtigen verbreitert werden, um die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen vergleichsweise weniger Steuerzahler vor Ort zu verringern", machte Ruthemeyer deutlich.

Im aktuellen Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 14.02.2011 ist folgendes zu lesen:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben den voraussichtlichen Abschluss des kommunalen Gesamthaushaltes des abgelaufenen Jahres ermittelt und eine Prognose für die Haushaltsentwicklung im neuen Jahr erarbeitet. Der Finanzierungssaldo der kommunalen Haushalte betrug danach im Jahr 2010 bundesweit -9,8 Mrd. Euro. Für 2011 werden -9,6 Mrd. Euro erwartet.

Die Ausgaben für Soziale Leistungen betrugen demnach in 2010 42,25 Mrd. Euro. Für 2011 werden 43,05 Mrd. Euro prognostiziert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem erschreckenden Hintergrund möchte ich nun auf die Haushaltsdaten in Jülich eingehen und Ihnen die Entwicklung und aktuelle Lage der Finanzen unserer Kommune darstellen.

Der Haushaltsplan 2010
Die Finanzplanung des Haushaltes 2009 wies für das Haushaltsjahr 2010 einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 7,4 Millionen € aus. Tatsächlich aber wies der Haushalt 2010 einen Fehlbetrag von 25,778 Millionen € aus und war damit höher als die im HSK von 2003 bis einschließlich 2008 angesammelten Fehlbeträge "kameraler Art"!!

Es waren verschiedene Faktoren, die zu dieser dramatischen Erhöhung des Fehlbetrages führten: Gewerbesteuer, Bauunterhaltung wie die PCB-Sanierung des Gymnasium und die Brandschutzertüchtigung der Rathäuser, die gestiegene Jugendamtsumlage und Allgemeine Kreisumlage, der betragsmäßig geringere Anteil an der Einkommensteuer, Tarifsteigerungen bei Personalaufwendungen und gestiegene Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger.

Eine endgültige Eröffnungsbilanz liegt - wie dem Rat bereits berichtet - noch nicht vor. Auf der Grundlage einer vorläufigen Eröffnungsbilanz beläuft sich die Allgemeine Rücklage, also das Eigenkapital, der Stadt Jülich auf rund 150 Millionen €. Die Ausgleichsrücklage in Höhe von 12.038.560 Euro wurde schon in 2010 aufgebraucht. In der Folge verringern die o.g. Fehlbeträge die Allgemeine Rücklage jährlich um Werte zwischen 15 und 19 %. Damit wurde die 5-%-Grenze aus § 76 der Gemeindeordnung deutlich überschritten und ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) war zu erstellen. Ein Haushaltsausgleich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Jahren war darin allerdings nicht darstellbar.

Haushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden vom Stadtrat am 27.05.2010 beschlossen. Mit Schreiben vom 01.06.2010 wurden Haushalt und HSK der Kommunalaufsicht vorgelegt.

Wie zu erwarten war, wurde das HSK wegen des fehlenden Haushaltsausgleiches nicht genehmigt. Immerhin wurden aber mit Verfügung vom 26.09.2010 die freiwilligen Ausgaben in voller Höhe "genehmigt" Ebenfalls genehmigt wurde die gesondert aufzustellende Prioritätenliste für die Investitionen.

Aufgrund des zwingend erforderlichen Neubaus von Büroräumen für die Brückenkopf-Park gGmbH wurde Ende 2010 die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Der Nachtrag wurde vom Rat am 26.10.2010 beschlossen. Mit Schreiben vom 27.10.2010 wurde der Nachtrag der Kommunalaufsicht vorgelegt. Mit Verfügung vom 21.01.2011 wurde wegen des immer noch nicht darstellbaren Haushaltsausgleichs die Genehmigung erneut versagt. Gleichzeit wurden aber gegen die parallel dazu erstellte Prioritätenliste, in der die im Nachtrag veranschlagten Veränderungen dargestellt wurden, keine Bedenken erhoben.

Im Rahmen der Ausführung des Haushaltes 2010 zeigten sich durchweg positive Tendenzen. Die Erträge aus der Gewerbesteuer lagen - bedingt durch unerwartete Nachzahlungen - mit 14,7 Millionen € deutlich über dem veranschlagten Einnahmeansatz von 11 Millionen €. Die Mehreinnahmen führten zu Mehrausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen, letztlich belief sich die Verbesserung aber immer noch auf rund 3.200.000 €.

