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Haushaltsreden Bürgermeister Fuchs

Es gilt das gesprochene Wort!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem heutigen Tag liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahre 2023 vor.

Meine Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2016 begann mit dem Satz:

„Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen, die finanzielle Lage der Stadt Jülich wird von Jahr zu Jahr dramatischer und wir werden vor unangenehmen Fragen und Entscheidungen stehen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt weiter gewährleisten zu können.“

Die Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2017 eröffnete ich mit den Worten:

„Meine Haushaltsrede für den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 begann mit folgenden Worten: Zitat Anfang: Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag, war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen. Die finanzielle Lage der Stadt Jülich… Zitat Ende.

Meine Damen und Herren,

an dieser Situation hat sich leider nichts geändert, ganz im Gegenteil, die Haushaltslage der Stadt Jülich hat sich, bei nüchterner Betrachtung der nackten Zahlen, weiter verschlechtert. Das Eigenkapital mit einem Anfangsbestand zum 01.01.2009 von 110 Mio € weist zum 31.12.2017 noch einen Betrag von lediglich 2,6 Mio aus. Sollten sich weitere, zu diesem Zeitpunkt unvorhersehbare Belastungen ergeben, wird es ähnlich wie in anderen Kommunen nicht mehr möglich sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt ab 2018 vorzulegen.“

Meine Damen und Herren,

die Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2018 begann wie folgt:

„In diesem Jahr lautet die Devise – Die Luft ist dünn – aber wir atmen – und perspektivisch gesehen – atmen wir bald (ein wenig) durch – aber dazu später mehr.

Ein wenig provokant könnte ich Ihnen jetzt die Frage stellen:

Welche Haushaltsrede möchten Sie denn dieses Jahr hören, die für den Haushalt 2016

Die für den Haushalt 2017 oder eine der vielen Haushaltsreden meines Vorgängers.“

Jetzt stellt sich also die Frage:

Mit welchen Worten eröffnet man die Haushaltsrede für den Doppelhaushalt 2019/2020.

Also eröffne ich mit der Aussage:

Wir atmen, wir leben, wir gestalten und wir können, dürfen und müssen mutig in die Zukunft blicken und uns den Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte unter Berücksichtigung vieler, auch haushaltsrechtlicher Vorgaben und Aspekte stellen.

Ich erspare Ihnen und mir den Blick nach Düren, Düsseldorf und Berlin, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir hier in Jülich selber in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu beschließen ohne hoffend und anklagend in Richtung Kreis, Land und Bund schauen zu müssen. Wenngleich unsere Entwicklung auch im Zusammenhang mit der Wachstumsoffensive des Kreises, die ich persönlich für richtig halte, in Zusammenhang steht und weitere Entlastungen durch Land und Bund selbstverständlich notwendig sind und zu begrüßen wären.

Meine Damen und Herren,

in den letzten Monaten haben sich eine Vielzahl von Experten und berufenen Menschen zu den Entwicklungsmöglichkeiten und den Potenzialen unserer Stadt geäußert.

Und weil man manchmal vergisst, was man selber gesagt und von anderen gehört hat, darf ich an dieser Stelle einige Zitate und Überschriften in Erinnerung rufen:

Zum Besuch von Jens Bröker (Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH) im Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 23.01.2019 titelt die Zeitung am 02.02.2019:

„Wenn Kölner bald in Jülich anklopfen…

Entwicklungsgesellschaft Indeland sieht exzellente Wachstumschancen für Herzogstadt.“

Er wird zitiert mit: „Mit dem wachsenden Forschungszentrum, dem Gewerbegebiet Brainergy Park..., den bestehenden Verkehrswegen und dem möglichen Ausbau der Gleisanbindungen plus Restsee hat Jülich (jetzt schon) viel zu bieten.“

Am 01.02.2019 titelt die Zeitung nach einem Interview mit den Geschäftsführern der Brainergy Park GmbH Frank Drewes und Prof. Bernhard Hoffschmidt:

„Innovatives Gewerbegebiet wandelt sich vom Bittsteller zum Hoffnungsträger“

Am 29.01.2019 wird Prof. Michael Gramm erwähnt, im Zusammenhang mit unserem Brainergy Park:

„…durch den Anstoß des Jülicher Wirtschaftsgeographen Prof. Michael Gramm, der auf die einzigartige Schnittstelle von gleich mehreren Wissenschaftseinrichtungen in der Herzogstadt hinwies…“

Am 16.01.2019 wird ein Interview mit unserer Landtagsabgeordneten Frau Dr. Patricia Peill veröffentlicht:

„Frage:

In Jülich gibt es das Forschungszentrum, den Campus Jülich der Fachhochschule Aachen und das DLR-Solarinstitut. In Kombination ist das…

Antwort:

unschlagbar!!...“

Bei ihrem Besuch im August 2018 in Jülich sagte Andrea Nahles:

„Das kann auf Dauer hier (in Jülich) eine Modellregion….werden.“

Und nicht zu vergessen die Ruckrede von Landrat Wolfgang Spelthahn anlässlich des Neujahrsempfangs vom Stadtmarketing e.V. im Januar 2018:

„Wolfgang Spelthahn pries Jülich als die Stadt mit dem größten Potenzial an doch Das hebt sich nicht von selbst.“

Meine Damen und Herren,

ich könnte die Liste von Zitaten und Überschriften über unsere Stadt, also die Zitate die von positiv bis hin zu Superlativen über uns geäußert werden, beliebig fortführen.

Und bitte erinnern Sie sich. Jülich hatte sich vor Jahren einen weiteren Beinamen erworben:

Jülich – die Stadt der Projekte

Hört sich zunächst gut an – war aber negativ gemeint

Jetzt sind wir die Stadt der Potenziale

  • Brainergy Park
  • Integriertes Handlungskonzept
  • Dorfentwicklungskonzept
  • Wachstumsoffensive des Kreises Düren
  • Kommunale Bauvorhaben in den Bereichen Ordnung und Sicherheit
  • Rathausumbau
  • Brückenkopf-Park

und damit verbunden der Ausbau und die Stärkung der sog. Weichen Standortfaktoren, die auch im Zusammenhang mit dem laufenden Strukturwandel eine große Rolle spielen.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass aus

Jülich der Stadt der Potenziale

die Stadt der gehobenen Potenziale wird!

