Die Einbürgerung
| Voraussetzungen zur Einbürgerung: 1. Sprachnachweis und 2. Einbürgerungstest |
|
| Zu 1: | Alle Einbürgerungsbewerber/innen müssen seit dem 28.8.2007 beim Antrag auf Einbürgerung ausreichende Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Zum Nachweis der Sprachkenntnisse wird das "Zertifikat Deutsch" oder ein gleichwertiges Sprachdiplom verlangt. Dieses kann man durch eine Prüfung an der VHS Jülich erwerben. Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen Prüfungsteil (Leseverstehen, Sprachbausteine, Hörverstehen, schriftlicher Ausdruck/Brief) und einen mündlichen Prüfungsteil. Die gesamte Prüfung dauert ca. 3,5 Stunden. |
| Zu 2: | Ab dem 1.September 2008 benötigen Sie zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft neben dem Sprachnachweis auch einen Einbürgerungstest. Mit diesem test weisen Sie grundlegende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nach. Der Test umfasst 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Er dauert eine Stunde. |
Nähere Informationen: www.integration-in-deutschland.de und bei der der zuständigen Fachbereichsleiterin, Frau Werny, in Verbindung. Tel.: 02461-63328, E-Mail: awerny@juelich.de
Hinweise zu Prüfungsterminen finden Sie unter Aktuelles aus der VHS.






