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23.03.2020 | Pressestelle (allgemein)

Kontaktreduzierende Maßnahmen

Neues Rathaus und Logo der Stadt Jülich
Neues Rathaus und Logo der Stadt Jülich

Das gilt ab dem 23. März 2020 in Jülich!

Der Krisenstab der Stadt Jülich arbeitet mit Hochdruck daran, die gestern von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen umzusetzen.

Die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erlassene Verordnung (CoronaSchVO) wird durch die von der Stadt Jülich ebenfalls gestern in einer Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen ergänzt.

Ziel aller Bemühungen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Nur so bleibt unser Gesundheitssystem in der Lage die erkrankten Menschen gut zu versorgen.

„Darum kommt es auf jeden und jede von uns an! Helfen Sie mit! Reduzieren Sie den Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum!“ wird Bürgermeister Axel Fuchs nicht müde, an die Jülicherinnen und Jülicher zu appelieren.

Das gilt ab heute in Jülich:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, oder zu zweit gestattet.

Wesentliche Ausnahme hiervon: Wer in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, darf auch gemeinsam in die Öffentlichkeit. Also z.B. Eltern mit ihren Kindern oder Lebenspartner.

Halten Sie in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Menschen ein und beachten Sie die Hygienemaßnahmen. Zu finden z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html. Dies gilt draußen, auf der Straße oder im Park genauso, wie z.B. vor oder in Geschäften und Gastronomiebetrieben.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu schließen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Auch Hausbesuche zu diesen Zwecken sind nicht mehr erlaubt. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Für Restaurants, Imbisse und ähnliches bleibt es bei der Regelung, dass ein Außer-Haus-Verkauf unter strengen Regeln erlaubt ist.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erlassene „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)“ finden Sie unter CoronaSchVO.

Ergänzende Regelungen hierzu enthält die ebenfalls gestern veröffentlichte „Allgemeinverfügung der Stadt Jülich vom 22.03.2020 zum Erlass weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen“: https://www.juelich.de/bekanntmachungen/220320201938_Allgemeinverfuegung_Coronavirus_22032020.pdf

Die Ergänzungen sind in diesem Dokument zusammengefasst: Kontaktreduzierende Maßnahmen - Ergänzungen zur CoronaSchVO.pdf

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.juelich.de/coronavirus.

Sie haben Fragen zum Thema? Wir sind für Sie erreichbar:

Hotline Stadt Jülich

E-Mail: Hotline@juelich.de

Tel.: 02461 63–605
Mo - Fr: 8.00-16.30 Uhr
Sa - So: 9.00-15.00 Uhr

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23.03.2020 | Pressestelle (allgemein)

Kontaktreduzierende Maßnahmen

Neues Rathaus und Logo der Stadt Jülich
Neues Rathaus und Logo der Stadt Jülich

Das gilt ab dem 23. März 2020 in Jülich!

Der Krisenstab der Stadt Jülich arbeitet mit Hochdruck daran, die gestern von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen umzusetzen.

Die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erlassene Verordnung (CoronaSchVO) wird durch die von der Stadt Jülich ebenfalls gestern in einer Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen ergänzt.

Ziel aller Bemühungen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Nur so bleibt unser Gesundheitssystem in der Lage die erkrankten Menschen gut zu versorgen.

„Darum kommt es auf jeden und jede von uns an! Helfen Sie mit! Reduzieren Sie den Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum!“ wird Bürgermeister Axel Fuchs nicht müde, an die Jülicherinnen und Jülicher zu appelieren.

Das gilt ab heute in Jülich:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, oder zu zweit gestattet.

Wesentliche Ausnahme hiervon: Wer in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, darf auch gemeinsam in die Öffentlichkeit. Also z.B. Eltern mit ihren Kindern oder Lebenspartner.

Halten Sie in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Menschen ein und beachten Sie die Hygienemaßnahmen. Zu finden z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html. Dies gilt draußen, auf der Straße oder im Park genauso, wie z.B. vor oder in Geschäften und Gastronomiebetrieben.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu schließen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Auch Hausbesuche zu diesen Zwecken sind nicht mehr erlaubt. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Für Restaurants, Imbisse und ähnliches bleibt es bei der Regelung, dass ein Außer-Haus-Verkauf unter strengen Regeln erlaubt ist.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erlassene „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)“ finden Sie unter CoronaSchVO.

Ergänzende Regelungen hierzu enthält die ebenfalls gestern veröffentlichte „Allgemeinverfügung der Stadt Jülich vom 22.03.2020 zum Erlass weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen“: https://www.juelich.de/bekanntmachungen/220320201938_Allgemeinverfuegung_Coronavirus_22032020.pdf

Die Ergänzungen sind in diesem Dokument zusammengefasst: Kontaktreduzierende Maßnahmen - Ergänzungen zur CoronaSchVO.pdf

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.juelich.de/coronavirus.

Sie haben Fragen zum Thema? Wir sind für Sie erreichbar:

Hotline Stadt Jülich

E-Mail: Hotline@juelich.de

Tel.: 02461 63–605
Mo - Fr: 8.00-16.30 Uhr
Sa - So: 9.00-15.00 Uhr

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