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Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2010 in den Stadtrat am 18.02.2010

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 


ab heute liegt für uns alle ein hartes Stück Arbeit auf dem Tisch, der Entwurf des Haushaltes 2010 und des Haushaltssicherungskonzeptes. Damit hat sich leider sogar noch in verschärfter Form bewahrheitet, was ich in meiner Haushaltsrede vor einem Jahr befürchtet habe.
Damals habe ich gesagt:
"Es ist jedoch zu befürchten, dass spätestens ab dem Jahr 2011 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wieder ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist."

Jetzt ist dies wegen der Finanzkrise und deren Auswirkungen schon 2010 unabweisbar. Die Prognosen sind bedrohlich. Einem Wachstum auf der Ausgabenseite steht ein deutlicher Rückgang auf der Einnahmenseite gegenüber.

Mit dem Entwurf des Haushaltes 2010 erhalten Sie zum zweiten mal einen Jülicher Haushaltsplan, der nach den Regelungen des Neuen-Kommunalen-Finanzmanagements, kurz NKF genannt, erstellt wurde. Mit Blick auf meine Ausführungen zu dem neuen System in meiner vorjährigen Haushaltsrede verzichte ich auf diesbezügliche Erläuterungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bevor ich auf den Haushaltsentwurf für 2010 und das HSK zu sprechen komme, werde ich zunächst auf die uns gesetzten Rahmenbedingungen eingehen. Das ist unerlässlich, um die erschreckende Haushaltsentwicklung, die sich in den Zahlen widerspiegelt, angemessen einordnen zu können.

Sie alle haben es in den Medien verfolgen können. Die Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland ist bedrohlich. Schon in den vergangenen Jahren tauchte das Wort "Finanzkrise" immer wieder auf. Im Jahr 2007 keimte in Anbetracht steigender Steuereinnahmen neue Hoffnung auf. Dabei wurde allzu gerne übersehen, dass die Mehreinnahmen die Verschuldung der Kommunen allenfalls bremsen konnte. Eine Lösung der strukturellen Finanzierungsprobleme wurde dadurch nicht erreicht.

Auch im Jahr 2008 standen positive Signale auf Bundes- und Landesebene im Vordergrund. Der wirtschaftliche Aufschwung habe sich verstetigt, so war die einhellige Meinung. Doch der Blick auf die enorm hohe Staatsverschuldung und insbesondere die kurzfristigen Kredite der Kommunen im Land NRW zeigte, dass bei den strukturellen Problemen keine Besserung in Sicht war.

Seit dem vergangenen Jahr sind die Hoffnungen auch auf Bundes- und Landesebene dahin. In Anbetracht der von den Finanzmärkten ausgegangenen Krise musste auch bei Bund und Land eingestanden werden, dass die öffentlichen Kassen in erheblicher Bedrängnis sind. Hohe Neuverschuldungen waren notwendig um Programme zur Förderung der Konjunktur auf den Weg zu bringen.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Schneider, beschrieb die Situation der Städte und Gemeinden in NRW Mitte Januar wie folgt:

"Die Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise seit dem 2. Weltkrieg. Die Finanz- und Wirtschaftskrise reißt tiefe Löcher in die Kommunalen Haushalte. Sie werden regelrecht zerrieben durch

  • einbrechende Einnahmen,
  • explodierende Ausgaben sowie
  • steigende Kassenkredite.

Was sind die Ursachen für unsere katastrophale Situation?
Wir haben zum einen dramatische Rückg&¨nge auf der Einnahmeseite zu verkraften. Allein die Gewerbesteuer, die wichtigste kommunale Einnahmequelle, ist in 2009 um durchschnittlich 20 Prozent gesunken. Nicht weniger katastrophal sieht es bei der Einkommenssteuer aus – 14 Prozent weniger.

Insgesamt werden die Steuereinnahmen der kommunalen Haushalte im Vergleich zu 2008 um 2,6 Milliarden € einbrechen. Da ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch nicht berücksichtigt.

Auch die Finanzzuweisungen des Landes – für 2010 immerhin noch 7,6 Milliarden € - werden deutlich zurückgehen. Denn das Land hat selbst große Einnahmeausfälle zu verkraften. Allein in 2009 3,7 Milliarden €.

