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Teilnahmebedingungen

Auch die VHS Jülich hat das berühmte "Kleingedruckte". Die Teilnahmebedingungen sind die Basis für das Rechtsverhältnis, das Sie mit der VHS Jülich durch Ihre Anmeldung bzw. Teilnahme an einem Kurs eingehen. Wir bitten Sie, sich die Bedingungen durchzulesen und stehen für Nachfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus der Entgeltordnung für die VHS Jülich in der jeweils gültigen Fassung.


Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

Die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen beruhen auf der für die VHS Jülich gültigen Entgeltordnung. Die vollständige Entgeltordnung ist in der Geschäftsstelle einsehbar oder wird auf Wunsch ausgehändigt.


Teilnahmeberechtigung

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS Jülich beträgt 16 Jahre. Ausnahmen sind im Einzelfall beim jeweiligen Kurs vermerkt.


Teilnehmerzahl

Veranstaltungen werden in der Regel durchgeführt, wenn die Zahl der angemeldeten Teilnehmer 10 beträgt. Gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen ("7-9" bzw. "5-6") werden mit einer Mindestteilnehmerzahl von 7 bzw. 5 durchgeführt. Die VHS Jülich legt Höchstteilnehmerzahlen fest, die je nach Veranstaltung unterschiedlich sind.


Teilnahmeentgelt

Entgeltpflicht besteht bei rechtsverbindlicher Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung. Dies gilt auch bei nur einmaliger Teilnahme und nicht fristgerechter Abmeldung. Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Die Bezahlung erfolgt bar oder im Lastschriftverfahren. Rücklastschriftgebühren, die nicht von der VHS Jülich zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ratenzahlungen (ab 100,-- Euro) sind möglich.

Das Teilnahmeentgelt und eventuelle Zusatzkosten sind für jede Veranstaltung ausgewiesen (Normalpreis/ermäßigter Preis und Preis für 7-9 bzw. 5-6 TN). Im Teilnahmeentgelt ist die "Servicepauschale" von in der Regel 4,-- Euro enthalten. Die Pauschale deckt einmalig alle Leistungen ab, die die VHS außerhalb des Unterrichts erbringt (z.B. Anmeldung, Abmeldung, Bescheinigungen, Kopien o.ä.).


Ermäßigungen

Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung. Das ermäßigte Entgelt ist veranstaltungsbezogen ausgewiesen. Veranstaltungen, die gesondert gekennzeichnet sind (* - Kurse), sind von der Ermäßigung für den o.g. Personenkreis ausgeschlossen.

Teilnehmer/innen, die nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Leistungen des Sozialamtes bestreiten (Vorlage des Bewilligungsbescheides), und Personen, die diesen wirtschaftlich gleichgestellt sind, sind je Semester für eine Veranstaltung von der Entgeltzahlung im Sinne des § 2, Abs. 1 und 4 bis auf ein zu zahlendes Mindestentgelt befreit. Dieses ist nach Unterrichtsstunden gestaffelt und beträgt für bis zu 40 Unterrichtsstunden 10,-- Euro, für 41-80 Unterrichtsstunden 15 Euro und von 81-120 Unterrichtsstunden 20 Euro. Für Veranstaltungen über 120 Unterrichtsstunden beträgt das Entgelt 50 % des Regelentgeltes. Abs. 1 Satz 1 bis 3 gilt auch für Familienangehörige des genannten Personenkreises. Dies gilt nicht für Teilnehmer/innen der Kurse "Deutsch als Fremdsprache", soweit sie der Integrationskursverordnung unterliegen.

Sämtliche Zusatzentgelte (z.B. Servicepauschale, Softwarepflege, Prüfungsgebühren) sowie die Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ("Bildungsurlaub") sind von jeglicher Ermäßigung ausgenommen. Sofern Teilnehmer ohne Unterbrechung in mindestens 5 aufeinanderfolgenden Semestern Veranstaltungen besucht haben - Ausnahme Einzelveranstaltungen/Vorträge – gewährt die VHS Jülich in den darauf folgenden Semestern, sofern sie weiterhin ohne Unterbrechung besucht werden, einen Entgeltnachlass von 10% für eine im jeweiligen Semester gebuchte Veranstaltung (mit Ausnahme von Einzelveranstaltungen/Vorträgen, Studienreisen/-fahrten). Der zu ermäßigende Kurs ist bei der Anmeldung festzulegen, ein späteres und rückwirkendes Geltendmachen des Anspruchs ist nicht möglich.


Rücktritt und Entgelterstattung

Ein Rücktritt nach der Anmeldung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Es bedarf keines Rücktrittsgrundes. Bei fristgerechtem Rücktritt durch den Teilnehmer fällt kein Entgelt an. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Die Servicepauschale wird einbehalten bzw. im Lastschriftverfahren abgebucht.

Fristgerechter Rücktritt liegt vor
a)innerhalb von 4 Tagen nach dem ersten Veranstaltungstermin,
b)bei Veranstaltungen, die im Programm mit einem "K" (Kompakt) gekennzeichnet sind, bis spätestens 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bei Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiter-
bildungsgesetz ("Bildungsurlaub") bis zur im VHS-Programm veröffentlichten Abmeldefrist.
c)Bei Studienreisen und Studienfahrten gelten die im VHS-Programm im Einzelfall angegebenen Rücktrittsfristen bzw. Bedingungen des Veranstalters.
d)Für Veranstaltungen, die die VHS im Auftrag und nach den Bedingungen Dritter durchführt (z.B. Arbeitsverwaltung), sind deren Rücktrittsbedingungen maßgebend.

Bei Überschreitung der Fristen besteht volle Entgeltpflicht und kein Anspruch auf Erstattung bereits eingezahlter Entgelte. Die Gründe für das Versäumen der Fristen sind nicht maßgeblich. Der Rücktritt ist der VHS Jülich schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) anzuzeigen. Maßgeblich ist das Datums des Eingangs bei der VHS. Ein telefonischer Rücktritt ist ebenfalls möglich, er wird von der VHS schriftlich dokumentiert und dem Anmeldeformular beigefügt. Ein Rücktritt durch Dritte oder bei anderen Personen (z.B. Dozenten) ist nicht möglich. Bei Ausfall und Absage einer Veranstaltung durch die VHS Jülich wird das Gesamtentgelt erstattet bzw. nicht vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
Die Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt bargeldlos oder in der Geschäftsstelle in bar gegen Vorlage der Barzahlerquittung, jedoch nicht über das Ende des Hauhaltsjahres (10.12. des jeweiligen Jahres) hinaus.


Lehrbücher

Die Kosten für Lehrbücher sind nicht Bestandteil des Entgeltes, es sei denn, dass dies ausdrücklich vermerkt ist.


Haftung

Die VHS Jülich haftet grundsätzlich nur im Rahmen bestehender Versicherungen der Stadt Jülich. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.


Beschwerden und Anregungen

Eines der obersten Ziele der VHS ist die Zufriedenheit der Teilnehmenden. Dennoch gibt es sicher immer auch Ansatzpunkte für Kritik oder Anregungen, etwas besser zu machen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Meinung zu äußern, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Mitarbeiter/innen der VHS werden sich darum bemühen, Kritikpunkte auszuräumen bzw. Ihre Anregungen umzusetzen (siehe auch: Mitwirkung).



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Letzte Änderung dieser Seite: 27.07.2009 | Drucken | Sitemap | Kontakt | Impressum | © 2010