Ein Zitat möchte ich noch erwähnen, bevor ich zum Doppelhaushalt 2019/2020 komme.

Sunita Gupta-Leßmann (stellv. Vorstandsvorsitzende Stadtmarketing e.V.) sagte zum Neujahrsempfang 2019:

„Wir alle gehören genau hierher, in die kleine, große, bunte, vielfältige und besondere Stadt (Jülich)“

Wegen der späteren Einbringung, die eine spätere Beschlussfassung und dann auch eine spätere Rechtskraft zur Folge hat, wird von Seiten der Verwaltung ein Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt. Die Erfahrungen mit dem letzten Doppelhauhalt aus dem Jahr 2013/2014 waren nicht sonderlich positiv. Sie wissen, es musste vor allem wegen einer ganz erheblichen Steigerung der Jugendamtsumlage ein Nachtragshaushalt 2014 aufgestellt werden. Das war aber in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Zeitraum des städtischen Doppelhaushaltes sich nicht mit dem Zeitraum des Doppelhaushaltes des Kreises deckte. In diesem Jahr ist das anders. Auch der Kreis hat einen Haushalt 2019 / 2020 beschlossen, die Umlagesätze für 2020 stehen somit fest.

Und nun zu den Zahlen für die Jahre 2019 / 2020:

Basierend auf der Tatsache, dass mit dem Fehlbetrag aus den Haushalten 2016 bis 2018 das Eigenkapital fast vollständig aufgezehrt war, sah die HSK-Fortschreibung des Vorjahres für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von nur noch rund einer Million € vor, allerdings unter Berücksichtigung von Einnahmen aus der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 845 % (gegenüber 660 % in 2018). Erste Auswertungen zum Haushalt 2019 auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter schienen diese Notwendigkeit zu bestätigen. Diese Erhöhung hätte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zusätzliche Grundsteuern in Höhe von etwa 150 € jährlich bedeutet. Da den Bürgern eine solche Erhöhung nicht zugemutet werden sollte, hat die Verwaltung auf eine Einbringung des Haushaltsentwurfes in der Dezember-Sitzung 2018 verzichtet.

Stattdessen wurden die gemeldeten Positionen einer weiteren kritischen Prüfung unterzogen, insbesondere unter Bezugnahme auf die -positiven- Werte der Abschlüsse der beiden Vorjahre.

So kann der Einnahmeansatz für die Gewerbesteuer ohne eine Änderung des Hebesatzes erhöht werden. Bei der Kreisumlage ergeben sich geringere Werte als zuvor geplant und auch die Ansätze für die Zinsaufwendungen wurden in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase weiter verringert. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen, auf die ich noch zu sprechen komme, ist allerdings in den Folgejahren durch erforderliche Darlehensaufnahmen mit steigenden Ansätzen zu rechnen.

Zu begrüßen ist natürlich auch die erstmals erfolgte vollständige Weiterleitung der (Bundes-)Integrationsmittel durch das Land an die Kommunen. Für die Stadt Jülich sind das in 2019 Einnahmen in Höhe von rund einer halben Million €. Ob es sich hierbei um eine einmalige Vorgehensweise handelt, oder ob-was natürlich wünschenswert wäre- dies künftig regelmäßig erfolgt, steht derzeit nicht fest. Veranschlagt sind die Einnahmen daher nur für 2019.

Im Bereich der Personalaufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von rund 800.000 € gegenüber den Ausgaben 2018. Ursache sind eine höhere Tarifsteigerung, aber auch zusätzliche Stellen. Wie zum Beispiel die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergebenden Mehr-Stellen im Bereich der Feuerwehr. Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Besetzung der Stellen wahrscheinlich erst zur Jahresmitte erfolgen wird.

Positiv auf das Eigenkapital wirken sich die beschlossenen Grundstücksverkäufe aus. So konnten beispielsweise das Grundstück Walramplatz und auch das ehemalige Stadthallengelände deutlich über den Bilanzwerten veräußert werden. Hier ist aber gleichzeitig auch kritisch anzumerken, dass letztlich „Tafelsilber“ veräußert wird zur Finanzierung laufender Aufwendungen.

So ist es möglich, dass sich der Haushalt 2019 noch einmal einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 3,3 Millionen € „leisten“ kann.

Unter diesen Prämissen ist dann nur noch eine moderate Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 660 % auf 690 % erforderlich (anstelle von zuvor 845 %).

Wird der Hebesatz für die Grundsteuer A im gleichen Verhältnis erhöht (+4,5 %), ergibt sich hier ein Hebesatz 2019 in Höhe von 380 % (Hebesatz 2018 = 365 %).

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann, wie schon in den beiden letzten Jahren, unverändert bei 513 % belassen werden.

Auf der Grundlage der derzeitigen HSK-Fortschreibung ist eine weitere Erhöhung der Hebesätze bis 2023 nicht mehr erforderlich.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Einflüsse weist der Doppelhaushalt 2019 / 2020 die folgenden Werte aus:

Für den Haushalt 2019

- Erträge in Höhe von 96.056.630 € und

- Aufwendungen in Höhe von  99.334.670 €

Für den Haushalt 2020

- Erträge in Höhe von 97.092.260 € und

- Aufwendungen in Höhe von 98.056.600 €

Damit ergibt sich für das Jahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 3.278.040 €.

Im Jahr 2020 beträgt der Fehlbetrag dann 964.340 €.