Diese Zahlen sind dramatisch – unbestritten. Aber unser Hauptproblem liegt gar nicht so sehr auf der Einnahmeseite, sondern vor allem auf der Ausgabenseite. Zu den Einnahmeeinbrüchen kommen explodierende Ausgaben für Pflichtaufgaben. Diese Scherenentwicklung zerreißt uns. Insbesondere die Ausgaben in den Bereichen Soziales und Jugend weisen alarmierende Steigerungsraten auf.

Bei den Sozialausgaben machen uns vor allem vier Aufgaben das Leben schwer:

  • die "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen"
  • die "Kosten der Unterkunft
  • die "Grundsicherung" im Alter
  • und die Pflegehilfe.

Allein diese vier Aufgaben belasten die kommunalen Haushalte in NRW mit über 8,5 Milliarden Euro. Und das sind keine kommunalen Aufgaben, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Jedes Jahr steigen die Ausgaben um ca. eine dreiviertel Milliarde €.

Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten immer weiter steigt. Und Fallwachstum produziert Kostenwachstum.

Weil die Menschen immer älter werden und viele dabei immer weniger Geld zur Verfügung haben, erwarten wir vor allem für die Grundsicherung für ältere Menschen explosive Steigerungsraten. Schon im letzten Jahr sind die Ausgaben um 17 Prozent gestiegen – allein in NRW.

Dramatisch sieht es auch bei der Behindertenhilfe aus. Bei Hartz IV sieht es nicht besser aus. Auch dort tickt eine Zeitbombe.

Seit 1992 haben sich die Sachinvestitionen mehr als halbiert. Ende 2008 betrugen sie nur noch 2,9 Milliarden €. Das zeigt den verzweifelten und vergeblichen Versuch der Kommunen die Kostenlawine bei den Sozialausgaben in den Griff zu bekommen. Vergeblich, wie das kommunale Finanzierungssaldo zeigt. Über die Haushaltsjahre 1985 bis 2007 haben die Städte und Gemeinden in NRW 20 Milliarden Euro mehr ausgeben müssen, als sie eingenommen haben.

 

Die Zahlen sprechen f&¨r sich:

  • Wir haben ein strukturelles Problem, die Städte und Gemeinden sind seit Jahrzehnten unterfinanziert,
  • und sie sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, diese strukturelle Finanzkrise zu überwinden.

Die Unterfinanzierung ist eine Erklärung für den enormen Anstieg der Kassenkredite. Diese kommunalen Dispo-Kredite sind in den letzten 10 Jahren von 2 auf 17 Milliarden Euro regelrecht explodiert. Und das nicht nur in Zeiten der Krise.

Von 2003 bis 2008 hatten wir Steuermehreinnahmen von 5 Milliarden Euro. Trotzdem sind die Kassenkredite um 8 Milliarden Euro gestiegen. Das lässt Schlimmes befürchten für die nächsten Jahre.

Derzeit haben wir günstige Zinsen, teilweise unter 1 %. Was passiert eigentlich, wenn die Zinsen wieder steigen? Das langfristige Mittel liegt bei 4%. In diesem Jahr können nur noch 14 Kommunen ihren Haushalt strukturell ausgleichen.

Wer sich auskennt weiß: Wir haben schon fast alle Sparoptionen ausgeschöpft:

  • Vermögen veräußert,
  • Personal abgebaut,
  • Pflichtaufgaben noch effizienter erfüllt,
  • die freiwilligen Leistungen auf ein Minimum beschränkt,
  • die Investitionen auf einen historischen Tiefstand zurückgefahren

Oft werden die wenigen, dem Bürger mühsam abgerungenen Mehreinnahmen von der Politik wieder kassiert: zum Beispiel durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Wenig hilfreich sind in dieser Situation auch die immer neuen Leistungsversprechen der Politik. Der Bund gaukelt dem Bürger vor, dass alle Ebenen unseres Staates mit immer weniger Geld immer mehr Aufgaben erfüllen können. Es werden Erwartungen geweckt, die keiner erfüllen kann. Er weiß: Der Bürger differenziert nicht zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Für ihn ist alles "der Staat". Das nutzt Berlin aus. Der Bund weckt Erwartungen, die wir erfüllen müssen und nicht ablehnen können. Mitfinanzierung des Bundes: Fehlanzeige! Solidarität zwischen den staatlichen Ebenen sieht anders aus. Da die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte wesentlich von den extremen, nicht mehr steuerbaren Kostensteigerungen im Sozialbereich ausgeht, müssen die Kommunen bei den Soziallasten nachhaltig entlastet werden."