Auch beim Anteil an der Einkommensteuer konnten rund 150.000 € mehr vereinnahmt werden als im Haushalt veranschlagt.

Aus dem Nachtragshaushalt des Landes resultierten für die Stadt Jülich rund 300.000 € zusätzliche Schlüsselzuweisungen.

Die Personalaufwendungen lagen rund 300.000 € unter den veranschlagten Ansätzen.

Außerdem konnten veranschlagte Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Volumen von über 2 Millionen € in 2010 nicht durchgeführt bzw. beendet werden. In dieser Höhe wird das Ergebnis 2010 verbessert, allerdings zulasten des Haushaltsjahres 2011, wo die Mittel dann neu veranschlagt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 und des Haushaltssicherungskonzeptes liegt Ihnen vor. Ebenso wie der Haushalt 2010 schließt auch der Haushaltsplan 2011 mit einem erheblichen Defizit ab. Für dringend notwendige Investitionen werden wir nicht umhinkommen, Darlehen aufzunehmen. Ein Großteil der Kommunen muss immer neue Kredite aufnehmen. Das ermöglicht zwar notwendige Ausgaben, aber gleichzeitig wird die Ausgabenseite mit dem Schuldendienst um einen weiteren gewichtigen Posten belastet. Aus dieser Quadratur des Kreises vermögen die Kommunen nicht mehr aus eigener Kraft herauszukommen, selbst bei noch so rigiden Sparanstrengungen. Selbst wenn wir sämtliches Personal entließen und keine freiwilligen Ausgaben mehr tätigten, könnten wir den Haushalt nicht ausgleichen. Was wir brauchen, ist eine grundsätzliche Lösung.

Die Aufstellung des Haushaltes 2011
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2011 zeigte sich eine ähnliche Entwicklung wie schon ein Jahr zuvor bei der Erstellung des Haushaltes 2010. Nach der Finanzplanung in 2010 für das Jahr 2011 sollte sich der Fehlbetrag von 25,778 Millionen € auf rund 17 Millionen € verringern. Tatsächlich weist aber der vorliegende Haushaltsentwurf für 2011 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 22,4 Millionen € aus.

Die Verschlechterung von rund 5,4 Millionen begründet sich im wesentlichen wie folgt:

Wie bereits in den Ausführungen zur Abwicklung des Haushaltes 2010 dargestellt, konnten Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Volumen von über 2 Millionen € in 2010 nicht abgewickelt werden und sind nun neu zu veranschlagen.

Im Zuge der damals schon feststehenden Rücknahme der Delegation der Sozialhilfe wurden sämtliche Aufwendung in diesem Bereich für 2011 nicht mehr veranschlagt. Dabei wurde übersehen, dass die 50-prozentige Beteiligung der Kommunen an den Unterkunftskosten auch nach Rücknahme der Delegation bestehen bleibt. Diese schlägt nun in 2011 mit voraussichtlich 2 Millionen € zu Buche, die in der Finanzplanung nicht vorgesehen waren.

Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen waren in der letztjährigen Finanzplanung für 2011 auf der Grundlage der erwarteten geringen Gewerbesteuereinnahmen mit 7,56 Millionen € veranschlagt. Nach der ersten Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 werden sich die Schlüsselzuweisungen auf "nur" 5,26 Millionen € belaufen, also 2,3 Millionen € weniger als geplant Ursächlich hierfür ist in der Hauptsache die höhere Steuerkraft durch die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer in 2010. Zum Teil resultieren die Wenigereinnahmen allerdings auch aus beabsichtigten "Grunddatenanpassungen" bezüglich der Soziallasten im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011.