Ab dem Jahr 2021 weist die Ergebnisrechnung einen Überschuss aus. Ein vollständiger Verzehr des Eigenkapitals ergibt sich im HSK-Zeitraum bis 2023 nicht. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung weiter so positiv verläuft, wie das in den letzten drei Jahren seit 2016 der Fall ist.

Voraussetzung für die Genehmigung von Haushalt 2019 und HSK-Fortschreibung ist das Vorliegen eines vom Bürgermeister unterzeichneten Entwurfes des Jahresabschlusses 2017. Es ist vorgesehen, die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 in der April-Sitzung des Rates einzubringen.

Die Investitionen 2019 / 2020

Der Finanzplan sieht für 2019 insgesamt Investitionen in Höhe von rund 10,5 Millionen € vor, für 2020 sind 11,5 Millionen € veranschlagt

Knapp 3,0 Millionen € sind in 2019 vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept), in 2020 sind das 2,8 Millionen €.

Im Schulbereich sind in 2019 Mittel in Höhe von 1,8 Millionen € für die Gesamtsanierung der GGS-West angesetzt. Im Jahr 2020 stehen hierfür weitere 1,325 Millionen € bereit.

Erhebliche Investitionen stehen im Bereich der Feuerwehr an. In der Vergangenheit wurden hier im Hinblick auf den ausstehenden Brandschutzbedarfsplan Anschaffung von Fahrzeugen zurückgestellt. Nachdem der Brandschutzbedarfsplan nun vorliegt, sind die dort aufgeführten Maßnahmen auch im Haushaltsentwurf dargestellt. Nach ersten -insbesondere bei den anstehenden Hochbaumaßnahmen groben- Schätzungen stehen hier im HSK-Zeitraum bis 2023 Maßnahmen mit einem Volumen von knapp 14 Millionen € an! Davon entfällt mit knapp 800.000 € ein vergleichsweise geringer Anteil auf das Jahr 2019. Im Jahr 2020 sind dann aber schon 4,3 Millionen € veranschlagt.

Für Straßenbaumaßnahmen einschließlich Brückenbau sind in 2019 rund 1,4 Millionen € angesetzt, in 2020 sind es 0,5 Millionen €.

Beim Bauhof sind für 2019 rund 360.000 € für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte veranschlagt, für 2020 insgesamt 290.000 €.

Das Sanierungskosten des Parkhauses belaufen sich nach neuesten Erkenntnissen auf rund sechs Millionen €. Aus dem Ansatz 2018 stehen noch 1,7 Millionen € zur Verfügung, die übrigen 4,3 Millionen € sind in den Jahren 2019 bis 2021 veranschlagt. Ob wir uns diese Maßnahme leisten können und wollen wird in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu behandeln sein, der über die neuesten Erkenntnisse bisher noch nicht unterrichtet werden konnte.

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,91 Millionen € zu Verfügung.

Aus (bereits beschlossenen) Grundstücksverkäufen werden rund 2 Millionen € erwartet.

In 2019 sind aus der Abrechnung verschiedener Erschließungsmaßnahmen Einnahmen in Höhe von knapp 1,7 Millionen € veranschlagt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist in 2019 dann noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.780.700 € vorgesehen, in 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.224.400 € erforderlich. Diese Beträge liegen über dem Tilgungsbetrag, so dass sich -vorausgesetzt die Investitionen werden wie veranschlagt abgewickelt- erstmals seit 2009 wieder eine Netto-Neuverschuldung ergeben würde.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem heutigen Tag liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahre 2023 vor.

In diesem Jahr lautet die Devise - Die Luft ist dünn – aber wir atmen – und perspektivisch gesehen – atmen wir bald (ein wenig) durch - aber dazu später mehr.

Ein wenig provokant könnte ich Ihnen jetzt die Frage stellen:

Welche Haushaltsrede möchten Sie denn dieses Jahr hören, die für den Haushalt 2016

Die für den Haushalt 2017 oder eine der vielen Haushaltsreden meines Vorgängers.

Detailreich könnte ich darüber berichten, wie unzureichend die finanzielle Ausstattung der Kommunen hinsichtlich der Betreuung unserer Gäste aus den von Krieg und Verfolgung gekennzeichneten Ihnen bekannten Staaten dieser Welt ist.

Diesbezüglich haben die Bürgermeister des Kreises Düren die Damen und Herren Bundestags – und Landtagsabgeordnete des Kreises angeschrieben und auf diesen Missstand hingewiesen.

Wir schaffen das. Wir schaffen das sogar mit Bravour – dank engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in der Verwaltung, in den Kitas und den Schulen und vor allen Dingen auch dank der vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern - aber eben auch mit einer Unterfinanzierung in einem unteren siebenstelligen Bereich!

Detailreich könnte ich wie jedes Jahr auf den Kreis Düren schauen, der die Verbesserungen im eigenen Haushalt von ca. 30 Mio € zu rund 1/3 durch den Nichteinzug von Kreis und Jugendamtsumlage i.H.v. 10,7 Mio € an die Kommunen weiterleitet, aber die restlichen rund 20 Mio €, aus seiner Sicht nachvollziehbar, in die eigene Rücklage einstellt. Ob in der Zukunft diese Rücklage genutzt wird, um die Kommunen des Kreises Düren erneut (weiter) zu entlasten, kann nach derzeitigem Stand nicht abgeschätzt werden, weil keiner zu wissen vermag, wie sich der Finanzbedarf (durch zusätzliche Aufgaben) des Kreises entwickeln wird. Wünschenswert wäre eine weitere finanzielle Entlastung allemal.

Und in Düsseldorf hat sich 2016 eine neue Landesregierung formiert. Großartig – was waren das noch Zeiten - als im abgelaufenen Wahlkampf der bzw. unser ländliche Raum zum Nabel der Welt auserkoren wurde. Der „ländliche Raum muss gestärkt werden“ – und das erste merkbare Zeichen aus Düsseldorf war die Erhöhung der Krankenhausumlage, was für unsere Stadt eine Mehrbelastung i.H.v. rund 188.000€ ausgemacht hat.

