Wohngeld
Sollte die Miete für Ihre Wohnung nicht tragbar sein, haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wohngeld erhalten Sie auch als Bewohnerin/Bewohner eines Altenheimes, wenn die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Wenn Sie Selbstzahler sind, können Sie als Bewohnerin/Bewohner einer solchen Einrichtung das sogenannte "Pflegewohngeld" erhalten, das vermögensunabhängig gezahlt wird. Den Antrag stellt das Altenheim.
Wenn Sie Fragen haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt Jülich, beraten Sie gern. Sie erreichen sie unter der Tel. 02461/63-0.






