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Kontenklärung

Viele Ihrer rentenrechtlichen Zeiten werden dem Rentenversicherungsträger maschinell übermittelt. Dennoch gibt es meistens einige Lücken in der Versicherungsbiografie. So muss z. B. die Anerkennung von Schulzeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, die Zeit der Kindererziehung und die Höherbewertung der Zeiten einer beruflichen Ausbildung beantragt werden, da diese Zeiten nicht maschinell gemeldet werden.

Es kann auch sein, dass es Fehler bei der Datenübermittlung gab und die Daten aus diesem Grund nicht in Ihrem Versicherungskonto enthalten sind. Außerdem sind auch Zeiten vor dem 01.01.1973 häufig noch nicht im Versicherungskonto enthalten, da es damals noch keine maschinelle Datenübermittlung gab.

Aus diesen Gründen ist eine Kontenklärung notwendig; sie dient dazu, Ihr individuelles Versicherungsleben vom Rentenversicherungsträger vollständig feststellen zu lassen.

Hierfür werden Sie automatisch von Ihrem Rentenversicherungsträger unter Beifügung eines Versicherungsverlaufes und der notwendigen Antragsformulare angeschrieben. Sie können aber auch von sich aus die Klärung Ihres Versicherungskontos beantragen.

Dann überprüfen Sie den übersandten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit, füllen die Antragsvordrucke aus und schicken diese zusammen mit bestätigten Kopien von Nachweisen über die nicht gespeicherten Zeiten an Ihren Rentenversicherungsträger. Die Antragsvordrucke sind auch dann auszufüllen und an den Rentenversicherungs-träger zu übersenden, wenn das Versicherungskonto keine ungeklärten Zeiten enthält und daher alle Fragen in den Antragsformularen zu verneinen sind.

Sie können den Antrag auf Kontenklärung aber auch bei einem Servicezentrum eines beliebigen Rentenversicherungsträgers, einem Versicherungsältesten oder der Rentenversicherungsstelle Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausfüllen lassen. Dies hat den Vorteil, dass der Antrag vollständig und richtig ausgefüllt ist, alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind und die Personenstandsdaten von Ihnen und ggf. Ihrer Kinder auf den Antragsvordrucken amtlich bestätigt werden können, so dass keine Urkunden beigefügt werden müssen.

Der Rentenversicherungsträger entscheidet über die von Ihnen beantragten Zeiten und ergänzt Ihr Versicherungskonto. Abschließend erlässt er einen Bescheid , mit dem er alle Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich feststellt. Ver- bindlich heißt hier, dass Ihr Konto vollständig gespeichert ist und keine weiteren Ermittlungen zu eventuellen Fehlzeiten mehr notwendig sind.
Verbindlich heißt nicht, dass Sie künftig keine neuen Nachweise mehr vorlegen können.

Aus dem Bescheid ist außerdem ersichtlich, welche Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten erfüllt werden müssen und welche dieser Voraussetzungen bereits erfüllt sind bzw. noch erfüllt werden können. Auch können jetzt Auskünfte über die Höhe der derzeitigen und der Rentenanwartschaften nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenzen gemacht werden.



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