Vorlage von Urkunden und Unterlagen bei den Rentenversicherungsträgern
In letzter Zeit melden sich vermehrt Bürger bei der Rentenversicherungstelle der Stadtverwaltung Jülich, die zur Klärung ihres Rentenversicherungskontos zur Vorlage bei ihrem Rentenversicherungsträger Fotokopien ihrer Geburtsurkunde oder der Geburtsurkunden ihrer Kinder beglaubigt haben möchten.
Eine Beglaubigung von fotokopierten Urkunden ist aber grundsätzlich nicht möglich, auch wenn die Rentenversicherungsträger in Unkenntnis dieser Tatsache immer wieder derartige Unterlagen anfordern.
Auf den von den Rentenversicherungsträgern übersandten Antragsformularen besteht aber die Möglichkeit, anhand des Personalausweises die eigenen Daten und anhand von Originalgeburtsurkunden (Stammbuch) der Kinder deren Daten von der Rentenversicherungsstelle der Stadtverwaltung Jülich bestätigen zu lassen. Eine Übersendung von Urkunden an die Rentenversicherungsträger ist dann nicht mehr notwendig.
Müssen andere Unterlagen (z. B. Nachweise über Schul- Fach- oder Hochschulzeiten, Lehrnachweise etc.) den Rentenversicherungsträgern vorgelegt werden, können diese Unterlagen natürlich kostenfrei von der Versicherungsstelle der Stadtverwaltung Jülich beglaubigt werden.