Soweit das Zitat des Hauptgeschäftsführers Dr. Schneider.
Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes formuliert in seiner Resolution vom 1. Dezember 2009 wie folgt:
"Die kommunale Selbstverwaltung ist akut in Gefahr. Die vermehrte gesetzliche Aufgabenzuweisung durch Bund und Länder sowie zunehmende Qualitätsanforderungen ohne angemessenen finanziellen Ausgleich führen zu einer dramatischen Überlastung der Kommunen. Attraktivität und Lebensqualität für Bürger und Unternehmen werden damit in Frage gestellt. Denn die Kommunen werden ihre öffentlichen Aufgaben in Zukunft nicht mehr in dem Umfang und der Qualität erfüllen können. Dies hat auch gravierende Auswirkungen für Staat und Gesellschaft. Angesichts dieser prekären Lage fordern die deutschen Städte und Gemeinden einen Rettungsschirm und ein dauerhaftes kommunales Konsolidierungspaket."

Zusammenfassend führt die Beurteilung zu einer erschreckenden Gewissheit: Nahezu alle Städte und Gemeinden können gar nicht soviel sparen wie notwendig wäre, um die Kommunalfinanzen wieder in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu gestalten und sich selbst aus dem Finanzloch herauszubringen. Wir haben ein strukturelles Problem, das wir nur noch mit Hilfen aus Bund und Land lösen können.

Um es für alle Rheinländer verständlich zu machen: Die Aussage des Rheinischen Grundgesetzes "et hätt noch emmer joot jejange" gilt für die Finanzen der Städte und Gemeinden in NRW nicht mehr!

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor diesem dramatischen und alarmierenden Hintergrund möchte ich nun auf die Entwicklung in Jülich eingehen.

Nach den Sparmaßnahmen der HSK-Jahre von 2003 bis 2006 stellten sich die Verwaltungshaushalte der Folgejahre so dar. Der Verwaltungshaushalt 2007 wies einen strukturellen Überschuss in Höhe von 780.399,33 € aus. Der Verwaltungshaushalt 2008 schloss mit einem strukturellen Fehlbetrag in Höhe von 1.143.955,57 € ab.

Der Haushalt 2009 wurde erstmals auf der Grundlage der Regelungen des NKF aufgestellt. Er schloss in der Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von 4,8 Millionen € ab, galt aber mit der möglichen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage als ausgeglichen. Der Fehlbetrag resultierte in der Hauptsache aus den nach dem NKF zu veranschlagenden Abschreibungen, die jährlich den Ergebnisplan belasten. Im Laufe des Jahres brachen dann vor allem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer weg, so dass der Haushalt 2009 letztlich - wie in der Nachtragshaushaltssatzung im Dezember veranschlagt - mit einem Fehlbetrag von über 8 Millionen € abschließen wird.

Die Aufstellung des Haushaltsplanes 2010
Die Finanzplanung des Haushaltes 2009 wies für das Haushaltsjahr 2010 einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 7,4 Millionen € aus. Mit dem nun vorliegenden Haushaltsentwurf für 2010 erhöht sich dieser Wert um 16,9 Millionen € auf rund 24,3 Millionen € !!

Folgende Faktoren führten zu dieser dramatischen Entwicklung des Fehlbetrages:

Mit einer deutlichen Verbesserung bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist auch in 2010 nicht zu rechnen. Anstelle der in der Finanzplanung 2009 für 2010 angenommenen Einnahmen in Höhe von 14,56 Millionen € ist der Ansatz 2010 mit 11 Millionen € veranschlagt worden. Unter Berücksichtigung der entsprechend verminderten Gewerbesteuerumlagen ergibt sich damit eine Verschlechterung von rund 3.100.000 €.

