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Pressemitteilungen


08.02.2019 | Pressestelle (allgemein)

Rede Bürgermeister Fuchs zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 / 2020 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 der Stadt Jülich am 07.02.2019 (Teil 2)

Es gilt das gesprochene Wort!

Wegen der späteren Einbringung, die eine spätere Beschlussfassung und dann auch eine spätere Rechtskraft zur Folge hat, wird von Seiten der Verwaltung ein Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt. Die Erfahrungen mit dem letzten Doppelhauhalt aus dem Jahr 2013/2014 waren nicht sonderlich positiv. Sie wissen, es musste vor allem wegen einer ganz erheblichen Steigerung der Jugendamtsumlage ein Nachtragshaushalt 2014 aufgestellt werden. Das war aber in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Zeitraum des städtischen Doppelhaushaltes sich nicht mit dem Zeitraum des Doppelhaushaltes des Kreises deckte. In diesem Jahr ist das anders. Auch der Kreis hat einen Haushalt 2019 / 2020 beschlossen, die Umlagesätze für 2020 stehen somit fest. 

Und nun zu den Zahlen für die Jahre 2019 / 2020:

Basierend auf der Tatsache, dass mit dem Fehlbetrag aus den Haushalten 2016 bis 2018 das Eigenkapital fast vollständig aufgezehrt war, sah die HSK-Fortschreibung des Vorjahres für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von nur noch rund einer Million € vor, allerdings unter Berücksichtigung von Einnahmen aus der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 845 % (gegenüber 660 % in 2018). Erste Auswertungen zum Haushalt 2019 auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter schienen diese Notwendigkeit zu bestätigen. Diese Erhöhung hätte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zusätzliche Grundsteuern in Höhe von etwa 150 € jährlich bedeutet. Da den Bürgern eine solche Erhöhung nicht zugemutet werden sollte, hat die Verwaltung auf eine Einbringung des Haushaltsentwurfes in der Dezember-Sitzung 2018 verzichtet.

Stattdessen wurden die gemeldeten Positionen einer weiteren kritischen Prüfung unterzogen, insbesondere unter Bezugnahme auf die -positiven- Werte der Abschlüsse der beiden Vorjahre.

So kann der Einnahmeansatz für die Gewerbesteuer ohne eine Änderung des Hebesatzes erhöht werden. Bei der Kreisumlage ergeben sich geringere Werte als zuvor geplant und auch die Ansätze für die Zinsaufwendungen wurden in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase weiter verringert. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen, auf die ich noch zu sprechen komme, ist allerdings in den Folgejahren durch erforderliche Darlehensaufnahmen mit steigenden Ansätzen zu rechnen.

Zu begrüßen ist natürlich auch die erstmals erfolgte vollständige Weiterleitung der (Bundes-)Integrationsmittel durch das Land an die Kommunen. Für die Stadt Jülich sind das in 2019 Einnahmen in Höhe von rund einer halben Million €. Ob es sich hierbei um eine einmalige Vorgehensweise handelt, oder ob-was natürlich wünschenswert wäre- dies künftig regelmäßig erfolgt, steht derzeit nicht fest. Veranschlagt sind die Einnahmen daher nur für 2019.

Im Bereich der Personalaufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von rund 800.000 € gegenüber den Ausgaben 2018. Ursache sind eine höhere Tarifsteigerung, aber auch zusätzliche Stellen. Wie zum Beispiel die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergebenden Mehr-Stellen im Bereich der Feuerwehr. Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Besetzung der Stellen wahrscheinlich erst zur Jahresmitte erfolgen wird.

Positiv auf das Eigenkapital wirken sich die beschlossenen Grundstücksverkäufe aus. So konnten beispielsweise das Grundstück Walramplatz und auch das ehemalige Stadthallengelände deutlich über den Bilanzwerten veräußert werden. Hier ist aber gleichzeitig auch kritisch anzumerken, dass letztlich „Tafelsilber“ veräußert wird zur Finanzierung laufender Aufwendungen.

So ist es möglich, dass sich der Haushalt 2019 noch einmal einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 3,3 Millionen € „leisten“ kann.

Unter diesen Prämissen ist dann nur noch eine moderate Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 660 % auf 690 % erforderlich (anstelle von zuvor 845 %).

Wird der Hebesatz für die Grundsteuer A im gleichen Verhältnis erhöht (+4,5 %), ergibt sich hier ein Hebesatz 2019 in Höhe von 380 % (Hebesatz 2018 = 365 %).

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann, wie schon in den beiden letzten Jahren, unverändert bei 513 % belassen werden.

