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Rentnerausweis

Für Rentner gibt es oft finanzielle Vergünstigungen. So gibt es Preisermäßigungen beim Besuch kultureller oder sportlicher Veranstaltungen, der Museen oder Ähnlichem.

Es gibt Sondertarife bei einigen Nahverkehrsmitteln, Fluglinien oder der Deutschen Bahn AG.

Um diesen Vorteil nutzen zu können, muss man sich als Rentner ausweisen. Damit man nicht immer seinen Rentenbescheid bei sich haben muss, enthalten der Rentenbescheid und die Rentenanpassungsmitteilungen einen Rentnerausweis im Scheckkartenformat.
In Verbindung mit dem Personalausweis kann man sich hiermit als Rentner ausweisen.

Sollte dieser Ausweis verloren gehen, so stellt der Rentenversicherungsträger auf Antrag eine Bescheinigung über den Rentenbezug aus.



Treffpunkt Leserabe

30.5.2012 für Kinder von 4 - 6 Jahren, Stadtbücherei

Kino im Kuba: The Descendants – Familie und andere Angelegenheiten

28. Mai, 20 Uhr

Kino im Kuba: Die Piraten – Ein Haufen merkwürdiger Typen

28. Mai, 17.00 Uhr

Sitzung des Bürgerausschusses

30. Mai, 18.00 Uhr, Kleiner Saal im Neuen Rathaus

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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