Bei der Jugendamtsumlage war laut der Finanzplanung des Kreises Düren aus dem Vorjahr für 2010 ursprünglich ein Umlagesatz von 14,1 % vorgesehen. Tatsächlich wird sich der Umlagesatz aber nach derzeitigen Informationen auf 22,76 % belaufen. Für die Stadt Jülich bedeutet das Mehraufwendungen in Höhe von rund 3.000.000 €, und das obwohl die Umlagegrundlagen der Stadt Jülich - also die Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen - rund 1,4 Millionen € niedriger sind als angenommen. Der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage wird nach dem Haushaltsentwurf des Kreises von 37,5 % in 2009 auf nun 41 % in 2010 erhöht. In der Finanzplanung des Vorjahres war für das Jahr 2010 ein Umlagesatz von 39,2 % eingeplant. Bedingt durch die geringere Umlagegrundlage belaufen sich die Mehraufwendungen bei der Allgemeinen Kreisumlage auf lediglich 100.000 €.

Beim Anteil an der Einkommensteuer ist -wie schon bei der Gewerbesteuer- in 2010 mit einer Erholung nicht zu rechnen. Anstelle der in der Finanzplanung 2009 für 2010 vorgesehenen Erträge von rund 13,5 Millionen € ergeben sich auf der Grundlage der vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Gesamtverteilungsmasse für die Stadt Jülich Erträge in Höhe von 10,9 Millionen €, und damit 2.600.000 € weniger als geplant.

Auch die finanzielle Situation der Stadtwerke GmbH wird sich kurzfristig nicht verbessern. So werden die Stadtwerke in 2010 nur für die Sparte "Wasser" eine Konzessionsabgabe zahlen. Ein Gewinn war auch in 2009 nicht zu verzeichnen, so dass sich keine Erträge aus einer Gewinnablieferung ergeben. Damit können anstelle der geplanten Erträge von rund 2,5 Millionen € nur Erträge in Höhe von 400.000 € erzielt werden, also rund 2.100.000 € weniger als ursprünglich veranschlagt.

Mindererträge bei den Steuern führen in der Regel im Folgejahr zu Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen. Die Mindererträge im Vorjahr haben sich, wie oben bereits ausgeführt, jedoch erst nach Abschluss der Referenzperiode für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 ergeben - nämlich im zweiten Halbjahr 2009. Daher erfolgt die Kompensierung erst im Jahr 2011. Da auch das Land bedingt durch die Wirtschaftskrise deutlich geringere Steuereinnahmen hatte, verringert sich die Verbundmasse für die Schlüsselzuweisungen. Für die Stadt Jülich bedeutet das rund 700.000 € geringere Schlüsselzuweisungen als ursprünglich geplant.

Bei den Personalaufwendungen ist eine Tarifsteigerung von 2 % eingeplant. Bei der Beamtenversorgung wird darüber hinaus mit einer Steigerung des Umlagesatzes gerechnet. Insgesamt ergeben sich so gegenüber der ursprünglichen Planung für 2010 Mehraufwendungen in Höhe von 550.000 €.

Die Kommunen sind mit 50 % an den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger beteiligt. Aufgrund der im Rahmen der Wirtschaftskrise gestiegenen Fallzahlen, aber auch aufgrund der steigenden Energiekosten mussten hierfür schon in 2009 zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Auch in 2010 wird mit höheren Aufwendungen gerechnet, so dass sich Mehraufwendungen gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von 300.000 € ergeben.

Im Bereich der Bauunterhaltung waren Maßnahmen wie die PCB-Sanierung im Gymnasium (1,2 Millionen €) oder die Brandschutzertüchtigung in den Rathäusern (900.000 €) im Vorjahr noch als Investitionen veranschlagt. Da mit diesen Maßnahmen jedoch der Wert des Gebäudes nicht wesentlich erhöht wird, sondern das Gebäude nur in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, sind diese Maßnahmen eher als Aufwand zu betrachten und damit in der Ergebnisrechnung zu veranschlagen.

Zu den o.g. Maßnahmen kommen noch weitere bisher nicht veranschlagte größere Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund einer Million €, so dass die Ergebnisrechnung 2010 mit insgesamt 3.100.000 € belastet wird.

Unter Berücksichtigung all dieser negativen Einflüsse weist der vorliegende Haushaltsentwurf im Ergebnisplan des Jahres 2010

Erträge in Höhe von   63.563.070 €
und Aufwendungen in Höhe von   87.906.180 €
aus.


Der Fehlbetrag 2010 liegt prozentual bei 27,7 % und beläuft sich somit auf 24.343.110 € und ist damit höher als die insgesamt im HSK bis einschließlich 2008 angesammelten Fehlbeträge. Bei den Aufwendungen ist rund jeder 4. ausgegebene Euro auf "Pump" finanziert!