Fairerweise müssen wir abwarten, wie sich die angekündigten Verbesserungen im GFG und der Kitafinanzierung auf unseren Haushalt auswirken werden.

Apropos GFG – Sie erinnern sich – das Wort des Jahres 2016 war „postfaktisch“

Nochmal rückblickend auf den Wahlkampf 2016 wäre mein Vorschlag gewesen:

Einwohnerveredelung.

Dieser Begriff, der letztendlich mit Blick auf das GFG besagt, dass Bürger in Köln bei den Schlüsselzuweisungen 40% mehr wert sind als Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum wurde noch nie so oft erwähnt und bemängelt wie im Wahlkampf 2016 – Wer aber glaubt, dass dieses Thema bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2021 endlich in unserem Sinne abgehandelt sein wird, der wird sich nach meiner Einschätzung faktisch eines Besseren belehren lassen müssen – Wir werden allenfalls diesbezüglich ein Déjà-vu im Wahlkampf 2021 erleben.

Meine Damen und Herren,

den Blick nach Berlin erspare ich Ihnen heute, denn worüber sollen wir reden, wenn wir heute noch immer nicht wissen, wer mit wem ab wann uns zukünftig regieren wird.

Lassen Sie mich daher wieder den Focus auf unsere Stadt richten.

Bei der Frage der finanziellen Situation der Stadt Jülich steht die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Focus der Berichterstattung. Das ist normal, weil unter anderem das prognostizierte Ergebnis und die Hebesätze mit der Einbringung genannt werden und insbesondere die Hebesätze eine direkte und unmittelbare Auswirkung auf fast jeden einzelnen Bürger dieser Stadt hat.

Ich habe eingangs erwähnt, dass wir perspektivisch ein wenig, wohlgemerkt ein wenig „durchatmen können", denn mit Blick auf die Jahresrechnungen 2016 und 2017 können wir nach vorläufigen Zahlen mit deutlichen Verbesserungen rechnen im Vergleich zu den beschlossenen Haushaltssatzungen. Dadurch ergeben sich logischer Weise auch Verbesserungen auf unser von anfangs 110 Mio € auf lt. HSK dahingeschmolzenes Eigenkapital von 0,8 Mio €. Leider wird den Jahresrechnungen deutlich weniger Aufmerksamkeit geschenkt, als es die Ergebnisse verdient hätten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Haushaltsrede von Dr. Baumgarten am 29.06.2017 zu sprechen kommen.

Ich zitiere fast wortwörtlich: „Die pessimistischen Anklänge des letzten Jahres, wo XXX und YYY den Sparkommissar schon vor der Tür stehen sahen, teile ich jedoch heute nicht mehr. In dieser Hinsicht bin ich auch für die Zukunft eher optimistisch"

Zitat Ende

Auch ich teile ausdrücklich diese Einschätzung.

Meine Damen und Herren,

wo liegen die großen Herausforderungen, denen wir uns mutig und nachhaltig für das Wohl unserer Stadt stellen müssen?

Ich möchte Ihnen zwei Hauptaspekt diesbezüglich darlegen:

1. Bürgerinformation und Transparenz

Wie schwierig Haushaltsberatungen in der Sache sind, haben alle Fraktionen bei der Verabschiedung des letzten Haushaltes nicht schmerzlich aber nüchtern und sachlich erfahren müssen. Die Verbesserungen ergaben sich lt. Änderungsliste fast ausschließlich aus den weitergeleiteten LVR Geldern des Kreises an die Kommunen und aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Jülich.

Am eigentlichen Zahlenwerke wurde so gut wie nichts verändert.

Von dem Bürger können wir nicht erwarten, dass er alle Zusammenhänge erkennt und versteht, was unsere Kommunalfinanzen anbelangt.

Es ist meine und unsere Aufgabe, deutlich darauf hinzuweisen, was mit den vereinnahmten Geldern passiert.

Es ist unsere Aufgabe, den Bürgern zu erklären, dass hier keine Gelder verprasst werden, dass keine Misswirtschaft die Ursache für Steuererhöhungen ist, es ist unsere Aufgabe zu erklären, dass wir z.B. in den letzten 10 Jahren rund 30 Mio allein in unsere Schullandschaft investiert haben, obwohl wir hierfür größtenteils keine eigenen Mittel zur Verfügung standen – weil es richtig war – Es ist unsere Aufgabe offensiv im Dialog mit dem Bürger klar zu sagen, dass wir in Jülich im Vergleich zu anderen Kommunen vergleichbarer Größe ein einzigartiges Angebot im kompletten freiwilligen Bereich vorhalten, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Bildung und Soziales und das dieses Angebot Geld kostet – jedes Jahr mehr – und diese Angebote für die Entwicklung unserer Stadt von allergrößter Bedeutung sind –

Weil unsere Stadt wachsen wird – darüber sind sich alle Experten und auch die Bezirksregierung und die Verwaltung und auch die Politik einig – denn nur wer wachsen will – wird am Ende nicht schrumpfen – aber um zu wachsen, um attraktiv für Zuzugswillige zu sein, sind die weichen Standortfaktoren alternativlos. Und es ist unsere Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu machen, dass wir nicht wie üblich auf das hier und jetzt schauen, sondern mutig und nachhaltig in die Zukunft blicken – 10, 20 oder gar 50 Jahre weiter

Lassen Sie uns die Bürger besser mitnehmen und informieren

Denn wir dürfen dieses Feld der Bürgerinformation nicht selbst- oder fremdernannten Internetaktivisten überlassen, die tagtäglich nichts anders zu tun haben, Bürgermeister, Verwaltung, Politik und letztendlich unsere Stadt mit Unwahrheiten kaputt zu reden. Wir leben in einer einzigartigen, lebenswerten Stadt und wir sind nicht pleite.

