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Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen

Welchen Schulabschluss können Sie an der VHS Jülich erwerben?
Im Rahmen eines 2 jährigen Lehrgangs zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses führt die VHS Jülich 3 Abschlussprüfungen durch.
nach 2 Semestern: Hauptschulabschluss nach Klasse 9
nach 3 Semestern: Hauptschulabschluss 10 a
nach 4 Semestern: Hauptschulabschluss 10 b


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an einer Prüfung teilzunehmen?
Die Zulassung zur Prüfung wird dann erteilt, wenn die erforderlichen Pflichtstunden Unterricht besucht wurden und wenn der Notendurchschnitt ein erfolgreiches Abschließen der Prüfung erwarten lässt.

Jede Prüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen.

Die mündlichen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss angeordnet, wenn sich eine Differenz zwischen Vornoten und den Ergebnissen der schriftlichen Arbeiten ergibt. Weiterhin kann sich jeder Teilnehmer freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden.

Das Abschlusszeugnis erhalten die Teilnehmer, deren Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder nichtausreichende Leistungen in nur einem Fach durch mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden.


Wie ist der Prüfungsablauf?
Prüfung Hauptschulabschluss Klasse 9:
Ca. 6 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen werden die von den Lehrern der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch erstellten Prüfungsvorschläge an die Bezirksregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
Ca. 4 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen melden sich die TN zur Prüfung. Die TN müssen aus dem Fächerkanon Deutsch, Mathematik, Englisch zwei Fächer auswählen.
Ca. 3 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen wird vom Prüfungsausschuss die Zulassung der TN zur Prüfung ausgesprochen und die Vornoten in allen Fächern festgelegt und mitgeteilt.
3 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen mitgeteilt und ggf. Einladungen zu mündlichen Prüfungen ausgesprochen.
Freiwillige Benennung weiterer Fächer zu mündlichen Prüfungen sind bis 2 Tage vor dem festgelegten Termin möglich.
Ca. 1 Woche nach Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten finden die mündlichen Prüfungen statt. Im Anschluss: Beschluss über die Endnoten und Zeugnisausgabe.
Prüfung Hauptschulabschluss Klasse 10a:
Ca. 6 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen werden von den Lehrern aller Fächer je zwei Prüfungsvorschläge erstellt und an die Bezirksregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
Ca. 4 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen melden sich die Teilnehmerinnen/Teilnehmer zur Prüfung. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen aus dem Fächerkanon Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens zwei Fächer auswählen und höchstens ein Fach aus dem Fächerkanon Gesellschaftslehre, Biologie, Kunst.
Ca. 3 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen wird vom Prüfungsausschuss die Zulassung der TN zur Prüfung ausgesprochen und die Vornoten in allen Fächern festgelegt und mitgeteilt.
3 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen mitgeteilt und ggf. Einladungen zu mündlichen Prüfungen ausgesprochen.
Freiwillige Benennung weiterer Fächer zu mündlichen Prüfungen sind bis 2 Tage vor dem festgelegten Termin möglich.
Ca. 1 Woche nach Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten finden die mündlichen Prüfungen statt. Im Anschluss: Beschluss über die Endnoten und Zeugnisausgabe.
Prüfung Hauptschulabschluss 10 b:
Ca. 6 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen werden von den Lehrern aller Fächer je zwei Prüfungsvorschläge erstellt und an die Bezirksregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
Ca. 4 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen melden sich die TN zur Prüfung. Die TN müssen aus dem Fächerkanon Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens zwei Fächer auswählen und höchstens ein Fach aus dem Fächerkanon Gesellschaftslehre, Biologie, Kunst.
Ca. 3 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen wird vom Prüfungausschuss die Zulassung der TN zur Prüfung ausgesprochen und die Vornoten in allen Fächern festgelegt und mitgeteilt.
3 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen mitgeteilt und ggf. Einladungen zu mündlichen Prüfungen ausgesprochen.
Freiwillige Benennung weiterer Fächer zu mündlichen Prüfungen sind bis 2 Tage vor dem festgelegten Termin möglich.
Ca. 1 Woche nach Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten finden die mündlichen Prüfungen statt. Im Anschluss: Beschluss über die Endnoten und Zeugnisausgabe.



Treffpunkt Leserabe

30.5.2012 für Kinder von 4 - 6 Jahren, Stadtbücherei

Kino im Kuba: The Descendants – Familie und andere Angelegenheiten

28. Mai, 20 Uhr

Kino im Kuba: Die Piraten – Ein Haufen merkwürdiger Typen

28. Mai, 17.00 Uhr

Sitzung des Bürgerausschusses

30. Mai, 18.00 Uhr, Kleiner Saal im Neuen Rathaus

Informationsveranstaltungen zu Landschaftsplänen

6. Juni, 19 Uhr, Bürgersaal des Rathauses Titz

Elektronische Verfahrensabwicklung gemäß Artikel 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Jülich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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