Landtagswahl am 9. Mai 2010
Aktuelle Informationen zur Landtagswahl
Der fünfzehnte Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen wird am 9. Mai 2010 gewählt.
Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Gegenüber der letzten Landtagswahl ist das Wahlsystem, vergleichbar dem Wahlsystem bei Bundestagswahlen, auf ein Zweistimmensystem umgestellt worden.
Jeder Wähler hat jetzt zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat, sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich, Herr Muckel, Tel. 0 24 61 / 63 375, Herr Großmann, Tel. 0 24 61 / 63 376,
E-Mail: wahlbuero@juelich.de






