Stadt Jülich
Ziel aller Bemühungen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Nur so bleibt unser Gesundheitssystem in der Lage die erkrankten Menschen gut zu versorgen.
- Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - CoronaTestQuarantäneVO) vom 04. Mai 2022 gültig ab 05. Mai 2022
- Anlage 1 zur Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO)
- Anlage 2 zur Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO)
- Anlage 4 zur Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) - Meldebogen (Stand: 23.02.2022)
- Verordnung zum Aufbau einer Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Bürgertestungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronateststrukturverordnung - CoronaTeststrukturVO) vom 29. September 2021 in der ab dem 19. Februar 2022 gültigen Fassung
Aktuelle Informationen finden Sie auf www.juelich.de/coronavirus.
Sie haben Fragen zum Thema? Wir sind für Sie erreichbar:
Corona-Hotline Stadt Jülich
E-Mail: Hotline@juelich.de
Tel.: 02461 63–605
Mo - Fr: 8.00-12.00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung - für das Bürgerbüro zwingend erforderlich – für andere Bereiche dringend empfohlen
Zwar ist es seit Anfang April grundsätzlich wieder möglich, Dienststellen im Jülicher Rathaus spontan zu besuchen, jedoch wird eine vorherige Terminvereinbarung für alle Bereiche dringend empfohlen, um Wartezeiten zu minimieren.
Das Bürgerbüro arbeitet zur besseren Steuerung des Besucherstroms ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und buchen Sie einen Termin mit Ihren gewünschten Dienstleistungen bequem über die Homepage der Stadt Jülich unter www.juelich.de/buergerbuero. Der Termin wird Ihnen per Mail bestätigt. Diese Mail enthält wichtige Informationen zu Ihrem Anliegen und Ihrem Besuch im Bürgerbüro.
Sollte eine Nutzung der Online-Terminvereinbarung nicht möglich sein, können Sie sich gerne per Mail (buergerbuero@juelich.de) oder telefonisch (02461 63-350) an das Jülicher Bürgerbüro wenden.
Termine in anderen Bereichen können über die bekannten E-Mail-Adressen oder Durchwahlnummern der Fachbereiche vereinbart werden. Sollten die Kontakte nicht bekannt sein, hilft gerne die Zentrale weiter (02461 63-0 oder info@juelich.de).
Bei einem spontanen Besuch in anderen Bereichen im Neuen Rathaus sind die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten. Für das Sozialamt sind dies Montag und Mittwoch von 08.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Dienstag und Freitag ist das Sozialamt für spontane Besuche geschlossen. Die Allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung sind Montag bis Freitag von 08.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Eine detaillierte Auflistung finden Sie auf www.juelich.de/oeffnungszeiten.
Zur Kontaktreduzierung können Sie in ausgewählten Bereichen auch die Online-Angebote der Stadt Jülich nutzen. Diese finden Sie unter www.juelich.de/formularservice.
Der Zutritt zum Rathaus ist ausschließlich über den Haupteingang an der Großen Rurstraße möglich. Ferner sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Darüber hinaus besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (OP- oder FFP2-Maske).
Kontaktdaten Fachbereiche:
- Bürgerbüro, Tel. 02461 / 63-350, E-Mail: buergerbuero@juelich.de
- Standesamt, Tel. 02461 / 63-224, E-Mail: standesamt@juelich.de
- Ordnungsamt - Tel. 02461 / 63-364 - E-Mail: ordnungsamt@juelich.de
- Sozialamt, Tel. 02461 / 63-213, E-Mail: sozialamt@juelich.de
- Steueramt, Tel. 02461 / 63-392, E-Mail: kaemmerei@juelich.de
- Schulamt, Tel. 02461 / 63-245, E-Mail: info@juelich.de
- Friedhofsamt, Tel. 02461 / 63-250, E-Mail: friedhofswesen@juelich.de
- Telefonzentrale. Tel. 02461 / 63-0, E-Mail: info@juelich.de
- Corona-Hotline - Tel. 02461 / 63-605 - E-Mail: hotline@juelich.de
Allgemeine Informationen des Schulministeriums
Schulen in Jülich
Über die für die jeweilige Schule konkret geltenden Regelungen informieren die einzelnen Schulen auf ihren Internetseiten (Übersicht auf www.juelich.de/schulen) und ihren üblichen Informationskanälen.
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