Mit Ausnahme der einmaligen Mehraufwendungen bei der Bauunterhaltung schlagen die o.g. Verschlechterungen auch auf die Folgejahr durch. So schl&¨sse die Ergebnisrechnung ohne weitere zusätzliche Einsparungen in den Jahren 2011 bis 2013 mit folgenden Fehlbeträgen ab:

Haushaltsjahr 2011 Fehlbetrag = 17,8 Millionen €
Haushaltsjahr 2012 Fehlbetrag = 17,5 Millionen €
Haushaltsjahr 2013 Fehlbetrag = 17,6 Millionen €


Auf der Grundlage einer vorläufigen Eröffnungsbilanz beläuft sich das Eigenkapital der Stadt Jülich auf rund 150 Millionen €. Da die Ausgleichsrücklage nun schon in 2010 aufgebraucht wird verringern die o.g. Fehlbeträge die Allgemeine Rücklage - also das städtische Eigenkapital - jährlich um Werte zwischen 15 und 19 %. Damit ist die bereits angesprochene 5?%?Grenze aus § 76 der Gemeindeordnung deutlich überschritten und ein Haushaltssicherungskonzept ist zu erstellen. Bei den o.g. Zahlen wäre das Eigenkapital in 5 bis 6 Jahren aufgezehrt. Dann wären wir Überschuldungskommune und dürften nach den geltenden Regeln des Innenministeriums nicht einmal mehr Auszubildende einstellen.

Bevor ich auf das HSK weiter eingehe, komme ich konkreter auf den Haushaltsentwurf 2010 zu sprechen.

Größte Ertragsposten 2010 sind
die Erträge aus Gebühren und Entgelten mit   17,826 Mio €
die Erträge aus der Gewerbesteuer mit   11,000 Mio €
die Erträge aus dem Einkommensteueranteil mit   10,915 Mio €
die Schlüsselzuweisungen mit   5,035 Mio €


Damit verringern sich im Vergleich zur Finanzplanung 2009 -mit Ausnahme der Gebühren- die großen Einnahmeblöcke ganz erheblich.

Größte Posten auf der Aufwandseite sind
die Kreisumlagen mit   22,414 Mio €
die Personalaufwendungen mit   16,398 Mio €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit   13,735 Mio €
die sonstigen ordentlichen Aufwendungen mit   12,523 Mio €
die Abschreibungen mit   8,866 Mio €
die Zinsaufwendungen mit   5,486 Mio €



Die Abschreibungen stellen wie bereits ausgeführt eine der wesentlichen Neuerungen des NKF dar. Die im Haushalt 2010 veranschlagten Abschreibungen von knapp 8,9 Millionen € verteilen sich im wesentlichen auf die Bereiche

Abwasserbeseitigung   2,148 Mio €
Straßen, Brücken   1,600 Mio €
Schulen   1,319 Mio €
Sportstätten    0,630 Mio €
Wirtschaftswege   0,560 Mio €
Stadthalle/Bürgerhallen   0,280 Mio €
Grünanlagen   0,250 Mio €
Rathäuser   0,240 Mio €
Kinderspielplätze   0,200 Mio €
Straßenbeleuchtung   0,140 Mio €

Die Investitionen 2010
Einen klassischen "eigenständigen" Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind statt dessen Teil des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen.

Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 20.000 € festgelegt. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf geht die Verwaltung wie schon in 2009 noch einen Schritt weiter und hat entsprechend der bisherigen Veranschlagung im Vermögenshaushalt sämtliche Maßnahmen unabhängig von der Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können.

Im "Vorgriff" auf das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept hat der Stadtrat am 21.12.2009 bereits eine Prioritätenliste bezüglich der Investitionen 2010 beschlossen. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist diese Prioritätenlisten in einigen Punkten anzupassen.

Die Auszahlungen aus Investitionen sind für 2010 mit 15.536.500 € veranschlagt.