Das ist die Wahrheit!

In diesem Zusammenhang möchte ich mit einem immer wieder im Internet veröffentlichen Unsinn aufräumen. Der Schuldenstand der Stadt Jülich beträgt zum 31.12.2017 rund 165 Mio € und nicht wie immer wieder behauptet 176 Mio €. Die Verbindlichkeiten sinken seit 2 Jahren und die Prüfung des sog. Schuldenmanagements hat mit der Schulnote 2+ abgeschlossen.

Und wer immer wieder auf die pro Kopf Verschuldung anspielt, dem sei ein Blick auf die Aktiv –Seite der Bilanz gegönnt, denn jedem Jülich Bürger gehört auch ein Besitz von ca. 10.000 €, weil Rat und Verwaltung dieses Vermögen mit ihren Entscheidungen geschaffen haben.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich noch bevor ich auf das eigentliche Zahlenwerk komme auf den angekündigten 2. Aspekt kommen:

Der eklatante Instandhaltungsstau und Investitionsstau in unserer Stadt

Dringend notwendige Maßnahmen in fast allen Liegenschaften der Stadt werden uns schon bald vor die Füße fallen:

Brückenkopf, Rathaus, Hauptwache der Feuerwehr, Feuerwehrgerätehäuser in den Ortschaften etc etc und die Sanierung der Sanierung der Sanierung der Innenstadt müssen dringendst auch wieder im Dialog mit der Bürgerschaft diskutiert und in Angriff genommen werden.

Die Zeit des Schiebens ist vorbei.

Seien wir auch hier mutig und nachhaltig – wir reden ganz bestimmt von einem Betrag im hohen zweistelligen Millionenbereich – die Zeit drängt und auch hier müssen wir dem Bürger reinen Wein einschenken, wobei ich auf das vom Stadtmarketing e.V. maßgeblich mitinitiierte Integrierte Handlungskonzept große Hoffnung lege, welches wir heute auf den Weg bringen.

Und jetzt zum Zahlenwerk 2018:

Das HSK nach dem Haushalt 2017 sah für das Jahr 2018 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von nur noch rund 1,7 Millionen € aus. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2018 ist dieses „Ziel" leider nicht einzuhalten. Stattdessen weist der Ergebnishaushalt 2018 mit rund 7 Millionen € nahezu den gleichen Fehlbetrag aus wie der Haushalt 2017.

Folgende Faktoren führen zu dem deutlich höheren Fehlbetrag:

Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen in der Referenzperiode zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 (01.07.2016 bis 30.06.2017) fallen die Schlüsselzuweisungen 2018 rund 1,8 Millionen € niedriger aus als im Vorjahres-HSK für 2018 veranschlagt.

Bei der Grundsteuer B sah das Vorjahres-HSK für 2018 eine Erhöhung von 630 % auf 750 % vor. In Anbetracht der Verbesserungen in den Abschlüssen der vergangenen Jahre wurde von einer solch deutlichen Erhöhung abgesehen. Stattdessen ist eine Erhöhung auf 680 % veranschlagt. Gegenüber dem alten HSK-Ansatz bedeutet das Wenigereinnahmen in Höhe von rund 850.000 €.

Bei der Gewerbesteuer kann auf die vorgesehene Anhebung des Hebesatzes von 513 % auf 550 % gänzlich verzichtet werden. Aufgrund der Entwicklung in den letzten beiden Jahren kann der Ansatz trotzdem sogar noch deutlicher erhöht werden als im Vorjahres-HSK vorgesehen (auf 18,5 Millionen € statt auf 18,312 Millionen €). Natürlich ist dieser Ansatz mit gewissen Unwägbarkeiten behaftet, wie besonders das Jahr 2015 gezeigt hat.

Im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz sah das Vorjahres-HSK für 2018 einen Eigenanteil der Stadt Jülich in Höhe von knapp 500.000 € vor.

Tatsächlich aber fallen die Zuweisungen rund 2,5 Millionen € geringer aus als geplant. Damit einher geht auch eine Verringerung der Aufwendungen, aber nicht in gleichem Maße. Letztlich ist auf der Grundlage der Entwicklung in 2017 aktuell von einem Eigenanteil in Höhe von knapp einer Million € auszugehen. Das Land zahlt die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nur für die Personen, deren Asylverfahren noch läuft. Ist das Verfahren abgeschlossen, erfolgt keine Zuweisung mehr. Die Personen werden aber weiterhin von der Stadt unterstützt (Unterbringung, Betreuung durch Sozialarbeiter etc.).

Die eigenen Personalaufwendungen sind rund 600.000 € oder rund 3 % höher als im HSK 2017 für 2018 vorgesehen. Davon entfallen rund 100.000 € auf die Beihilfen, die schon im Lauf des Jahres 2017 entsprechende Mehraufwendungen auswiesen. Der übrige Anteil entfällt auf die Tarifsteigerung, die mit 2 % angesetzt ist. Dabei sind die Aufwendungen schon äußerst knapp kalkuliert. Vom Fachamt angemeldete Mittel in Höhe von 200.000 € für die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung (=Höhergruppierung bei Angestellten) wurden nicht veranschlagt. Ergeben sich solche Mehraufwendungen, sind diese durch spätere Besetzung freiwerdender Stellen oder ähnliches aufzufangen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind gemäß dem Haushaltsentwurf 2018 rund 1,8 Millionen € höher als nach dem HSK 2017. Ursache sind insbesondere vorgesehene Bauunterhaltungsmaßnahmen. Im Schulbereich werden diese Maßnahmen annähernd voll über die Zuweisungen „Gute Schule 2020" sowie über die nächste Stufe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert. Für Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Feuerwache Jülich sind alleine 200.000 € veranschlagt.

