Begründung einer Lebenspartnerschaft
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Haben Sie sich entschlossen, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einzugehen? |
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Vor dem eigentlichen Termin ist zunächst die "Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft" erforderlich. Dies müssen Sie in einem Standesamt vornehmen, in dessen Gemeinde einer der Lebenspartner seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Die Begründung selbst kann in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. |
| Im allgemeinen sind hierzu folgende Unterlagen erforderlich: |
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Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich nachweisen: |
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Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen aus. |







