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Wohngeld

Sollte die Miete für Ihre Wohnung nicht tragbar sein, haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Wohngeld erhalten Sie auch als Bewohnerin/Bewohner eines Altenheimes, wenn die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Wenn Sie Selbstzahler sind, können Sie als Bewohnerin/Bewohner einer solchen Einrichtung das sogenannte "Pflegewohngeld" erhalten, das vermögensunabhängig gezahlt wird. Den Antrag stellt das Altenheim.

Wenn Sie Fragen haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt Jülich, beraten Sie gern. Sie erreichen sie unter der Tel. 02461/63-0.

Treffpunkt Leserabe

30.5.2012 für Kinder von 4 - 6 Jahren, Stadtbücherei

Kino im Kuba: The Descendants – Familie und andere Angelegenheiten

28. Mai, 20 Uhr

Kino im Kuba: Die Piraten – Ein Haufen merkwürdiger Typen

28. Mai, 17.00 Uhr

Sitzung des Bürgerausschusses

30. Mai, 18.00 Uhr, Kleiner Saal im Neuen Rathaus

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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