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Pressemitteilungen


30.10.2020 | Pressestelle (allgemein)

Neue Corona-Regeln ab Montag

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Die wichtigsten Regeln zusammengefasst

Zur Fortsetzung der Bekämpfung der Corona Pandemie und insbesondere um eine ausreichende medizinische Versorgung sicherstellen zu können, hat die Landesregierung neue Corona-Regeln erlassen. Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits zu einem späteren Zeitpunkt keine noch weiterreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich werden. Die in den letzten Wochen und bis einschließlich Sonntag geltenden Vorschriften werden ab Montag durch deutlich strengere Regelungen ersetzt.

Zumindest im November müssen wir daher alle unsere persönlichen Kontakte zu anderen auf das absolut Nötigste beschränken.

Unzulässig sind daher unter anderem

private Feiern,

der Betrieb von Theatern, Kinos, Musikschulen und anderen Kultureinrichtungen,

der Freizeit- und Amateursportbetrieb,

der Betrieb von Bädern, Saunen, Freizeitparks, Spielhallen, Clubs, Discotheken und ähnlichen Einrichtungen,

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wie z.B. Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen.

Nicht für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden dürfen Zoologische Gärten und Tierparks. Dies gilt auch für den Brückenkopf-Park Jülich.

Zulässig bleiben z.B. Fußpflege- und Friseurleistungen sowie Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Gesundheitswesen.

Geschäfte und Supermärkte bleiben geöffnet, mit der Maßgabe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Kundinnen und Kunden anwesend sein darf (max. 1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche).

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ist auch in der Öffentlichkeit einzuhalten. Erlaubt ist das Zusammentreffen mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens 10 Personen.

Gastronomische Betriebe, z.B. Restaurants, Imbisse, Kneipen und Cafés dürfen nur noch Speisen liefern oder Außer-Haus verkaufen. In einem Umkreis von 50 Metern ist der Verzehr untersagt.

Individualsport im Freien bleibt zulässig. Jedoch nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt in Jülich in der Kleinen Kö, auf der gesamten Kölnstraße und an den Markttagen auf dem Marktplatz.

„Mir ist bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen sind,“ sagt Bürgermeister Fuchs. „Sie dienen jedoch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Deshalb appelliere ich nochmals eindringlich an ein solidarisches Miteinander und Füreinander in unserer Stadt.“

Aktuelle Informationen sind jederzeit verfügbar auf www.juelich.de/coronavirus. Dort findet man auch die vollständige neue Coronaschutzverordnung mit allen Regelungen.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: Hotline@juelich.de und per Tel.: 02461 63–605, Mo - Fr: 8.00-12.00 Uhr.

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30.10.2020 | Pressestelle (allgemein)

Neue Corona-Regeln ab Montag

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Die wichtigsten Regeln zusammengefasst

Zur Fortsetzung der Bekämpfung der Corona Pandemie und insbesondere um eine ausreichende medizinische Versorgung sicherstellen zu können, hat die Landesregierung neue Corona-Regeln erlassen. Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits zu einem späteren Zeitpunkt keine noch weiterreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich werden. Die in den letzten Wochen und bis einschließlich Sonntag geltenden Vorschriften werden ab Montag durch deutlich strengere Regelungen ersetzt.

Zumindest im November müssen wir daher alle unsere persönlichen Kontakte zu anderen auf das absolut Nötigste beschränken.

Unzulässig sind daher unter anderem

private Feiern,

der Betrieb von Theatern, Kinos, Musikschulen und anderen Kultureinrichtungen,

der Freizeit- und Amateursportbetrieb,

der Betrieb von Bädern, Saunen, Freizeitparks, Spielhallen, Clubs, Discotheken und ähnlichen Einrichtungen,

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wie z.B. Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen.

Nicht für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden dürfen Zoologische Gärten und Tierparks. Dies gilt auch für den Brückenkopf-Park Jülich.

Zulässig bleiben z.B. Fußpflege- und Friseurleistungen sowie Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Gesundheitswesen.

Geschäfte und Supermärkte bleiben geöffnet, mit der Maßgabe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Kundinnen und Kunden anwesend sein darf (max. 1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche).

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ist auch in der Öffentlichkeit einzuhalten. Erlaubt ist das Zusammentreffen mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens 10 Personen.

Gastronomische Betriebe, z.B. Restaurants, Imbisse, Kneipen und Cafés dürfen nur noch Speisen liefern oder Außer-Haus verkaufen. In einem Umkreis von 50 Metern ist der Verzehr untersagt.

Individualsport im Freien bleibt zulässig. Jedoch nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt in Jülich in der Kleinen Kö, auf der gesamten Kölnstraße und an den Markttagen auf dem Marktplatz.

„Mir ist bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen sind,“ sagt Bürgermeister Fuchs. „Sie dienen jedoch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Deshalb appelliere ich nochmals eindringlich an ein solidarisches Miteinander und Füreinander in unserer Stadt.“

Aktuelle Informationen sind jederzeit verfügbar auf www.juelich.de/coronavirus. Dort findet man auch die vollständige neue Coronaschutzverordnung mit allen Regelungen.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: Hotline@juelich.de und per Tel.: 02461 63–605, Mo - Fr: 8.00-12.00 Uhr.

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