Pflegeversicherung
Seit dem 01.04.1995 gibt es die Pflegeversicherung. Sie übernimmt (anteilige) Kosten für Leistungen im Bereich der ambulanten und der vollstationären Pflege.
Folgende Leistungen stehen zur Verfügung:
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen
- Kombination von Geld- und Sachleistung
- Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege - Vollstationäre Pflege
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche
- Pflegepersonen
Das Pflegeversicherungsgesetz bestimmt, dass jeder dort pflegeversichert wird, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht. Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Leistungen Ihnen jeweils zustehen und natürlich auch Hilfen bei der Antragstellung erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse (siehe Krankenkassen). Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste beraten Sie gerne.