Die Soziallasten werden sowohl im Hauptansatz als auch im Soziallastenansatz berücksichtigt, was zu einer nicht mehr hinnehmbaren Doppelberücksichtigung zu Lasten des kreisangehörigen Raums führt. Rund 133 Millionen Euro werden dabei von den kreisangehörigen Kommunen zu den kreisfreien Städten umverteilt. Ein Grund ist die stärkere Gewichtung der Soziallasten. Dieser "Soziallastenansatz", beinhaltet die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II. Hiervon profitieren vor allem die kreisfreien Städte, da der Anteil der SGB II-Empfänger dort naturgemäß höher ist als im ländlichen Raum. Die mit der Gemeindegröße typischerweise steigenden sozialen Lasten pro Einwohner sind allerdings auch die eigentliche Rechtfertigung für die sogenannte "Einwohnerveredelung", die maßgeblich für die Verteilung des Hauptansatzes im GFG ist.

Außerdem ist eine Anpassung der 2003 festgesetzten fiktiven Hebesätze vorgesehen. Zur Ermittlung der Finanzkraft der Kommunen werden die Steuereinnahmen nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Hebesätze ermittelt. Statt dessen werden die im GFG festgelegten fiktiven Hebesätze angesetzt. Der Stadt wird damit fiktiv eine bestimmte Steuerkraft zugerechnet, ungeachtet der tatsächlich eingenommenen Steuern. Die Hebesätze der Stadt Jülich liegen zwar über den alten und auch neuen fiktiven Zahlen des GFG, jedoch bedeutet die Verringerung der Überschreitung eine deutliche Verringerung der bisher erzielten Mehreinnahmen. Um hier keine Einbußen hinnehmen zu müssen, müssen die örtlichen Hebesätze so angehoben werden, dass sie auch die neuen fiktiven Hebesätze um die bisherigen Werte überschreiten.

Dies bedeutet für die Grundsteuer A, die gemäß GFG um 17 %-Punkte auf 209 % angehoben wird, einen neuen Jülicher Hebesatz von 252 %. (= Jülich alt 235 % + 17 %-Punkte; 43 %-Punkte über GFG)

Die Grundsteuer B wird gemäß GFG um 32 %-Punkte auf neu 413 % fiktiv angehoben. Daraus ergibt sich ein neuer Hebesatz in Jülich von 452 %. (= Jülich alt 420 % + 32 %-Punkte; 39 %-Punkte über GFG)

Dementsprechend wird gemäß GFG die Gewerbesteuer von bisher 403 % auf neu 411 % angehoben. Für die Stadt Jülich ergibt sich daraus ein neuer Hebesatz von 438 %. (= Jülich alt 430 % + 8 %; 27 %-Punkte über GFG)

Die Einnahmeansätze ab 2011 sind auf der Grundlage dieser Hebesätze errechnet. Die Mehreinnahmen belaufen sich auf 10.000 € bei der Grundsteuer A, auf 360.000 € bei der Grundsteuer B und auf 250.000 € bei der Gewerbesteuer. Insgesamt betragen die Mehreinnahmen also 620.000 €.

Letztlich weist der Ergebnisplan 2011 Erträge in Höhe von 65.745.960 € und Aufwendungen in Höhe von 88.143.280 € aus.
Der Fehlbetrag beläuft sich somit auf 22.397.320 €.

Bis 2014 können die jährlichen Fehlbeträge kontinuierlich bis auf rund 14 Millionen € verringert werden, ein Haushaltsausgleich ist aber erneut nicht darstellbar, so dass auch der Haushalt 2011 und das fortzuschreibenden Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig sind.

Daher wurde dem Rat in der Dezembersitzung 2010 eine Prioritätenliste zu den Investitionen 2011 vorgelegt und von diesem auch beschlossen. Die Liste wurde der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Liste ergaben sich für 2011 Darlehensaufnahmen in Höhe von 5,285 Millionen €. Davon entfielen 4,248 Millionen € auf rentierliche (über Gebühren refinanzierte) Maßnahmen und nur 1,037 Millionen € auf unrentierliche Maßnahmen.

Diese Liste spiegelt sich - abgesehen von einigen kleineren Änderungen - auch im vorliegenden Haushaltsentwurf wieder, der eine Darlehensaufnahme 2011 in Höhe von 5.275.500 € ausweist.

