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Pressemitteilungen


14.05.2021 | Pressestelle (allgemein)

Eingeschränkter Dienstbetrieb im Jülicher Bürgerbüro

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich

Nur Notbesetzung vorhanden

Aufgrund massiver krankheitsbedingter Ausfälle sowie pandemiebedingter Rückstände ist der Dienstbetrieb im Jülicher Bürgerbüro derzeit nur noch absolut eingeschränkt, im Rahmen einer Notbesetzung, möglich.

Zwar werden die bereits vereinbarten Termine wahrgenommen, jedoch kann es auch hier zu längeren Wartezeiten kommen.

Ebenso ist die telefonische Erreichbarkeit stark eingeschränkt und die Bearbeitung von Anfragen per Mail kann nur mit sehr großer zeitlicher Verzögerung erfolgen.

Neue Termine können derzeit nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen vereinbart werden.

Der Stadt Jülich ist bewusst, dass diese Umstände und insbesondere auch die zunehmenden Lockerungen dazu führen, dass die Geduld und das Verständnis auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger schwinden. Dennoch sind die eingehenden Beschwerden teils respektlos, verletzend und entbehren jeglicher Wertschätzung des Gegenübers.

Daher appelliert die Stadt Jülich eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sich die Situation der Verwaltungsmitarbeitenden im Bürgerbüro bewusst zu machen und einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten weiterhin mit großem Einsatz daran, die Termine und Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Jene waren auch trotz der allgemeinen Schließung des Rathauses bereit, unter strenger Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregel, durchgehend für den Publikumsverkehr zu öffnen.

Sie werden daher erneut gebeten, Ihre Anfragen in den nächsten Tagen zu überdenken und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Ihre melde- und passrechtlichen Angelegenheiten zu klären. Insbesondere sollten Sie von Nachfragen per Email oder Telefon absehen, da diese die Prozessabläufe zusätzlich stören und noch längere Wartezeiten verursachen.

Sollte es aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit des Bürgerbüros zu einem Fristversäumnis, z.B. in Bezug auf die Meldepflicht, kommen, so wird dies selbstverständlich nicht weiter nachverfolgt.

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14.05.2021 | Pressestelle (allgemein)

Eingeschränkter Dienstbetrieb im Jülicher Bürgerbüro

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich

Nur Notbesetzung vorhanden

Aufgrund massiver krankheitsbedingter Ausfälle sowie pandemiebedingter Rückstände ist der Dienstbetrieb im Jülicher Bürgerbüro derzeit nur noch absolut eingeschränkt, im Rahmen einer Notbesetzung, möglich.

Zwar werden die bereits vereinbarten Termine wahrgenommen, jedoch kann es auch hier zu längeren Wartezeiten kommen.

Ebenso ist die telefonische Erreichbarkeit stark eingeschränkt und die Bearbeitung von Anfragen per Mail kann nur mit sehr großer zeitlicher Verzögerung erfolgen.

Neue Termine können derzeit nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen vereinbart werden.

Der Stadt Jülich ist bewusst, dass diese Umstände und insbesondere auch die zunehmenden Lockerungen dazu führen, dass die Geduld und das Verständnis auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger schwinden. Dennoch sind die eingehenden Beschwerden teils respektlos, verletzend und entbehren jeglicher Wertschätzung des Gegenübers.

Daher appelliert die Stadt Jülich eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sich die Situation der Verwaltungsmitarbeitenden im Bürgerbüro bewusst zu machen und einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten weiterhin mit großem Einsatz daran, die Termine und Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Jene waren auch trotz der allgemeinen Schließung des Rathauses bereit, unter strenger Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregel, durchgehend für den Publikumsverkehr zu öffnen.

Sie werden daher erneut gebeten, Ihre Anfragen in den nächsten Tagen zu überdenken und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Ihre melde- und passrechtlichen Angelegenheiten zu klären. Insbesondere sollten Sie von Nachfragen per Email oder Telefon absehen, da diese die Prozessabläufe zusätzlich stören und noch längere Wartezeiten verursachen.

Sollte es aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit des Bürgerbüros zu einem Fristversäumnis, z.B. in Bezug auf die Meldepflicht, kommen, so wird dies selbstverständlich nicht weiter nachverfolgt.

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