Auf der Grundlage der derzeitigen HSK-Fortschreibung ist eine weitere Erhöhung der Hebesätze bis 2023 nicht mehr erforderlich.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Einflüsse weist der Doppelhaushalt 2019 / 2020 die folgenden Werte aus:

Für den Haushalt 2019

  • Erträge in Höhe von                      96.056.630 €     und
  • Aufwendungen in Höhe von           99.334.670 €

Für den Haushalt 2020

  • Erträge in Höhe von                      97.092.260 €     und
  • Aufwendungen in Höhe von           98.056.600 €

Damit ergibt sich für das Jahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 3.278.040 €.

Im Jahr 2020 beträgt der Fehlbetrag dann 964.340 €.

Ab dem Jahr 2021 weist die Ergebnisrechnung einen Überschuss aus. Ein vollständiger Verzehr des Eigenkapitals ergibt sich im HSK-Zeitraum bis 2023 nicht. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung weiter so positiv verläuft, wie das in den letzten drei Jahren seit 2016 der Fall ist.

Voraussetzung für die Genehmigung von Haushalt 2019 und HSK-Fortschreibung ist das Vorliegen eines vom Bürgermeister unterzeichneten Entwurfes des Jahresabschlusses 2017. Es ist vorgesehen, die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 in der April-Sitzung des Rates einzubringen.

Die Investitionen 2019 / 2020

Der Finanzplan sieht für 2019 insgesamt Investitionen in Höhe von rund 10,5 Millionen € vor, für 2020 sind 11,5 Millionen € veranschlagt

Knapp 3,0 Millionen € sind in 2019 vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept), in 2020 sind das 2,8 Millionen €.

Im Schulbereich sind in 2019 Mittel in Höhe von 1,8 Millionen € für die Gesamtsanierung der GGS-West angesetzt. Im Jahr 2020 stehen hierfür weitere 1,325 Millionen € bereit.

Erhebliche Investitionen stehen im Bereich der Feuerwehr an. In der Vergangenheit wurden hier im Hinblick auf den ausstehenden Brandschutzbedarfsplan Anschaffung von Fahrzeugen zurückgestellt. Nachdem der Brandschutzbedarfsplan nun vorliegt, sind die dort aufgeführten Maßnahmen auch im Haushaltsentwurf dargestellt. Nach ersten -insbesondere bei den anstehenden Hochbaumaßnahmen groben- Schätzungen stehen hier im HSK-Zeitraum bis 2023 Maßnahmen mit einem Volumen von knapp 14 Millionen € an! Davon entfällt mit knapp 800.000 € ein vergleichsweise geringer Anteil auf das Jahr 2019. Im Jahr 2020 sind dann aber schon 4,3 Millionen € veranschlagt.

Für Straßenbaumaßnahmen einschließlich Brückenbau sind in 2019 rund 1,4 Millionen € angesetzt, in 2020 sind es 0,5 Millionen €.

Beim Bauhof sind für 2019 rund 360.000 € für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte veranschlagt, für 2020 insgesamt 290.000 €.

Die Sanierungskosten des Parkhauses belaufen sich nach neuesten Erkenntnissen auf rund sechs Millionen €. Aus dem Ansatz 2018 stehen noch 1,7 Millionen € zur Verfügung, die übrigen 4,3 Millionen € sind in den Jahren 2019 bis 2021 veranschlagt. Ob wir uns diese Maßnahme leisten können und wollen wird in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu behandeln sein, der über die neuesten Erkenntnisse bisher noch nicht unterrichtet werden konnte.

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,91 Millionen € zu Verfügung.

Aus (bereits beschlossenen) Grundstücksverkäufen werden rund 2 Millionen € erwartet.

In 2019 sind aus der Abrechnung verschiedener Erschließungsmaßnahmen Einnahmen in Höhe von knapp 1,7 Millionen € veranschlagt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist in 2019 dann noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.780.700 € vorgesehen, in 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.224.400 € erforderlich. Diese Beträge liegen über dem Tilgungsbetrag, so dass sich -vorausgesetzt die Investitionen werden wie veranschlagt abgewickelt- erstmals seit 2009 wieder eine Netto-Neuverschuldung ergeben würde.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Kreuzung L253 / Von-Schöfer-Ring ab Donnerstagabend wieder offen

Restarbeiten in der kommenden Woche

Ausbildung 2025

Ausbildung oder Studium? Bei uns kannst Du beides haben!

Im Bauhof sind für den Bereich der Grünpflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Arbeiterinnen / Arbeiter zu besetzen.

Bewerbungen möglich bis 11.04.2024.

Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen

Direkt wieder auf den Beinen

Die Jülicher Gesundheitsstunde beantwortet viele Fragen zum Einsatz künstlicher Gelenke

Im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt verschiedene Stellen zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 05.04.2024.