Die veranschlagten Investitionen verteilen sich im wesentlichen auf die folgenden Bereiche:

 

Schulen    7,776 Mio €
Straßenbau    1,582 Mio €
Kindergärten    1,402 Mio €
Abwasserbeseitigung    2,385 Mio €
Feuerwehr    0,598 Mio €
Bauhof    0,419 Mio €


Diesen Auszahlungen stehen erwartete Einzahlungen aus Beiträgen und Zuweisungen in Höhe von 9.072.500 € gegenüber. Dabei sind die Einnahmen aus dem "Konjunkturpaket II" mit 3,4 Million € der größte Posten. Davon entfallen 2.400.000 € auf den Bereich "Bildung" und 1.000.000 € auf den Bereich "Infrastruktur". Weitere nennenswerte Zuweisungen sind die Landeszuweisung zur Energetischen Sanierung des Schulzentrums, wo insgesamt 7,5 Mio € vom Land gezahlt werden, wovon 2010 2,09 Mio € veranschlagt sind. Mit immerhin 1,31 Mio € schlagen die Zuweisungen zu den Aus- und Umbaumaßnahmen in den Kindergärten im Zusammenhang mit den U3-Plätze zu Buche.

Investitionspauschale und die Schulpauschale sind mit 840.000 € bzw. 854.000 € veranschlagt.

In 2010 ist dann zur Finanzierung der Investitionen ein Darlehensbedarf von 3.780.000 € erforderlich. Davon entfallen 2.950.500 € auf sogenannten rentierliche Investitionen, die durch Gebühreneinnahmen refinanziert sind. Die übrigen 829.500 € entfallen auf "unrentierliche" Investitionen. Für diese Investitionen darf die Kreditlinie laut dem Leitfaden zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten 2/3 der ordentlichen Tilgung nicht überschreiten. Mit dem vorliegenden Haushaltentwurf für 2010 ist diese Vorgabe wie schon in der im Dezember beschlossenen Prioritätenliste eingehalten.

In seiner Sitzung am 09.02.2010 hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, in 2010 auf die - nach den HSK-Richtlinien zulässige - "unrentierliche Verschuldung" zu verzichten. Dies konnte in den Haushaltsentwurf noch nicht einfließen. Der Sitzungsvorlage für die heutige Sitzung ist aber eine aktualisierte Prioritätenliste auf der Grundlage des o.g. Beschlusses beigefügt. Bei Verzicht auf verschiedene Baumaßnahmen bzw. Streckung vorgesehener Neuanschaffungen kann eine unrentierliche Neuverschuldung in 2010 so vermieden werden.

Wie zuvor schon angemerkt, liegen die Fehlbeträge der Folgejahre deutlich über den Grenzwerten für genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK ergibt sich, wenn

  • der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine Rücklage um mehr als 25 Prozent verringert wird
  • durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinander folgenden Jahren die Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 Prozent verringert wird, oder
  • die Allgemeine Rücklage durch Fehlbetr&¨ge innerhalb des Finanzplanungszeitraums komplett aufgezehrt wird.

Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines HSK ist die Erreichung des Haushaltsausgleiches spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Finanzplanung gemäß § 76 Absatz 2 der GO. Damit müssen im dritten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr die Erträge die Aufwendungen decken. Diese Frist ist somit gegenüber dem HSK nach kameralem Recht verk&¨rzt, wo nach 5 Jahren ein Haushaltsausgleich zu erzielen war. 

Angesichts der bereits genannten Fehlbeträge in den Folgejahren bis 2013 sind weitere Sparmaßnahmen erforderlich.

Grundsätzlich gilt es Aufwände zu reduzieren und Erträge zu erhöhen.
In der kameralen Welt lautete die Formulierung: Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen.

Wie in den vergangenen HSK-Zeiten der Jahre 2003 bis 2007 sind weitere Einsparungen im Personalbereich unerlässlich. Umso wichtiger werden organisatorische Optimierungen intern wie auch im Hinblick auf interkommunale Zusammenarbeit sein. Dazu ist verstärkt betriebswirtschaftliches Wissen in der Verwaltung erforderlich. Optimierte Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse unter Einsatz moderner Informationstechnik in Verbindung mit entsprechender Personalentwicklung müssen zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung beitragen.

Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Betrieb städtischer Einrichtungen wie zum Beispiel bei einem Schwimmzentrum ist es zukünftig finanziell nicht mehr möglich in Parallelstrukturen erhebliche Mittel zu investieren und mehrere Standorte zu betreiben.

Auch an Steuererhöhungen werden wir nicht vorbeikommen. Die Grundsteuer B soll von 400 auf 420 und in den Jahren 2011 bis 2013 um jeweils weitere 10 Prozentpunkte ansteigen. Die Gewerbesteuer soll ab 2012 erhöht werden.