Die Kreisumlagen (allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage) waren nach dem Vorjahres-HSK für 2018 mit 33,05 Millionen € veranschlagt. Aktuell ergeben sich für 2018 Kreisumlagen in Höhe von 32,7 Millionen €. Die Einsparung resultiert daraus, dass der Kreis Düren die Verbesserungen aus den gestiegenen Umlagegrundlagen an die Kommunen weitergibt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass der Kreis u.a. durch eine Senkung der Landschaftsverbandsumlage weit höhere Verbesserungen erzielt als er nun an die Kommunen weitergibt.

Wie in 2017, so ist auch in 2018 eine Gewinnabführung durch die Stadtwerke vorgesehen. Angesetzt sind 500.000 €.

Vor diesem Hintergrund belaufen sich

- die Erträge des Haushaltes 2018 auf 92.933.670 € und

- die Aufwendungen 2018 auf 99.933.120 €.

Die Erträge liegen damit um rund 4,6 Million € unter dem im Vorjahr für 2018 angenommenen Wert, die Aufwendungen dagegen übersteigen den im Vorjahr veranschlagten Wert um rund 0,7 Millionen €, so dass sich der ursprünglich veranschlagte Fehlbedarf um 5,3 Millionen € erhöht.

Die Investitionen 2018

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,84 Millionen € zu Verfügung. Weitere Zuweisungen in Höhe von rund 450.000 € sind vorgesehen im Bereich der Buswartehallen sowie für den Erweiterungsbau des Kindergartens Selgersdorf.

Der Finanzplan 2018 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 7,3 Millionen € vor.

Knapp 2,4 Millionen € sind vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich. Immerhin knapp 1,0 Millionen € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, wobei in diesem Bereich die Anschaffungen in der Vergangenheit im Hinblick auf den ausstehenden Brandschutzbedarfsplan zurückgestellt wurden. Für Straßenbaumaßnahmen einschließlich Brückenbau sind rund 600.000 € veranschlagt. Die Erweiterung des Kindergartens Selgersdorf schlägt mit 363.000 € zu Buche.

Beim Bauhof sind knapp 200.000 € für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte veranschlagt.

Trotz des höheren Fehlbetrages im Ergebnisplan sollte das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig sein. Der haushaltsausgleich ist schon in 2020 erreicht, ein völliger verzehr des Eigenkapitals kann vermieden werden.

Die Maßnahmen mit denen dies erreicht werden soll, werden seit 2013 fortgeschrieben und sind im Vorbericht zum Haushalt dargestellt. Damit handelt es sich um eine ganze Reihe von Maßnahmen mit teils kleinen Einspareffekten. Wesentlichster Punkt sind natürlich die bisher schon beschlossenen und in der Zukunft wohl auch noch zu beschließenden Erhöhungen der Steuerhebesätze. Vierstellige Grundsteuer B - Hebesätze wie sie in einigen Kommunen bereits gehandelt werden, sind aber nach dem derzeitigen Stand in Jülich nicht vorgesehen.

Zu vier großen Bereichen, nämlich

- den Personalaufwendungen

- den Bürgerhallen

- der Musikschule und der Stadtbücherei

liegen Anträge vor, über die noch zu entscheiden ist.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heutigen Sitzung liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 vor.

Meine Haushaltsrede für den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 begann mit folgenden Worten: Zitat Anfang:

Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag, war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen. Die finanzielle Lage der Stadt Jülich wird von Jahr zu Jahr dramatischer und wir werden vor unangenehmen Fragen und Entscheidungen stehen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt weiter gewährleisten zu können.

Zitat Ende.

Meine Damen und Herren,

an dieser Situation hat sich leider nichts geändert, ganz im Gegenteil, die Haushaltslage der Stadt Jülich hat sich, bei nüchterner Betrachtung der nackten Zahlen, weiter verschlechtert. Das Eigenkapital mit einem Anfangsbestand zum 01.01.2009 von 110 Mio € weist zum 31.12.2017 noch einen Betrag von lediglich 2,6 Mio € aus. Sollten sich weitere, zu diesem Zeitpunkt unvorhersehbare Belastungen ergeben, wird es ähnlich wie in anderen Kommunen nicht mehr möglich sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt ab 2018 vorzulegen, natürlich verbunden mit den Ihnen bekannten Konsequenzen. Dazu passt eine Rede des Innenministers von NRW. Innenminister Jäger hat in einem Vortrag beim kommunalen Finanzmarktforum der NRW Bank am 11. Januar in Düsseldorf vor rund 330 Bürgermeistern, Kämmerern und politisch tätigen Besuchern die Erfolge der Landesregierung in Sachen Gemeindefinanzierung hervorgehoben. Insbesondere das Erfolgsmodell Stärkungspakt mit den Stufen 1 und 2 und demnächst Stufe 3 wurden ausdrücklich gewürdigt. Tatsächlich ging er in seinem Vortrag auf unsere Nachbarkommune, die Stärkungspaktkommune Aldenhoven, ein. Sinngemäß sagte er, dass es auch Probleme gäbe, wie z.B. in der „Stadt Aldenhoven“ aber man würde die Probleme in gewohnt souveräner Manier (gemeinsam) lösen, entweder durch die Beratung durch die Bezirksregierung oder durch die Hilfe des Landesbeauftragten. (Landesbeauftragter gem. § 124 GO NRW = Sparkommissar).

Meine Damen und Herren,

wir gehen mit unserem Haushalt und dem fortgeführten HSK auf ganz, ganz dünnem Eis. Der Stadtverordnete Jürgen Laufs hat in seiner Haushaltsrede zum Haushalt 2016 und dem fortgeführtem HSK folgendes gesagt:

Zitat: Haushaltsicherungskonzept heißt, dass die Stadt Jülich zu hoch verschuldet ist und sich Ausgaben genehmigen lassen oder an anderer Stelle sparen muss.

Im Grunde ist der Rat nur eingeschränkt handlungsfähig. Im Handling des HSK ist nicht nur der Bürgermeister beschäftigt auch die Politik hat es sich oft im HSK bequem gemacht.