Kino: Die kleine Glocke Bim rettet Ostern

02. & 03.04.2024, jeweils 17 Uhr, Kuba

Kino: Geliebte Köchin

02. & 03.04.2024, jeweils 20 Uhr, Kuba

Konzert: KNALLBLECH

06.04.2024, 20 Uhr, Kuba

STADTRADELN 2024

Jülich setzt ein Zeichen für ein gutes Klima

Aktionszeitraum 20. Mai bis 09. Juni


08.02.2019 | Pressestelle (allgemein)

Rede Bürgermeister Fuchs zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 / 2020 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 der Stadt Jülich am 07.02.2019 (Teil 2)

Es gilt das gesprochene Wort!

Wegen der späteren Einbringung, die eine spätere Beschlussfassung und dann auch eine spätere Rechtskraft zur Folge hat, wird von Seiten der Verwaltung ein Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt. Die Erfahrungen mit dem letzten Doppelhauhalt aus dem Jahr 2013/2014 waren nicht sonderlich positiv. Sie wissen, es musste vor allem wegen einer ganz erheblichen Steigerung der Jugendamtsumlage ein Nachtragshaushalt 2014 aufgestellt werden. Das war aber in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Zeitraum des städtischen Doppelhaushaltes sich nicht mit dem Zeitraum des Doppelhaushaltes des Kreises deckte. In diesem Jahr ist das anders. Auch der Kreis hat einen Haushalt 2019 / 2020 beschlossen, die Umlagesätze für 2020 stehen somit fest. 

Und nun zu den Zahlen für die Jahre 2019 / 2020:

Basierend auf der Tatsache, dass mit dem Fehlbetrag aus den Haushalten 2016 bis 2018 das Eigenkapital fast vollständig aufgezehrt war, sah die HSK-Fortschreibung des Vorjahres für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von nur noch rund einer Million € vor, allerdings unter Berücksichtigung von Einnahmen aus der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 845 % (gegenüber 660 % in 2018). Erste Auswertungen zum Haushalt 2019 auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter schienen diese Notwendigkeit zu bestätigen. Diese Erhöhung hätte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zusätzliche Grundsteuern in Höhe von etwa 150 € jährlich bedeutet. Da den Bürgern eine solche Erhöhung nicht zugemutet werden sollte, hat die Verwaltung auf eine Einbringung des Haushaltsentwurfes in der Dezember-Sitzung 2018 verzichtet.

Stattdessen wurden die gemeldeten Positionen einer weiteren kritischen Prüfung unterzogen, insbesondere unter Bezugnahme auf die -positiven- Werte der Abschlüsse der beiden Vorjahre.

So kann der Einnahmeansatz für die Gewerbesteuer ohne eine Änderung des Hebesatzes erhöht werden. Bei der Kreisumlage ergeben sich geringere Werte als zuvor geplant und auch die Ansätze für die Zinsaufwendungen wurden in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase weiter verringert. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen, auf die ich noch zu sprechen komme, ist allerdings in den Folgejahren durch erforderliche Darlehensaufnahmen mit steigenden Ansätzen zu rechnen.

Zu begrüßen ist natürlich auch die erstmals erfolgte vollständige Weiterleitung der (Bundes-)Integrationsmittel durch das Land an die Kommunen. Für die Stadt Jülich sind das in 2019 Einnahmen in Höhe von rund einer halben Million €. Ob es sich hierbei um eine einmalige Vorgehensweise handelt, oder ob-was natürlich wünschenswert wäre- dies künftig regelmäßig erfolgt, steht derzeit nicht fest. Veranschlagt sind die Einnahmen daher nur für 2019.

Im Bereich der Personalaufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von rund 800.000 € gegenüber den Ausgaben 2018. Ursache sind eine höhere Tarifsteigerung, aber auch zusätzliche Stellen. Wie zum Beispiel die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergebenden Mehr-Stellen im Bereich der Feuerwehr. Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Besetzung der Stellen wahrscheinlich erst zur Jahresmitte erfolgen wird.

Positiv auf das Eigenkapital wirken sich die beschlossenen Grundstücksverkäufe aus. So konnten beispielsweise das Grundstück Walramplatz und auch das ehemalige Stadthallengelände deutlich über den Bilanzwerten veräußert werden. Hier ist aber gleichzeitig auch kritisch anzumerken, dass letztlich „Tafelsilber“ veräußert wird zur Finanzierung laufender Aufwendungen.

So ist es möglich, dass sich der Haushalt 2019 noch einmal einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 3,3 Millionen € „leisten“ kann.

