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Konjunkturpaket II

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Das Konjunkturpaket II wurde angesichts der Krise der Finanzmärkte und der Realwirtschaft, welche durch den Bund als Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts angesehen wurde, aufgelegt. Zur Bekämpfung der Krise fördert der Bund im Rahmen des Konjunkturpaketes II zusätzliche Investitionen der Länder und Kommunen durch Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro. Auf NRW entfallen von diesen Bundesmitteln insgesamt rd. 2,133 Mrd. Euro. Die Einzelheiten hat der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz (Artikel 7 des Konjunkturpaketes II) festgelegt, welches durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern konkretisiert wird. Die Länder sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Städte und Gemeinden Zugang zu den Finanzhilfen erhalten. Die kommunalen Fördermittel werden für die Investitionsschwerpunkte Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur eingesetzt und im Verhältnis 65 zu 35 zwischen ihnen aufgeteilt.

Mit dem Investitionsgesetz NRW wird das Zukunftsinvestitionsgesetz für Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Gesamtsumme, die für zusätzliche Investitionen in NRW zur Verfügung gestellt wird, beträgt rd. 2,844 Mrd. Euro (Bundesmittel in Höhe von 2,133 Mrd. Euro sowie Landes- und Kommunalmittel in Höhe von insgesamt 711 Mio. Euro). Hiervon werden 2,380 Mrd. Euro für kommunalbezogene Investitionen zu Verfügung gestellt.

Folgende Förderbereiche sieht das Zukunftsinvestitionsgesetz vor:

Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur

- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

- Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

- Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)

- Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insb. energetische Sanierung)

- Forschung

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

- Krankenhäuser

- Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

- Ländliche Struktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

- Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)

- Informationstechnologie

- Sonstige Infrastrukturinvestitionen

Der Bund fördert die einzelnen Maßnahmen mit 75 %, während die restlichen 25 % Finanzierung je zur Hälfte von Land und Kommune getragen werden. Diese öffentlichen Mittel können durch weitere Mittel der Kommune oder anderer Träger ergänzt werden.

Mit Zuwendungsbescheid vom 8.4.2009 sind der Stadt Jülich aus dem Konjunkturpaket II Mittel in Höhe von rd. 4 Mio. Euro bereitgestellt worden. Diese Gesamtzuwendung teilt sich entsprechend dem Investitionsfördergesetzt NRW auf in den Bereich Bildungsinfrastruktur mit einem Betrag von rd. 2,7 Mio. Euro und den Bereich Infrastruktur mit einem Betrag von rd. 1,3 Mio. Euro auf. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2011. Das heißt, bis Ende 2011 müssen zwingend die letzten Zuwendungen für die bis dahin abgeschlossenen Maßnahmen bzw. selbstständigen Abschnitte abgerufen sein.

Zuständige Bewilligungsbehörde ist für die Stadt Jülich die Bezirksregierung Köln.

Vor Maßnahmenanmeldung bzw. Mittelabruf hat der Stadtrat über die maßnahmebezogene Verwendung der Zuwendungen in mehreren Sitzungen beraten und die Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm II wie folgt zugeordnet:

Bildungsinfrastruktur
    Maßnahme KP II
1 Erneuerung der Fenster im Mädchengymnasium Jülich (privater Träger) 256.000 €
2 2 Sanierung der Fachräume im Mädchengymnasium Jülich (privater Träger) 130.000 €
3 Energetische Sanierungsmaßnahmen Gymnasium Haus Overbach (privater Träger) 414.000 €
4 1. Bauabschnitt Neubau Katholische Grundschule 1.339.288 €
5 1. Bauabschnitt Neubau Sporthalle Schulnutzung 550.000 €
  gesamt    2.689.288 €

 

Infrastruktur
  Maßnahme KP II
1 Erneuerungsmaßnahmen Kinderspielplätze 65.000 €
2 2 Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr 62.000 €
3 Schlauchpflegeeinrichtung für die Feuerwehr 52.000 €
4 Einsatzleitwagen für die Feuerwehr 102.000 €
5 Kommandowagen für die Feuerwehr 42.000 €
6 1. Bauabschnitt Neubau Sporthalle Vereinsnutzung 550.000 €
7 Erneuerung der Heizungsanlage in der Umkleidekabine Karl-Knipprath-Stadion 129.273 €
8 Kommunalschlepper für den städt. Bauhof 72.000 €
9 LKW-Kipper mit Kran für den städt. Bauhof 140.000 €
10 Leerrohrverlegung für Breitband Broich-Barmen 188.000 €
  gesamt    1.402.273 €

 

Auf Grund der aktuellen Breitbandinitiative des Kreises Düren wurden bezüglich der Leerrohrverlegung KP II Mittel in Höhe von 94.000 € vom Kreis Düren per Überlassungsvereinbarung auf die Stadt Jülich übertragen.


Die Gesamtkosten für die o.g. Projekte betragen 5.744.000 €. Somit beträgt das Investitionsvolumen der Stadt Jülich 1.652.433 €. Durch diese Investitionen trägt auch die Stadt Jülich trotz schwieriger finanzieller Situation ihren Beitrag zum Konjunkturprogramm.

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