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Pressemitteilungen


18.03.2020 | Pressestelle (allgemein)

Corona-Virus

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich

Steuerstundungen als Entlastung für Jülicher Unternehmen möglich

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen für viele Unternehmen eine wirtschaftliche Herausforderung dar.

Als kurzfristige Entlastungsmaßnahme bietet die Stadt Jülich den betroffenen Unternehmen an, die Gewerbe- und Grundsteuerzahlungen vorerst bis zum 30.06.2020 zinslos zu stunden.

Diese Maßnahme soll einen Beitrag dazu leisten, möglichst viele Arbeitsplätze und Existenzen zu erhalten und einen zeitlichen Übergang bis zum Einsetzen von Hilfsmaßnahmen durch Bund und Land ermöglichen.

Unternehmen die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen wollen können dies durch formlose Mail an kaemmerei@juelich.de mit Angabe des Kassenzeichens und einer entsprechenden Begründung (z.B: Umsatzeinbußen aufgrund Schließung etc.).

Nach Eingang der Mail erfolgt zeitnah eine Bestätigung ebenfalls per Mail.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung lediglich für die Grund- und Gewerbesteuer gilt, da hierfür die Zuständigkeit bei der Stadt Jülich liegt. Für alle anderen Steuerarten, wie beispielsweise die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, Lohn- und Umsatzsteuer bleibt es bei den zuständigen Ansprechpartnern im örtlichen Finanzamt.

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18.03.2020 | Pressestelle (allgemein)

Corona-Virus

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich

Steuerstundungen als Entlastung für Jülicher Unternehmen möglich

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen für viele Unternehmen eine wirtschaftliche Herausforderung dar.

Als kurzfristige Entlastungsmaßnahme bietet die Stadt Jülich den betroffenen Unternehmen an, die Gewerbe- und Grundsteuerzahlungen vorerst bis zum 30.06.2020 zinslos zu stunden.

Diese Maßnahme soll einen Beitrag dazu leisten, möglichst viele Arbeitsplätze und Existenzen zu erhalten und einen zeitlichen Übergang bis zum Einsetzen von Hilfsmaßnahmen durch Bund und Land ermöglichen.

Unternehmen die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen wollen können dies durch formlose Mail an kaemmerei@juelich.de mit Angabe des Kassenzeichens und einer entsprechenden Begründung (z.B: Umsatzeinbußen aufgrund Schließung etc.).

Nach Eingang der Mail erfolgt zeitnah eine Bestätigung ebenfalls per Mail.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung lediglich für die Grund- und Gewerbesteuer gilt, da hierfür die Zuständigkeit bei der Stadt Jülich liegt. Für alle anderen Steuerarten, wie beispielsweise die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, Lohn- und Umsatzsteuer bleibt es bei den zuständigen Ansprechpartnern im örtlichen Finanzamt.

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