Insgesamt muss es möglich sein in unserer Stadt, im Mittelzentrum Jülich, angemessene Infrastruktureinrichtungen zu betreiben, die dem Bildungsstandort Jülich gerecht werden. In diesem Zusammenhang kommt der kommunalen Ebene Systemrelevanz zu. Das müssen die politisch Verantwortlichen in Bund und Land erkennen und entsprechend handeln.

Die im HSK vorgeschlagenen Sparmaßnahmen führen in der Summe zu folgenden Einsparungen in den Folgejahren:

2011        135.000 €
2012     3.226.000 €
2013     6.270.000 €


Die Ergebnisrechnung der Folgejahre weist dann noch die folgenden Fehlbeträge aus:

2011     17,8 Millionen €
2012     14,3 Millionen €
2013     11,3 Millionen €

 

Die Allgemeine Rücklage wird auf der Grundlage dieser Zahlen jährlich um rund 10 - 13 % verringert. Damit ist der Grenzwert von 5% immer noch deutlich überschritten und ein HSK ist zu erstellen. 
Zur Vermeidung eines solches Haushaltssicherungskonzeptes müsste die jährliche Rücklagenverringerung, also die jeweiligen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung, auf einen Wert von rund 6,5 Millionen € heruntergefahren werden.

Da der Haushaltsausgleich bis 2013 nicht gelingt, ist ein genehmigungsfähiges HSK auch nicht erreichbar.

Die haushaltsrechtlichen Vorgaben verpflichten uns angesichts unserer Finanzsituation zu einer systematischen Prüfung und Reduzierung der ordentlichen Aufwendungen.

Gemäß NKF-Leitfaden Haushaltssicherung sind die Personalaufwendungen eine wichtige Komponente zur Konsolidie¨2.600.000 euro; /tdrung eines Kommunalhaushaltes. Folgerichtig ist die Personalkonsolidierung - und das ist nichts anderes als weiterer Personalabbau - Teil des vorgelegten Entwurfes. So sind prinzipiell Wiederbesetzungssperren im Allgemeinen und Beförderungssperren für Beamte von jeweils einem Jahr verpflichtend.

Angesichts dieser dramatischen Entwicklung der Kommunalfinanzen werden sich - unabhängig von der zwingend erforderlichen Reform der Finanzierung der Städte und Gemeinden - die Kommunalverwaltungen als solche in den nächsten 10 Jahren elementar verändern. Einerseits zwingt die Finanzsituation in neue Strukturen der Zusammenarbeit sowie andererseits die technische und die rechtliche Entwicklung in die elektronisch erreichbare Online-Verwaltung hinein.

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist erstmalig gesetzlich normiert worden, das Verwaltungen elektronisch erreich¨bar sein müssen. Dies ist nur der erste Schstrong szlig;te Posten auf der Aufwandseite sindtrtd¨ritt in diese Richtung und weitere werden folgen. Denn elektronische Erreichbarkeit entwickelt sich im nationalen wie im internationalen Vergleich zu einem wichtigen Standortfaktor. Unternehmen und die heranwachsende Internetgeneration unserer jungen Bürgerinnen und Bürger werden künftig die Online- Verwaltungen unabhängig von Öffnungszeiten mit immer mehr Nachdruck einfordern.

Damit sind sowohl die interkommunale Zusammenarbeit wie auch die Reorganisation der Kommunalverwaltungen schon heute zwingende Aufgabenstellungen, denen wir uns stellen müssen. Die elektronische Erreichbarkeit und die wirtschaftlichere Aufgabenerledigung durch optimierte Organisation und automatisierte Geschäftsprozesse werden die Zukunft öffentlicher Verwaltungen entscheidend prägen.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Prömpers sowie seiner Mannschaft mit Herrn Kohnen an der Spitze.

Uns allen wünsche ich sachliche und zielführende Beratungen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

N.N. Theater: Michael Kohlhaas

1. Juni, 20 Uhr, Open Air Bühne im Brückenkopf-Park Jülich

Neu im Außerschulischen Lernort des Brückenkopf-Parks Jü

Neue Angebote seit dem 1. Mai

Neu im Park – Ziegenkontaktbereich

Ziegen streicheln und füttern

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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