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Eheschließung. Sie möchten heiraten - was ist zu tun?

Bild: Brautpaar - Braut in weißem Brautkleid

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.

Die Eheschließung selber kann später in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.

Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen.


Wenn Sie
  • beide mit Hauptwohnsitz in Jülich gemeldet sind
  • beide deutsche Staatsangehörige sind
  • beide noch nicht verheiratet waren
  • keine Kinder haben
  • beide in Jülich geboren sind

dann brauchen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung neben den Aufenthaltsbescheinigungen des Einwohnermeldeamtes nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, melden Sie sich zunächst beim Standesamt. Wir informieren Sie dann persönlich darüber, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen und wo Sie diese gegebenenfalls erhalten.



Bild: Brückenkopf Jülich, Luftaufnahme von Dr. Eckardt Bild: Jülich mit Zitadelle, Luftaufnahme von Dr. Eckardt
Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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