Wir zeigen mit dem Finger nach Düren zum Kreis, nach Düsseldorf zum Land und nach Berlin zum Bund. Die sind Schuld an der finanziellen Lage hier bei uns. Eben am HSK.

Zeige ich mit einem Finger auf jemanden, zeigen dummerweise drei Finger auf mich zurück!

Ich weiß nicht, ob es Ihnen bewusst ist, die Stadt lebt finanzpolitisch über ihre Verhältnisse und damit zu Lasten unserer Kinder und Enkel.

Zitat Ende.

Herr Laufs, auch ich bin der Meinung, dass man zunächst einmal in Sachen Haushaltskonsolidierung und möglichen Gründen für die finanzielle Misere vor der eigenen Türe kehren muss und dies ist auch mein fester Wille. An dieser Stelle sei bemerkt, dass wir in Jülich eine Infrastruktur in den Bereichen Schule, Sport, Kultur und Soziales geschaffen haben, auf die andere Kommunen neidisch blicken, neidisch aber auch nur so lange, bis der Blick auf die Passivseite unserer Bilanz erfolgt ist.

Wir haben dem jetzt vorliegenden Haushalt als Anlage die Übersicht über die freiwilligen Ausgaben beigefügt. Allein die Zuschüsse für die Posten Museum, Stadtbücherei, Musikschule, Kulturbahnhof und nicht zuletzt Sportplätze belaufen sich unbereinigt auf rund 1.8 Mio €. Die Sportplätze als Beispiel werden bereinigt um die Abschreibungen mit rund 300.000 € und im Verlauf des HSK ab 2019 mit rund 200.000 € bezuschusst. Die Gemeinde Titz könnte nach Rücksprache mit dem Kollegen Frantzen mit 300.000 € jährlich 100 Sportplätze betreiben. Wir müssen uns also der Frage stellen, was läuft bei uns anders als in vergleichbaren Kommunen.

Des Weiteren müssen wir unseren hohen Standard im freiwilligen Bereich kritisch beleuchten und ggf. deutlich zurückfahren ohne, und das ist das Ziel, die Angebote komplett aufzugeben.

Im Bereich der Personalausgaben gehen wir hin und rechnen nach Rentenabgängen die Personalkosten mit deutlichen Abschlägen runter. Wir können dies, weil wir grundsätzlich davon ausgehen, dass Nachbesetzungen immer von nicht ausbeförderten Kollegen besetzt werden. Aktuell gehen wir hin, und verdichten die Arbeit, so dass auch Stellenanteile runtergefahren werden. Nachbesetzungen werden grundsätzlich aus den vorhandenen Personalressourcen unseres Hauses erfolgen, was auch eine Arbeitsverdichtung mit den entsprechenden Einsparungen mit sich bringt. Dies  ist jedoch nur bis zu einem noch zu bestimmenden Grad möglich, weil die Arbeitsfähigkeit des Hauses gewährleistet bleiben muss. Ich verweise diesbezüglich aber zusätzlich noch auf meine Ausführungen zum Haushalt 2016 in Sachen Digitalisierung der Verwaltung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und die damit verbundenen Einsparungen sind noch ein Blick in die Glaskugel.

Meine Damen und Herren,

kommen wir zurück auf den Fingerzeig nach Berlin, Düsseldorf und Düren.

Ich sehe uns nicht als Gegner des Bundes, des Landes und des Kreises und von da her bin ich auch nicht willens, mit dem ausgestreckten Finger wutschnaubend auf die Vorgenannten zu zeigen. Ganz im Gegenteil, ich sehe uns als Partner, die alle von uns beteiligt werden, die finanzielle Situation der Kommunen in NRW und somit auch unsere Situation zu verbessern, aber auf ein paar beispielhafte Gesichtspunkte möchte ich an dieser Stelle doch hinweisen.

Berlin: Der Bund übertrifft sich jedes Jahr mit neuen Rekordmeldungen in Sachen Steuereinnahmen und erwirtschafteten Überschüssen – für 2016 ist ein Überschuss von 7 Milliarden verkündet worden  - aber angekommen  - zumindest bei uns - ist nichts. Der Bund erlässt sicherlich auch sinnvolle Gesetzte - hier als Beispiel das in der Pipeline befindliche neue Unterhaltsvorschussgesetz – die Finanzierung erfolgt aber über uns – nämlich mittelbar über den Kreis. Das ist für den Bund eine feine Angelegenheit, karnevalistisch ausgedrückt:

„Die Ehre gebührt mir – aber bezahlen dürft Ihr. „

Lassen Sie uns jetzt noch auf die Reise nach Düsseldorf machen:

Ein bei den Bürgermeisten sehr beliebtes Thema jedes Jahr ist das GFG.

Bestandteil dieses GFG ist unter anderem die sogenannte Einwohnerveredelung nach der Hauptansatzstaffel NRW. Diese Hauptansatzstaffel hat Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen und besagt, dass der Einwohner in Köln 39% mehr wert ist, als der liebe Einwohner in Jülich. Diese Einwohnerveredelung ist zurückzuführen auf ein Gutachten von dem von den Nazis ermordeten Finanzwissenschaftler Johannes Popitz aus dem Jahre 1928.

Johannes Popitz ging in seinem Gutachten davon aus, dass die großen Städte einen höheren Finanzbedarf haben als ländlich geprägte Regionen. Unter anderem führte er aus, dass Städte geeignete und befestigte Straßen haben müssten, damit die Stadtbevölkerung bei jedem Wetter möglichst bequem zur Arbeitsstätte kommen könnte wo hingegen die Landbevölkerung, also wir, keinen Bedarf an befestigten Wegen hätten, weil die Landbevölkerung ja ohnehin im Zweifel eine Arbeitsstätte im Dreck – sprich im Feld – aufsuchen würde.