Unter diesen Prämissen ist dann nur noch eine moderate Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 660 % auf 690 % erforderlich (anstelle von zuvor 845 %).

Wird der Hebesatz für die Grundsteuer A im gleichen Verhältnis erhöht (+4,5 %), ergibt sich hier ein Hebesatz 2019 in Höhe von 380 % (Hebesatz 2018 = 365 %).

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann, wie schon in den beiden letzten Jahren, unverändert bei 513 % belassen werden.

Auf der Grundlage der derzeitigen HSK-Fortschreibung ist eine weitere Erhöhung der Hebesätze bis 2023 nicht mehr erforderlich.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Einflüsse weist der Doppelhaushalt 2019 / 2020 die folgenden Werte aus:

Für den Haushalt 2019

  • Erträge in Höhe von                      96.056.630 €     und
  • Aufwendungen in Höhe von           99.334.670 €

Für den Haushalt 2020

  • Erträge in Höhe von                      97.092.260 €     und
  • Aufwendungen in Höhe von           98.056.600 €

Damit ergibt sich für das Jahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 3.278.040 €.

Im Jahr 2020 beträgt der Fehlbetrag dann 964.340 €.

Ab dem Jahr 2021 weist die Ergebnisrechnung einen Überschuss aus. Ein vollständiger Verzehr des Eigenkapitals ergibt sich im HSK-Zeitraum bis 2023 nicht. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung weiter so positiv verläuft, wie das in den letzten drei Jahren seit 2016 der Fall ist.

Voraussetzung für die Genehmigung von Haushalt 2019 und HSK-Fortschreibung ist das Vorliegen eines vom Bürgermeister unterzeichneten Entwurfes des Jahresabschlusses 2017. Es ist vorgesehen, die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 in der April-Sitzung des Rates einzubringen.

Die Investitionen 2019 / 2020

Der Finanzplan sieht für 2019 insgesamt Investitionen in Höhe von rund 10,5 Millionen € vor, für 2020 sind 11,5 Millionen € veranschlagt

Knapp 3,0 Millionen € sind in 2019 vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept), in 2020 sind das 2,8 Millionen €.

Im Schulbereich sind in 2019 Mittel in Höhe von 1,8 Millionen € für die Gesamtsanierung der GGS-West angesetzt. Im Jahr 2020 stehen hierfür weitere 1,325 Millionen € bereit.

Erhebliche Investitionen stehen im Bereich der Feuerwehr an. In der Vergangenheit wurden hier im Hinblick auf den ausstehenden Brandschutzbedarfsplan Anschaffung von Fahrzeugen zurückgestellt. Nachdem der Brandschutzbedarfsplan nun vorliegt, sind die dort aufgeführten Maßnahmen auch im Haushaltsentwurf dargestellt. Nach ersten -insbesondere bei den anstehenden Hochbaumaßnahmen groben- Schätzungen stehen hier im HSK-Zeitraum bis 2023 Maßnahmen mit einem Volumen von knapp 14 Millionen € an! Davon entfällt mit knapp 800.000 € ein vergleichsweise geringer Anteil auf das Jahr 2019. Im Jahr 2020 sind dann aber schon 4,3 Millionen € veranschlagt.

Für Straßenbaumaßnahmen einschließlich Brückenbau sind in 2019 rund 1,4 Millionen € angesetzt, in 2020 sind es 0,5 Millionen €.

Beim Bauhof sind für 2019 rund 360.000 € für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte veranschlagt, für 2020 insgesamt 290.000 €.

Die Sanierungskosten des Parkhauses belaufen sich nach neuesten Erkenntnissen auf rund sechs Millionen €. Aus dem Ansatz 2018 stehen noch 1,7 Millionen € zur Verfügung, die übrigen 4,3 Millionen € sind in den Jahren 2019 bis 2021 veranschlagt. Ob wir uns diese Maßnahme leisten können und wollen wird in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu behandeln sein, der über die neuesten Erkenntnisse bisher noch nicht unterrichtet werden konnte.

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,91 Millionen € zu Verfügung.

Aus (bereits beschlossenen) Grundstücksverkäufen werden rund 2 Millionen € erwartet.

In 2019 sind aus der Abrechnung verschiedener Erschließungsmaßnahmen Einnahmen in Höhe von knapp 1,7 Millionen € veranschlagt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist in 2019 dann noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.780.700 € vorgesehen, in 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.224.400 € erforderlich. Diese Beträge liegen über dem Tilgungsbetrag, so dass sich -vorausgesetzt die Investitionen werden wie veranschlagt abgewickelt- erstmals seit 2009 wieder eine Netto-Neuverschuldung ergeben würde.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

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