Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt - EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten. Sie ist innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen sowie in der nationalen Verwaltungspraxis zu implementieren. Wesentliches Ziel der Richtlinie ist es, den Binnenmarkt auch im Bereich des Dienstleistungssektors zu realisieren und die Hürden für die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Aufnahme und Ausübung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die in behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren bestehen, abzubauen.
Aus Art. 8 der EU-DLR ergibt sich der Anspruch der Dienstleistungserbringer auf elektronische Verfahrensabwicklung. Eine vollständige elektronische Verfahrensabwicklung ist momentan noch nicht möglich. An der Umsetzung dieser nach Artikel 8 der EG-Dienstleistungsrichtlinie geforderten elektronischen Verfahrensabwicklung wird zurzeit gearbeitet.
| In einem ersten Schritt ermöglicht die Stadt Jülich den elektronischen Zugang per E-Mail wie folgt: | |
| a) | Allgemeine Anliegen unter: Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich Telefon: 02461/63-0, Telefax: 02461/63-362 E-Mail: info@juelich.de, Internet: www.juelich.de |
| b) | Angelegenheiten des Gewerberechtes: Stadtverwaltung Jülich, Ordnungsamt - Bereich Gewerbewesen Herr Rainer Heesen, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich Telefon: 02461/63-308, Telefax: 02461/63-362 E-Mail: RHeesen@juelich.de, Internet: www.juelich.de Formularservice: www.juelich.de/formularservice |
| c) | Angelegenheiten bzgl. Wirtschaftsförderung / Gewerbeflächen /Wohnbaugrundstücke Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH & Co. KG, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich Telefon: 02461/63-432, Telefax: 02461/63-434 E-Mail: SEG@juelich.de, Internet: www.seg-juelich.de |
Bitte beachten Sie die Hinweise bzgl. Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter: www.juelich.de/zugangseroeffnung
Der sog. Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) gem. Art. 6 EU-DLR, über den Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung der gewünschten Tätigkeit relevanten Informationen abfragen und die notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können, wird für die Region Aachen und somit auch für die Stadt Jülich, bei der Kreisverwaltung Düren eingerichtet.
Kontakt über:
Kreisverwaltung Düren, Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Einheitlicher Ansprechpartner für die Region Aachen
Herr Uli Salentin, Bismarckstraße 16, 52351 Düren
Telefon: 02421/22-2486, Telefax: 02421/22-2013
E-Mail: eap@kreis-dueren.de, Internet: www.eap.region-aachen.de
Dienstleistungserbringern steht es frei, ob sie die Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die zuständige Behörde, die Stadt Jülich oder den Einheitlichen Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Düren abwickeln möchten.
Sofern sich zur Elektronischen Verfahrensabwicklung gem. Art. 8 EU-DLR Fragen, Anregungen, Kritik ergeben steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Richard Schumacher (Organisations- und EDV-Abteilung der Stadt Jülich) unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Kontakt über:
Stadtverwaltung Jülich, Haupt- und Personalamt / Organisation
Herr Richard Schumacher, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Telefon: 02461/63-290, Telefax: 02461/63-362
E-Mail: RSchumacher@juelich.de, Internet: www.juelich.de






