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Pressemitteilungen


17.11.2020 | Pressestelle (allgemein)

Vorsorge gegen Überflutung:  

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich
Das Neue Rathaus am Schwanenteich

Funktionierende Straßenabläufe

Im Stadtgebiet Jülich sorgen rund 6.100 Straßenabläufe (Gullys) dafür, dass das Oberflächenwasser der Straßen schadlos abgeleitet werden kann. Im Frühjahr und im Herbst sowie nach Bedarf werden die Abläufe vom städtischen Bauhof gereinigt.

Sowohl bei der planmäßigen als auch bei der bedarfsorientierten Reinigung zeigt sich immer wieder, dass die Straßenabläufe zur Abfallentsorgung genutzt werden. So finden sich neben Restmüll auch Rückstände von Baumaterialien aller Art, wie Mörtel- und Farbreste sowie Essensreste, insbesondere Fette. Auch das Einkehren von Laub in die Rostanlagen ist leider häufig zu beobachten.

Diese unsachgemäße Nutzung hat erhebliche negative Auswirkungen:

Durch feste Abfallstoffe können sich die Einsatzeimer und Ablaufroste so zusetzen, dass nur noch wenig bis kein Oberflächenwasser abfließen kann. Die Folge einer eingeschränkt funktionierenden Oberflächenwasserbeseitigung sind Überflutungen von Aliegergrundstücken.

Flüssige Abfallstoffe, die entweder nach Abkühlung (Frittierfette) oder einer kurzen Zeitspanne (Mörtel) erhärten, verstopfen die Zulaufleitungen, die nur mit erheblichen Aufwendungen wieder beseitigt werden können. Daneben bieten Essensreste in der Kanalisation die geeignete Grundlage für eine Rattenpopulation.

Die Abfallentsorgung über Straßenabläufe birgt neben den betrieblichen Problemen auch strafrechtliche Aspekte. In Straßen, die im Trennsystem (zwei Kanäle) entwässern, wird das Niederschlagswasser über einen Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer eingeleitet. So kann Abwasser, das in einen Straßenablauf geschüttet wird, direkt in ein Gewässer gelangen. Damit ist der Straftatbestand nach § 324 Strafgesetzbuch (StGB), eine Gewässerverunreinigung, erfüllt.

In Straßenabläufe gehören auf keinen Fall:

  • Laub, Kehrgut
  • Müll
  • Abwasser, der berühmte Putzeimer
  • Essensreste, teils mit Plastiktellern
  • Bauabfälle, Mörtelreste, Reste der Wandfarbe
  • Zigarettenkippen und -schachteln
  • Hundekotbeutel, gefüllt

Es wird um Beachtung gebeten, damit die Straßenentwässerung problemlos funktionieren kann.

Kreuzung L253 / Von-Schöfer-Ring ab Donnerstagabend wieder offen

Restarbeiten in der kommenden Woche

Ausbildung 2025

Ausbildung oder Studium? Bei uns kannst Du beides haben!

Im Bauhof sind für den Bereich der Grünpflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Arbeiterinnen / Arbeiter zu besetzen.

Bewerbungen möglich bis 11.04.2024.

Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen

Direkt wieder auf den Beinen

Die Jülicher Gesundheitsstunde beantwortet viele Fragen zum Einsatz künstlicher Gelenke

Im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt verschiedene Stellen zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 05.04.2024.

Kino: Die kleine Glocke Bim rettet Ostern

02. & 03.04.2024, jeweils 17 Uhr, Kuba

Kino: Geliebte Köchin

02. & 03.04.2024, jeweils 20 Uhr, Kuba

Konzert: KNALLBLECH

06.04.2024, 20 Uhr, Kuba

STADTRADELN 2024

Jülich setzt ein Zeichen für ein gutes Klima

Aktionszeitraum 20. Mai bis 09. Juni


17.11.2020 | Pressestelle (allgemein)

Vorsorge gegen Überflutung:  

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich
Das Neue Rathaus am Schwanenteich

Funktionierende Straßenabläufe

Im Stadtgebiet Jülich sorgen rund 6.100 Straßenabläufe (Gullys) dafür, dass das Oberflächenwasser der Straßen schadlos abgeleitet werden kann. Im Frühjahr und im Herbst sowie nach Bedarf werden die Abläufe vom städtischen Bauhof gereinigt.

Sowohl bei der planmäßigen als auch bei der bedarfsorientierten Reinigung zeigt sich immer wieder, dass die Straßenabläufe zur Abfallentsorgung genutzt werden. So finden sich neben Restmüll auch Rückstände von Baumaterialien aller Art, wie Mörtel- und Farbreste sowie Essensreste, insbesondere Fette. Auch das Einkehren von Laub in die Rostanlagen ist leider häufig zu beobachten.

Diese unsachgemäße Nutzung hat erhebliche negative Auswirkungen:

Durch feste Abfallstoffe können sich die Einsatzeimer und Ablaufroste so zusetzen, dass nur noch wenig bis kein Oberflächenwasser abfließen kann. Die Folge einer eingeschränkt funktionierenden Oberflächenwasserbeseitigung sind Überflutungen von Aliegergrundstücken.

Flüssige Abfallstoffe, die entweder nach Abkühlung (Frittierfette) oder einer kurzen Zeitspanne (Mörtel) erhärten, verstopfen die Zulaufleitungen, die nur mit erheblichen Aufwendungen wieder beseitigt werden können. Daneben bieten Essensreste in der Kanalisation die geeignete Grundlage für eine Rattenpopulation.

Die Abfallentsorgung über Straßenabläufe birgt neben den betrieblichen Problemen auch strafrechtliche Aspekte. In Straßen, die im Trennsystem (zwei Kanäle) entwässern, wird das Niederschlagswasser über einen Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer eingeleitet. So kann Abwasser, das in einen Straßenablauf geschüttet wird, direkt in ein Gewässer gelangen. Damit ist der Straftatbestand nach § 324 Strafgesetzbuch (StGB), eine Gewässerverunreinigung, erfüllt.

In Straßenabläufe gehören auf keinen Fall:

  • Laub, Kehrgut
  • Müll
  • Abwasser, der berühmte Putzeimer
  • Essensreste, teils mit Plastiktellern
  • Bauabfälle, Mörtelreste, Reste der Wandfarbe
  • Zigarettenkippen und -schachteln
  • Hundekotbeutel, gefüllt

Es wird um Beachtung gebeten, damit die Straßenentwässerung problemlos funktionieren kann.

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