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Informationen zu den Steuer- und Abgabenbescheiden für das Jahr 2011

Mit der Einführung einer neuen Finanzsoftware ist gleichzeitig auch der Umstieg auf ein neues Veranlagungsverfahren erfolgt. In den nächsten Tagen werden die neuen Steuer- und Abgabenbescheide 2011 zugestellt.


Eine wesentliche Änderung die sich hieraus für den einzelnen Steuer- und Abgabenpflichtigen ergibt, ist das neue Layout der Bescheide. In der Vergangenheit wurde vielfach bemängelt, dass der alte Bescheid nicht besonders gut "lesbar" ist. Dies wurde durch die in den letzten Jahren angestiegene Zahl der Abgabenarten (Niederschlagswassergebühr, Abrechnung Schmutzwasser mit Abrechnung Vorjahr und Vorauszahlung neues Jahr) noch verstärkt.

Die Lesbarkeit der Bescheide und damit ein optisch ansprechendes Layout waren wesentliche Punkte bei der Auswahl der nunmehr von der Firma Infoma Software Consulting GmbH eingesetzten Software. Wir hoffen damit einen in der Vergangenheit häufig bemängelten Kritikpunkt ausgeräumt zu haben.

Was ändert sich im Einzelnen?
Durch die Benutzung eines Vordrucks für die Bescheiderstellung wurden die alte Bescheide jahrelang in Querformat ausgedruckt. Mit Einführung der neuen Software werden die Bescheide zur besseren Lesbarkeit in Hochformat gedruckt. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier (Muster des neuen Bescheides).

Ab diesem Jahr entfällt das alte Kassenzeichen. Die Kassenzeichen werden komplett neu aufgebaut und setzen sich aus Ihrer persönlichen Nummer in der Adressdatei sowie der Einnahmeart und einer fortlaufenden Objektnummer zusammen. Die Objektnummer wird für jedes einzelne Grundstück oder jeden einzelnen Hund vergeben. Summenbescheide (ein Bescheid für mehrere Objekte) wird es daher künftig nicht mehr geben. Das Kassenzeichen ist oben rechts im Bescheid angedruckt. Dieses Kassenzeichen ist zukünftig bei Überweisungen immer anzugeben. Da in der Kürze der Zeit nicht alle Daueraufträge oder ähnliches von Ihnen geändert werden können, wurden vom alten Verfahren natürlich zu jedem Fall auch die alten Kassenzeichen mit übernommen. Die von Ihnen erteilten Abbuchungsgenehmigungen behalten damit auch zukünftig ihre Gültigkeit.

Unterhalb des neuen Kassenzeichens kann die zuständige Sachbearbeiterin angedruckt werden. Dies ist mit der Umstellung in diesem Jahr noch nicht möglich, da hierfür bei jedem einzelnen Fall die jeweilige Sachbearbeiterin mit hinterlegt werden muss. Da diese Daten im alten Verfahren nicht hinterlegt waren, muss das in den nächsten Monaten noch nachgepflegt werden. Im Bescheid 2011 werden an dieser Stelle die Telefonnummern aller Sachbearbeiterinnen aufgedruckt. Die Aufteilung der Bezirke ist nachfolgend abgebildet:

 

Stadtteile Barmen, Bourheim, Broich, Kirchberg, Koslar, Merzenhausen
Frau Range, Neues Rathaus, Zimmer: 127, Telefon: 02461-63-389, E-Mail: MRange@juelich.de

 

Stadtteile Güsten, Mersch, Pattern, Serrest, Stetternich, Welldorf
Frau Hover, Neues Rathaus, Zimmer 129, Telefon: 02461 63-391, Email: MHover@juelich.de

 

Stadtkern mit den Straßen A - D, Stadtteile Altenburg, Daubenrath, Lich-Steinstraß, Selgersdorf
Frau Dohmen, Neues Rathaus, Zimmer 130, Telefon: 02461 63-390, Email: UDohmen@juelich.de
 
Stadtkern mit den Straßen E - Z
Frau Krauthausen,Neues Rathaus, Zimmer 131, Telefon 02461 63-415, Email: AKrauthausen@juelich.de

 

Im folgenden Teil des Bescheides wird zuerst das Objekt beschrieben, zu dem der Bescheid erteilt wird. Diese allgemeinen Informationen wurden ebenfalls aus dem Altverfahren übernommen.

Nachfolgend sind die einzelnen Steuer und Abgabenarten übersichtlich aufgelistet. Insbesondere der Bereich der Festsetzung der Schmutzwassergebühr mit der Abrechnung des Vorjahres dürfte im Vergleich zum Altverfahren deutlich lesbarer und damit verständlicher sein. Soweit vorhanden wurden auch die Erstattungen der Zwischenzähler bereits mit aufgenommen und werden über den Jahresbescheid mit abgerechnet. Insbesondere bei Änderungsbescheiden im laufenden Jahr sind die neuen Bescheide an dieser Stelle deutlich verständlicher.

Im unteren Teil des Bescheides wird, falls vorhanden, die Abbuchungs- oder Erstattungsbankverbindung mit angedruckt. Sollten Sie noch keine Abbuchungsgenehmigung erteilt haben, können Sie dies jederzeit nachholen. Etwaige Gutschriften werden auf das angedruckte Konto erstattet.

Abschließend werden nochmals alle Steuern und Abgaben aufgelistet und die jeweiligen Fälligkeitstermine mit angedruckt. Sollten durch Nachforderungen, Stundungen oder Fälligkeitsverschiebungen für das laufende Jahr vorliegen, werden diese in dieser Aufstellung mit angedruckt. Den Abschluss des Bescheides bildet die Rechtsbehelfsbelehrung. Die Rückseite des alten Bescheides war bedruckt mit einigen allgemeinen Hinweisen, die sich aus den jeweiligen Gesetzestexten ergeben. Da der Bescheid jedoch durch die relevanteren Daten (übersichtliche Darstellung der Steuer- und Abgabedaten) bereits über mehrere Seiten geht, wurde auf eine Wiederholung dieser Gesetzestexten verzichtet. Eine Kopie dieses "alten" Textes ist hier abrufbar.

Wir hoffen, dass durch die Umstellung die Bescheide so lesbar sind, dass sich zukünftig einige Rückfragen, die jedes Jahr aufgetreten sind, bereits hierdurch erledigt haben. Dennoch können auch zu den neuen Bescheiden Fragen auftreten. Hierfür stehen Ihnen die o.g. Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie, das gerade zum Zeitpunkt des Bescheidversandes viele Rückfragen auftreten. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Kolleginnen nicht direkt jeden Anruf entgegennehmen können. In diesen Fällen nutzen Sie bitte das Angebot, ihre Frage auf den Anrufbeantworter zu sprechen (am besten unter Angabe des Kassenzeichens) - sobald es möglich ist, werden die Kolleginnen Sie umgehend zurückrufen.

Bild: Brückenkopf Jülich, Luftaufnahme von Dr. Eckardt Bild: Jülich mit Zitadelle, Luftaufnahme von Dr. Eckardt
Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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