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Dichtheitsprüfung - Information für Hauseigentümer - Private Abwasserleitungen

Im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückseigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzen verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und bei Bedarf sanieren zu lassen.
Eine abweichende Regelung und somit eine Entzerrung bis zum 31.12.2023 ist durch "Erlass einer "Fristensatzung" zulässig.
Die Dichtheit bestehender Anlagen muss gemäß der "Jülicher Fristensatzung" innerhalb der Zeitschiene 2012-2023 nachgewiesen werden.
Welche Frist für Ihr Grundstück zu beachten ist, erfahren Sie bei der Stadt Jülich im Tiefbauamt.
Werden Leitungsschäden vermutet oder städtische Baumaßnahmen in Ihrer Straße geplant, sind Abweichungen von den im Allgemeinen geltenden Fristen möglich.


Was gehört zur privaten Hausanschlussleitung?
In der Entwässerungssatzung ist geregelt, wo die Zuständigkeit der Kommune aufhört und die Verantwortung des Grundstückseigentümers anfängt.

Ihr städtisches Tiefbauamt informiert Sie darüber, wo die Grenze zwischen den Zuständigkeitsbereichen am öffentlichen Kanal liegt.


Welche Folgen haben undichte Abwasserleitungen?
  • Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt.
  • Bei hohen Grundwasserständen gelangen große Wassermengen unzulässig in die Kanalisation.
  • Dabei kann Erdreich in die Kanalisation eingespült werden und zum Rohrbruch führen.
  • Geringfügige, kostengünstig zu behebende Schäden können zu gravierenden Problemen anwachsen, die die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitung gefährden.
  • Wie das Gebäude, so stellt auch die Abwasserleitung einen Vermögenswert dar. Es sollte im Interesse des Grundstückseigentümers liegen, diesen Wert dauerhaft zu erhalten.


Wie wird die Dichtheit geprüft? Bis wann muss geprüft werden? Wer prüft?
Laut § 61a des Landeswassergesetzes ist die Dichtheit privater Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Die privaten Leitungen werden nach vorheriger Hochdruckreinigung von einer Revisionsöffnung oder einem Schacht aus mit Spezialkameras befahren. Der Leitungszustand und die Schäden werden in einem Film dokumentiert und von dem Sachkundigen ausgewertet. Der Sachkundige entscheidet über weitergehende Dichtheitsprüfungen mit Wasser- oder Luftdruck für das gesamte private Kanalnetz. In Wasserschutzgebieten gelten grundsätzlich verkürzte Fristen.

Die Kommune kann aber auch in anderen Gebieten jederzeit verkürzte Fristen festlegen, wenn z.B. Leitungsschäden vermutet werden oder Kanalsanierungsmaßnahmen in Ihrer Straße geplant sind. Ihre Kommune wird Sie rechtzeitig über die für Ihr Gebiet festgesetzten Fristen informieren.


Was tun, wenn die privaten Abwasserleitungen undicht sind? Was kann das kosten?
Wenn bei einer Inspektion oder Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt werden und eine Sanierung notwendig werden sollte, ist es ratsam zunächst sachkundigen Rat einzuholen und nicht sofort den Sanierungsauftrag zu erteilen. Denn die bisherige Praxis zeigt, dass es oft noch kostengünstigere und bessere Lösungen gibt, als das erstbeste Angebot bietet. Die Kosten für die Überprüfung der Dichtheit liegen erfahrungsgemäß zwischen 300 und 500 Euro. Die Kosten für die ggf. erforderliche Sanierung hängen von der Länge, Zugänglichkeit und Art der festgestellten Leitungsschäden ab. Bei schadhaften Grundleitungen unter dem Gebäude ist die sicherste und preiswerteste Lösung die Neuverlegung als Sammelleitung unter der Kellerdecke.


Was muss der Grundstückseigentümer tun?
  • Klärung des Leitungsverlaufs und Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen und Schächten prüfen.
  • Notwendigkeit, Vorhandensein, Funktionstüchtigkeit der Rückstausicherung prüfen.
  • Prüfen, ob Sie möglicherweise gegenüber Schäden an Ihrer Abwasserleitung versichert sind (Gebäudeversicherung).
  • Informationen über Dichtheitsprüfung und Sanierung bei den Mitarbeitern Ihres Tiefbauamtes einholen.
  • Bestandsplan sämtlicher Abwasserleitungen vom Sachkundigen einfordern.
  • Prüfung der Untersuchungsergebnisse, bei Fragen Ihre Ansprechpartner beim Tiefbauamt kontaktieren.
  • Falls Schäden festgestellt wurden, ist eine Sanierung erforderlich. Es wird empfohlen, eine vom Dichtheitsprüfer unabhängige Sanierungsfirma zu beauftragen.
  • Beauftragung eines Sachkundigen mit der Dichtheitsprüfung.
  • Nach erfolgter Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen, die gleichzeitig als Abnahme dient.


Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen wurden in einem Flyer zusammengestellt. Der Download erfolgt über diesen Link (pdf-Dokument, 1,6 MB).

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