Eheschließung. Sie möchten heiraten - was ist zu tun?
![]() |
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Die Eheschließung selber kann später in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen. |
| Wenn Sie |
|
|
dann brauchen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung neben den Aufenthaltsbescheinigungen des Einwohnermeldeamtes nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass. |







