Pressemitteilungen
Neue Schiedspersonen gesucht
Die Stadt Jülich sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2029 eine neue Schiedsperson und eine vertretende Schiedsperson
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und auf einen Vergleich der Streitenden hinzuwirken. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Schlichtung bei leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Sie erhalten ausreichend Informationsmaterial und Kommentierungen mit den erforderlichen Gesetzestexten. Ebenso werden Sie regelmäßig in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. geschult, alle Sachkosten übernimmt die Stadt Jülich. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte man das 25. Lebensjahr vollendet haben und sollte nicht älter als 75 Jahre alt sein. Man sollte zudem in seinem Schiedsamtsbezirk Jülich wohnen.
Insbesondere wäre eine Mediationserfahrung von Vorteil. Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit und die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen gehören hierzu. Darüber hinaus sollte die zu wählende Schiedsperson über einen gewissen Bildungsgrad und damit die Fähigkeit verfügen, eine Schiedsstelle zu organisieren, Formulare in ihrer Bedeutung zu erkennen und anzuwenden und sich innerhalb des Schiedsamtes regelmäßig fortzubilden. Ferner sind die Schiedspersonen verpflichtet, an den von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes, der auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Schiedspersonen obliegt, regelmäßig abgehaltenen Dienstbesprechungen teilzunehmen.
Sie können sich bei Interesse schriftlich mit kurzem Lebenslauf bewerben. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 01.09.2024 an die Stadt Jülich, Amt für Rats- u. Rechtsangelegenheiten, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich. Sie können natürlich auch eine entsprechende E-Mail an Rechtsamt@juelich.de senden oder Sie reichen Ihre Bewerbung persönlich ein. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, wie lange die Bewerberin oder der Bewerber in der Stadt Jülich wohnhaft ist und warum sich die bewerbende Person für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält.
Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin/den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Europäische Mobilitätswoche (EMW)
22.09.2024 - Kinderflohmarkt in der Jülicher Innenstadt
Kinderkulturpicknick 2024 war erfolgreich!
Schauspiel, Jonglage und Mitmach-Theater ziehen rund 300 Besuchende an
Kino: 200% Wolf
16. & 17.09.2024, jeweils 17 Uhr, Kuba
Kino: Touch
16. & 17.09.2024, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Konzert: Klare Kante!
20.09.2024, 20 Uhr, Kuba
„Hero for a Day - Jülicher Kehraus“
Freiwillige für Aufräumaktion gesucht
Die Stadtwerke Jülich informieren:
Freibad-Saison endet am 15. September
Ein Bus, der Geschichten mitbringt
Vier kostenlose Lesungen in der Innenstadt
Kuratorenführung zur Ausstellung Schutz-Raum-Gewalt in der Zitadelle Jülich
15. September 2024, 11 Uhr
Marktstraße: Erneuerung der Fahrbahndecke ab Montag, 9.9.24
voraussichtlich bis Ende September gesperrt
Neue Schiedspersonen gesucht
Die Stadt Jülich sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2029 eine neue Schiedsperson und eine vertretende Schiedsperson
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und auf einen Vergleich der Streitenden hinzuwirken. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Schlichtung bei leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Sie erhalten ausreichend Informationsmaterial und Kommentierungen mit den erforderlichen Gesetzestexten. Ebenso werden Sie regelmäßig in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. geschult, alle Sachkosten übernimmt die Stadt Jülich. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte man das 25. Lebensjahr vollendet haben und sollte nicht älter als 75 Jahre alt sein. Man sollte zudem in seinem Schiedsamtsbezirk Jülich wohnen.
Insbesondere wäre eine Mediationserfahrung von Vorteil. Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit und die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen gehören hierzu. Darüber hinaus sollte die zu wählende Schiedsperson über einen gewissen Bildungsgrad und damit die Fähigkeit verfügen, eine Schiedsstelle zu organisieren, Formulare in ihrer Bedeutung zu erkennen und anzuwenden und sich innerhalb des Schiedsamtes regelmäßig fortzubilden. Ferner sind die Schiedspersonen verpflichtet, an den von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes, der auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Schiedspersonen obliegt, regelmäßig abgehaltenen Dienstbesprechungen teilzunehmen.
Sie können sich bei Interesse schriftlich mit kurzem Lebenslauf bewerben. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 01.09.2024 an die Stadt Jülich, Amt für Rats- u. Rechtsangelegenheiten, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich. Sie können natürlich auch eine entsprechende E-Mail an Rechtsamt@juelich.de senden oder Sie reichen Ihre Bewerbung persönlich ein. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, wie lange die Bewerberin oder der Bewerber in der Stadt Jülich wohnhaft ist und warum sich die bewerbende Person für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält.
Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin/den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.