Banner Bilder von Jülich

Begründung einer Lebenspartnerschaft

Bild: Symbol für gleichgesschlechtliche Lebensgemeinschaft

Haben Sie sich entschlossen, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einzugehen?
 
Nun, dies kann seit dem 1.8.2001 vor dem Standesbeamten geschehen und bedarf gewisser "Vorarbeit". Um Ihnen (und auch uns) die Arbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise: Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen.

Vor dem eigentlichen Termin ist zunächst die "Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft" erforderlich. Dies müssen Sie in einem Standesamt vornehmen, in dessen Gemeinde einer der Lebenspartner seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Die Begründung selbst kann in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft benötigen hängt sehr vom Einzelfall ab.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher beim Standesamt beraten zu lassen.
 

Im allgemeinen sind hierzu folgende Unterlagen erforderlich:
  • eine von der Meldebehörde ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe der Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit.
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
  • wenn Sie verheiratet waren, zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe oder, falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wird, die Eheurkunde sowie einen Nachweis über die Auflösung der Ehe.
  • wenn Sie schon "verpartnert" waren, die Lebenspartnerschaftsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung dieser Lebenspartnerschaft.
  • Die Partner/innen müssen sich durch Personalausweis/Pass ausweisen.

Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich nachweisen:
 

  • ihre Staatsangehörigkeit durch ihren Reisepass, ihren Personalausweis mit Eintragung der Staatsangehörigkeit oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates.
  • ihren Familienstand durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates.

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen aus.
 
Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Ein verhinderter Partner kann aber auch durch Vollmacht den anderen Partner zur Anmeldung ermächtigen.
 
Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes der Hauptwohnung. Haben die Partner verschiedene Wohnsitze, können sie zwischen den beiden Standesämtern wählen.



Treffpunkt Leserabe

30.5.2012 für Kinder von 4 - 6 Jahren, Stadtbücherei

Kino im Kuba: The Descendants – Familie und andere Angelegenheiten

28. Mai, 20 Uhr

Kino im Kuba: Die Piraten – Ein Haufen merkwürdiger Typen

28. Mai, 17.00 Uhr

Sitzung des Bürgerausschusses

30. Mai, 18.00 Uhr, Kleiner Saal im Neuen Rathaus

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Letzte Änderung: 11.11.2011 | Sitemap | Kontakt | Impressum | © 2012
Verantwortlich für Inhalt/Aktualität ist der zuständige Fachbereich.
Letzte Änderung dieser Seite: 11.11.2011 | Sitemap | Kontakt | Impressum | © 2012