Die Erträge des Ergebnisplanes 2011

Größte Ertragsposten 2011 sind
die Erträge aus Gebühren und Entgelten mit    17,747 Mio €
die Erträge aus der Gewerbesteuer mit 12,750 Mio €
die Erträge aus dem Einkommensteueranteil mit    10,510 Mio €
sowie
die Schlüsselzuweisungen mit 5,260 Mio €


Gebühren und Entgelte beinhalten im wesentlichen die Einnahmen aus den kostenrechnenden Gebührenhaushalten wie z.B. Rettungsdienst, Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie Straßenreinigung und Winterdienst. Die Reduzierung zum Vorjahreswert 17.836.000 € in Höhe von 89.000 € resultiert vor allem aus den in 2011 sinkenden Gebühren im Bereich Abwasser.

Die Gewerbesteuer erreicht nach dem Tiefstand von 2009 mit 10.600.000 € und der leichten Steigerung in 2010 auf 11.000.000 € in 2011 einen Wert von 12.750.000 €. Diese Mehreinnahmen in Höhe von 1.750.000 € beruhen auf der Entwicklung in 2010, aber auch - wie bereits ausführlich erwähnt - auf einem höheren Hebesatz in Folge der Erhöhung der fiktiven Hebesätze.

Die Schlüsselzuweisungen in 2009 noch mit 8.950.000 € angesetzt sanken in 2010 auf 5.035.000 €. In 2011 ist mit 5.260.000 € zu rechnen.

Der Anteil an der Einkommensteuer, der von 12.000.000 € in 2009 auf 10.915.000 € in 2010 gesunken war, sinkt auch in 2011 leicht auf dann 10.510.000 €. Beim Anteil an der Einkommensteuer wird trotz verbesserter Konjunkturlage mit Wenigereinnahmen in Höhe von 405.000 € gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Die durch die verbesserte gesamtwirtschaftliche Lage bedingten Mehreinnahmen auf Bundesebene werden nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes bzw. des Arbeitskreises Steuerschätzung durch steuerrechtlich begründete Wenigereinnahmen mehr als aufgebraucht.

Die Aufwendungen des Ergebnisplanes 2011

Größte Posten auf der Aufwandseite sind
die Kreisumlagen mit 23.886.000 €
die Personal- und Versorgungsaufwendungen mit    17.232.000 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit    14.950.000 €
die Abschreibungen mit 18.866.000 €
die Zinsaufwendungen mit 4.559.000 €


Bei den Aufwendungen ist ein Zeitvergleich mit den Vorjahreswerten nur bedingt möglich.

So waren im kameralen Haushalt Abschreibungen nur in den kostenrechnenden Einrichtungen zu veranschlagen. Ein Vergleich mit den Vorjahreswerten ist hier somit überhaupt nicht möglich.

Gleiches gilt für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen und die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen. Die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen beinhalten Aufwand für die bauliche Unterhaltung, die Betriebskosten der Gebäude und Fahrzeuge u.ä., entsprechen also in Teilen den bisher ausgewiesenen "sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben". Ein anderer Teil dieser früheren "sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben" , wie etwa die Mieten und Pachten oder auch die Schülerbeförderungskosten, ist aber jetzt dem Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen zugeordnet.

Bei den Personalaufwendungen sind nun Zuführungen an Rückstellungen enthalten, die bisher nicht zu veranschlagen waren. Hier kann sich ein Vergleich mit den Vorjahreswerten nur auf die eigentlichen Personalausgaben des ehemaligen "Sammelnachweises I beziehen. Die Positionen beinhalten die Gehälter und Sozialabgaben der tariflich Beschäftigten sowie die Bezüge, die Beihilfen und die Zahlungen an die Versorgungskasse für die Beamten.

Die Steigerung der Kreisumlagen von 18.527.000 € in 2009 auf 22.414.000 € in 2010 also um 3.887.000 € war in der Hauptsache durch eine erhebliche Erhöhung des Umlagesatzes für die Jugendamtsumlage bedingt. Die neuerliche Steigerung auf 23.886.000 € in 2011 also um 1.472.000 € resultiert nunmehr aus der Rücknahme der Delegation. Die Steigerung wird teilweise kompensiert durch den Wegfall der Personalaufwendungen der Beschäftigten aus diesem Bereich. Diese Aufwendungen werden nun unmittelbar im Kreishaushalt verbucht und dort über die Kreisumlage refinanziert.

Der Personalaufwand laut SN I betrug in 2009 15.323.000 €. Nach der Steigerung auf 16.472.000 € in 2010 ist in 2011 mit 16.243.000 € zu rechnen.

