Information zur Antragstellung für ein 60-Liter- und 80-Liter-Restmüllgefäß
Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,
seit dem 01.01.2011 können zusätzlich zu den bisherigen 120-l-, 240-l- und 1.100-l-Restmüllgefäßen auch Restmüllgefäße der Größen 60-Liter und 80-Liter zur Verfügung gestellt werden. Für jedes Grundstück muss ein separater Antrag gestellt werden. Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin gestellt werden. Mieter richten Ihre Wünsche bitte an den Vermieter/die Vermieterin.
Pro Woche werden pro Person der auf dem Grundstück lebenden Personen 10 Liter Restmüll zu Grunde gelegt. Hieraus ergibt sich die nachfolgende Tabelle zur Bestellung für die Gefäße. Ausschlaggebend für die Gefäßgröße ist jedoch die Menge Abfall, die durchschnittlich auf Dauer auf dem Grundstück anfällt. Sollte das Gefäß zu klein sein, so sind Sie als Eigentümer(in) verpflichtet, unabhängig von der oben genannten Personenstaffelung einen Behälter mit ausreichender Größe in Benutzung zu nehmen. Erhöht sich später einmal die Personenzahl auf dem Grundstück, so sind Sie verpflichtet, dies der Stadtverwaltung Jülich unter der Tel.: 02461-630 mitzuteilen. Die Gebühren für das Jahr 2011:
| für jeden 60-l-Restabfallbehälter bis maximal 3 Personen pro Grundstück | 121,80 € jährlich | |
| für jeden 80-l-Restabfallbehälter bis maximal 4 Personen pro Grundstück | 150,36 € jährlich | |
| für jeden 120-l-Restabfallbehälter ab 5 Personen pro Grundstück | 207,24 € jährlich | |
| für jeden 240-l-Restabfallbehälter ab 7 Personen pro Grundstück | 382,96 € jährlich | |
| für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung | 3.387,48 € jährlich | |
| für jeden 120-l-Bioabfallbehälter | 70,68 € jährlich | |
| für jeden 240-l-Bioabfallbehälter | 108,00 € jährlich |
Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,75 € pro Stück
Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 27,50 € pro Tausch.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Müllgemeinschaft mit einem unmittelbaren Nachbargrundstück mit allen Gefäßgrößen zu bilden. Hierfür gibt es einen separaten Antrag, den Sie unter Tel.-Nr. 02461/63-252 erhalten können. Es gelten die o.g. Personenzahlen insgesamt, also für beide Grundstücke zusammen.
Sollte der Antrag positiv geprüft und keine Rückfragen an Sie gestellt werden, so wird der bisherige Müllbehälter nach einer der nächsten Müllabfuhren automatisch ausgetauscht. Bis dahin können Sie den alten Müllbehälter uneingeschränkt weiter nutzen. Die Gebührenberechnung richtet sich nach dem Eingangsdatum Ihres Antrages und wird jeweils zum 01. des Folgemonats berechnet und ist unabhängig vom Tag des erfolgten Austausch.
Die Bewilligung des Antrages erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass die tatsächliche Abfallmenge die Größe des Gefäßes übersteigt, so kann Ihnen ein größeres Gefäß auferlegt werden.
Fragen richten Sie bitte an Tel.-Nr. 02461/63-253 und 63-252.






