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Pressemitteilungen


18.05.2020 | Pressestelle (allgemein)

Regelungen einhalten – Lockerungen nutzen

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Logo – Neues Rathaus. Bild: Stadt Jülich

Hygiene- und Infektionsschutzstandards vom Land erneut aktualisiert - Erreichbarkeit der Corona-Hotline der Stadt Jülich wird an den Bedarf angepasst

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat in vielen Bereichen des täglichen Alltags Lockerungen ermöglicht. Die seit Wochen geltenden, grundsätzlichen Regeln haben die meisten Menschen mittlerweile verinnerlicht und halten sich daran.

 

Abstand halten,

Maske tragen,

Hygieneregeln einhalten,

aufeinander achten und Rücksicht nehmen –

das sind wichtige Bausteine der neuen, verantwortungsvollen Normalität.

 

Das Rathaus der Stadt Jülich kann nach vorheriger Terminvereinbarung wieder persönlich aufgesucht werden. Geschäfte und Gastronomie haben unter Beachtung der Regelungen wieder geöffnet und freuen sich auf Kundschaft.

„Ich danke den Jülicherinnen und Jülichern, die durch ihr verantwortungsvolles Verhalten zu der positiven Entwicklung der Infektionszahlen in unserer Region beigetragen haben. Bitte bleiben sie so gewissenhaft und geben acht auf sich und andere, damit die Lockerungen beibehalten und nach und nach auf weitere Bereiche ausgeweitet werden können“, ruft Bürgermeister Axel Fuchs auch weiterhin zu konsequentem und verantwortungsvollem Verhalten auf.

Die Zahl der Anrufe bei der Corona-Hotline der Stadt Jülich ist insbesondere an den Sonn- und Feiertagen deutlich zurückgegangen. Daher wird die Erreichbarkeit entsprechend angepasst. Ab sofort ist die Hotline der Stadt Jülich montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Anfragen per E-Mail an Hotline@juelich.de werden schnellstmöglich beantwortet.

Die Landesregierung passt die Regelungen stetig den aktuellen Entwicklungen an. Seit dem 16. Mai gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung. Darin wird nun auch der Betrieb von Freibädern aufgeführt und z.B. Ausflugsfahrten von Schiffen und Kutschen. Beherbergungsbetriebe und Übernachtungsangebote dürfen demnach auch von Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland genutzt werden.

Verantwortliche aus Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Friseurhandwerk, Fußpflege, Kosmetik, Massage, Fitnessstudios und Freibädern sollten die aktuelle Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO beachten, denn auch hier hat das Land NRW Ergänzungen und Änderungen vorgenommen. Die auch für Jülich geltenden aktuellen Regelungen jederzeit auf www.juelich.de/corona-regelungenstadt.

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18.05.2020 | Pressestelle (allgemein)

Regelungen einhalten – Lockerungen nutzen

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Logo – Neues Rathaus. Bild: Stadt Jülich

Hygiene- und Infektionsschutzstandards vom Land erneut aktualisiert - Erreichbarkeit der Corona-Hotline der Stadt Jülich wird an den Bedarf angepasst

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat in vielen Bereichen des täglichen Alltags Lockerungen ermöglicht. Die seit Wochen geltenden, grundsätzlichen Regeln haben die meisten Menschen mittlerweile verinnerlicht und halten sich daran.

 

Abstand halten,

Maske tragen,

Hygieneregeln einhalten,

aufeinander achten und Rücksicht nehmen –

das sind wichtige Bausteine der neuen, verantwortungsvollen Normalität.

 

Das Rathaus der Stadt Jülich kann nach vorheriger Terminvereinbarung wieder persönlich aufgesucht werden. Geschäfte und Gastronomie haben unter Beachtung der Regelungen wieder geöffnet und freuen sich auf Kundschaft.

„Ich danke den Jülicherinnen und Jülichern, die durch ihr verantwortungsvolles Verhalten zu der positiven Entwicklung der Infektionszahlen in unserer Region beigetragen haben. Bitte bleiben sie so gewissenhaft und geben acht auf sich und andere, damit die Lockerungen beibehalten und nach und nach auf weitere Bereiche ausgeweitet werden können“, ruft Bürgermeister Axel Fuchs auch weiterhin zu konsequentem und verantwortungsvollem Verhalten auf.

Die Zahl der Anrufe bei der Corona-Hotline der Stadt Jülich ist insbesondere an den Sonn- und Feiertagen deutlich zurückgegangen. Daher wird die Erreichbarkeit entsprechend angepasst. Ab sofort ist die Hotline der Stadt Jülich montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Anfragen per E-Mail an Hotline@juelich.de werden schnellstmöglich beantwortet.

Die Landesregierung passt die Regelungen stetig den aktuellen Entwicklungen an. Seit dem 16. Mai gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung. Darin wird nun auch der Betrieb von Freibädern aufgeführt und z.B. Ausflugsfahrten von Schiffen und Kutschen. Beherbergungsbetriebe und Übernachtungsangebote dürfen demnach auch von Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland genutzt werden.

Verantwortliche aus Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Friseurhandwerk, Fußpflege, Kosmetik, Massage, Fitnessstudios und Freibädern sollten die aktuelle Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO beachten, denn auch hier hat das Land NRW Ergänzungen und Änderungen vorgenommen. Die auch für Jülich geltenden aktuellen Regelungen jederzeit auf www.juelich.de/corona-regelungenstadt.

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