Die Zinsaufwendungen, in 2009 noch mit 4.800.000 € veranschlagt, stiegen in 2010 auf 5.486.000 €. In 2011 sinken sie auf 4.559.000 €.

Alles in allem summieren sich unsere Fehlbeträge von 20 Millionen € aus dem 1. HSK-Zeitraum 2003 - 2008, und von 25 Millionen € allein aus 2010 und weiteren 22 Millionen € aus der Planung 2011 auf dann bereits 67 Millionen €. Unser ca. 150 Millionen € starkes Eigenkapital wäre aus heutiger Sicht im Jahr 2019 aufgebraucht!

Die Investitionen 2011
Einen klassischen "eigenständigen" Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind statt dessen Teil des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen.

Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz der Gemeindehaushaltsverordnung als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 20.000 € festgelegt. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf geht die Verwaltung noch einen Schritt weiter und hat entsprechend der bisherigen Veranschlagung im Vermögenshaushalt sämtliche Maßnahmen unabhängig von der Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können.

Im "Vorgriff" auf den Haushalt bzw. das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept hat der Stadtrat am 09.12.2010 bereits eine Prioritätenliste bezüglich der Investitionen 2011 beschlossen. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist diese Prioritätenlisten in einigen wenigen Punkten anzupassen.

Ingesamt sind die Auszahlungen aus Investitionen für 2011 mit 22.686.300 € veranschlagt.

Die veranschlagten Investitionen verteilen sich im wesentlichen auf die folgenden Bereiche:
Schulen (gesamter Produktbereich 021 "Schulträgeraufgaben") 11.363.000 €
Abwasserbeseitigung (Produktbereich 053 "Ver- und Entsorgung") 3.383.000 €
Straßenbau (Produktbereich 054 "Verkehrsanlagen") 2.357.000 €
Stadtwerke 1 (Produktbereich 57 "Wirtschaft und Tourismus") 1.376.000 €
Kindergärten (Produktgruppe 036 065) 1.364.000 €
Bauhof (Produktbereich 011 "innere Verwaltung") 466.000 €
Rettungsdienst (Produktbereich 12 "Sicherheit und Ordnung") 420.000 €
Feuerwehr (Produktbereich 012 "Sicherheit und Ordnung") 326.000 €


Diesen Auszahlungen stehen erwartete Einzahlungen aus Beiträgen in Höhe von 1.529.000 € und Zuweisungen in Höhe von 11.675.000 € gegenüber.

Der größte Posten ist dabei die Landeszuweisung zur Energetischen Sanierung des Schulzentrums, wo insgesamt 7,5 Millionen € vom Land gezahlt werden, wovon 2011 4.684.000 € veranschlagt sind.

Weitere nennenswerte Einnahmen stammen aus den Zuweisungen nach dem Konjunkturpaket II, die mit 3.233.000 € angesetzt sind. Davon entfallen auf den Bereich "Bildung" 1.300.000 € und auf den Bereich "Infrastruktur" 1.933.000 €.
Mit immerhin 1.204.000 € schlagen die Zuweisungen zu den Aus- und Umbaumaßnahmen in den Kindergärten im Zusammenhang mit den U3-Plätze zu Buche.

Auf der Grundlage einer ersten Proberechnung zum GFG 2011 sind die Investitionspauschale mit 920.000 € und die Schulpauschale 835.000 € veranschlagt.

Aus Vermögensveräußerungen (Grundstücke und Hausbesitz) sind Einnahmen in Höhe von 4,2 Millionen € angesetzt.

In 2011 ist dann zur Finanzierung der Investitionen ein Darlehensbedarf von 5,275 Millionen € erforderlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Haushaltslage der Städte und Gemeinden ist dramatisch. Dies gilt auch für unser Stadt. Es bleiben nahezu keine Gestaltungsspielräume mehr. In einer solchen Situation sind Haushaltsberatungen äußerst schwierig. So bleibt mir nur, uns allen sachliche und zielführende Beratungen zu wünschen.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Prömpers sowie seiner Mannschaft mit Herrn Kohnen an der Spitze.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.



Bild: Brückenkopf Jülich, Luftaufnahme von Dr. Eckardt Bild: Jülich mit Zitadelle, Luftaufnahme von Dr. Eckardt
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