Sie haben einen Sterbefall in der Familie - Was ist zu tun?
Für die Meldung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
A. Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist:
- Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat (in NRW grünes Formular und roter Umschlag - verschlossen für den Amtsarzt!).
- möglichst Stammbuch der Familie oder Eheurkunde oder falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen.
- Derjenige, der den Sterbefall beim Standesamt "anzeigt", muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
B. Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist:
- Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat (in NRW grünes Formular und roter Umschlag - verschlossen für den Amtsarzt!)
- Sterbefallanzeige (Formular wird vom Krankenhaus/Altenheim ausgestellt)
- möglichst Stammbuch der Familie oder Eheurkunde oder - falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
C. Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn in der Todesermittlung die Polizei eingeschaltet ist (z.B. bei Verkehrsunfall, Freitod oder Mord):
- möglichst Stammbuch der Familie oder Eheurkunde oder - falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
Diese Unterlagen übergeben Sie bitte der Polizei, die alles weitere regelt.






