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Pressemitteilungen


20.03.2020 | Pressestelle (allgemein)

Ergänzende Regelung zur Allgemeinverfügung der Stadt Jülich vom 19.03.2020 zum Erlass weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen – ab 20.03.2020, 15.00 Uhr

Frisöre, Tattoo und Piercing Studios, Massagesalons, Kosmetiksalons, Nagelstudios und ähnliche Betriebe sollen ab sofort schließen.

Die Stadt Jülich wird nachstehende Regelung in ihre nächste Allgemeinverfügung aufnehmen und die Umsetzung kontrollieren. Die genannten Betriebe werden im Rahmen ihrer Eigenverantwortung jedoch jetzt schon eindringlich gebeten, so schnell wie möglich zu schließen.

1. Frisöre, Tattoo und Piercing Studios, Massagesalons, Kosmetiksalons, Nagelstudios und ähnliche Betriebe, die keinen medizinischen Zwecken dienen bzw. anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind und deren Tätigkeit einen zwingenden Körperkontakt erfordern, sind ab sofort zu schließen.

2. Die Durchführung von Hausbesuchen durch in Ziffer 1. genannte Betriebe ist zu unterlassen.

3. Die nicht unter Ziffer 1 fallenden Dienstleister und Handwerker dürfen den Betrieb samt Hausbesuchen unter den folgenden Auflagen weiter aufrechterhalten:

- Es erfolgt eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten

- Die Besucherzahl ist so zu beschränken, sodass ein Mindestabstand zwischen den Anwesenden von 2 Metern gewährleistet wird.

- Geeignete Hygienemaßnahmen nach RKI Empfehlung werden ergriffen.

- Hinweise zu richtigen Hygienemaßnahmen nach RKI Empfehlung sind auszuhängen

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20.03.2020 | Pressestelle (allgemein)

Ergänzende Regelung zur Allgemeinverfügung der Stadt Jülich vom 19.03.2020 zum Erlass weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen – ab 20.03.2020, 15.00 Uhr

Frisöre, Tattoo und Piercing Studios, Massagesalons, Kosmetiksalons, Nagelstudios und ähnliche Betriebe sollen ab sofort schließen.

Die Stadt Jülich wird nachstehende Regelung in ihre nächste Allgemeinverfügung aufnehmen und die Umsetzung kontrollieren. Die genannten Betriebe werden im Rahmen ihrer Eigenverantwortung jedoch jetzt schon eindringlich gebeten, so schnell wie möglich zu schließen.

1. Frisöre, Tattoo und Piercing Studios, Massagesalons, Kosmetiksalons, Nagelstudios und ähnliche Betriebe, die keinen medizinischen Zwecken dienen bzw. anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind und deren Tätigkeit einen zwingenden Körperkontakt erfordern, sind ab sofort zu schließen.

2. Die Durchführung von Hausbesuchen durch in Ziffer 1. genannte Betriebe ist zu unterlassen.

3. Die nicht unter Ziffer 1 fallenden Dienstleister und Handwerker dürfen den Betrieb samt Hausbesuchen unter den folgenden Auflagen weiter aufrechterhalten:

- Es erfolgt eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten

- Die Besucherzahl ist so zu beschränken, sodass ein Mindestabstand zwischen den Anwesenden von 2 Metern gewährleistet wird.

- Geeignete Hygienemaßnahmen nach RKI Empfehlung werden ergriffen.

- Hinweise zu richtigen Hygienemaßnahmen nach RKI Empfehlung sind auszuhängen

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