Meine Damen und Herren,

bislang ist es noch niemandem gelungen, diesen Unsinn abzuschaffen – ich glaube – es wird Zeit!

Meine Damen und Herren,

lassen Sie uns noch den Blick nach Düren, zu unserem wichtigsten Partner, dem Kreis richten:

In diesem Jahr müssen wir an den Kreis an Kreis- und Jugendamtsumlage insgesamt einen Betrag von rund 32 Millionen € bezahlen.

Sie wissen, die Bürgermeister des Kreises Düren haben dem Kreishaushalt das Benehmen versagt. Darüber ist in der Presse berichtet worden und ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal auf einen mir sehr wichtigen Punkt hinweisen.

Die beitragsfreien Kita-Jahre kosten uns in Jülich ca. 550.000 € im Jahre oder umgerechnet 45 Prozentpunkte in der Grundsteuer B.

Die Bürgermeister haben immer davon gesprochen, dass es natürlich, wie es immer war, eine soziale Staffelung in den Beiträgen für die Kita-Gebühren geben muss – soll heißen – wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, zahlt auch nicht für die erhaltene Leistung, aber derjenige, der über ein hohes Einkommen verfügt, der muss doch für diese Leistung herangezogen werden, darauf fußt doch letztendlich unser System, dass die Leistungsstarken sich auch stärker an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen müssen.

Leider stoßen wir, also die Bürgermeister, bei den Entscheidern auf Granit.

In diesem Zusammenhang sollten wir auch wieder die Frage der Rückdelegierung von Aufgaben vom Kreis auf die Stadt offen diskutieren.

Meine Damen und Herren,

das war jetzt in Teilen ein düsteres Bild der Lage. Umso mehr würde ich mich freuen, wenn wir gemeinsam in den kommenden Beratungen weitere Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Lage erarbeiten würden. Die Menschen draußen können und müssen das von uns erwarten und Sie haben das auch verdient.

Und nun zu den Zahlen 2017:

Der Haushaltsentwurf 2017

Das HSK nach dem Haushalt 2016 sah für das Jahr 2017 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 6.473.160 € vor. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2017 ist dieses „Ziel“ leider nicht einzuhalten. Stattdessen weist der Ergebnishaushalt 2017 mit 8.645.770 € nahezu den gleichen Fehlbetrag aus wie der Haushalt 2016.

Folgende Faktoren führen zu dem deutlich höheren Fehlbetrag:

Da die Schlüsselzuweisungen 2016 aufgrund der außergewöhnlich geringen Steuerkraft 2015 extrem hoch waren, sah das HSK des Vorjahres für 2017 schon eine Verringerung um eine Million € vor. Aufgrund der relativ hohen Steuereinnahmen 2016 verringern sich die Schlüsselzuweisungen 2017 um weitere zwei Millionen €. Diese Wenigereinnahmen können allerdings durch die aufgrund des Ergebnisses 2016 für 2017 höher angesetzten Gewerbesteuereinnahmen zum Teil aufgefangen werden.

An Kreisumlagen sind rund 1,1 Millionen € mehr zu zahlen als ursprünglich veranschlagt.

Die Personalaufwendungen sind rund 200.000 € höher als im HSK 2016 für 2017 vorgesehen. Davon entfallen rund 150.000 € auf Mehrwendungen für „eigenes“ Personal und rund 50.000 € auf höhere Zahlungen an Honorarkräfte z.B. in den Bereichen Musikschule und Volkshochschule.

Bei den Zinsaufwendungen kann der ursprüngliche HSK-Ansatz für 2017 um rund 180.000 € verringert werden.

Vor diesem Hintergrund belaufen sich

  • die Erträge des Haushaltes 2017 auf 89.753.140 € und
  • die Aufwendungen 2017 auf 98.398.910 €.

Die Erträge liegen damit um rund eine halbe Million € unter dem im Vorjahr für 2017 angenommenen Wert, die Aufwendungen dagegen übersteigen den im Vorjahr veranschlagten Wert um rund 1,64 Millionen €, so dass sich der ursprünglich veranschlagte Fehlbedarf um 2,17 Millionen € erhöht.

Zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Steuersätzen ist folgendes anzumerken:

Nach der HSK-Fortschreibung in 2016 waren für 2017 Erhöhungen der Steuerhebesätze

  • für die Grundsteuer A von 297 % auf 350 %
  • für die Grundsteuer B von 535 % auf 630 % und
  • für die Gewerbesteuer von 513 % auf 540 %

vorgesehen.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 € beträgt, also nicht einmal 7 € pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben. Dies hatte die Verwaltung schon mit dem Haushaltsentwurf 2016 vorgeschlagen, im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dann aber dich eine durchgehende Erhöhung aller Steuersätze, also auch der Gewerbesteuer beschlossen.

Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung erneut vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert bei 513 % zu belassen (auch mit diesem Hebesatz hatte Jülich schon in 2016 den zehnthöchsten Satz in NRW). Da die veranschlagten Mehreinnahmen aber dringend benötigt werden, ist der jetzt nicht durch die Gewerbesteuererhöhung zu vereinnahmende Betrag auf die Grundsteuer B aufgeschlagen, was dort zu einem Hebesatz 2017 in Höhe von 705 % führt.

Die Investitionen 2017

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale)  rund 2,5 Millionen € zu Verfügung. Rund 1,8 Millionen € sind veranschlagt aus Fördermitteln zum sozialen Wohnungsbau, wobei die Realisierung des Projektes in der Schirmerstraße allerdings aufgrund denkmalschutzbedingter Vorgaben derzeit fraglich ist. Aus dem Erlös von Grundstücksveräußerungen (Realschulgelände, Schwanenteich sowie Restgrundstücke) sind in 2017 rund 1,7 Millionen € eingeplant.

Der Finanzplan 2017 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 8,3 Millionen € vor.

Für den bereits erwähnten Neubau in der Schirmerstraße sind rund 2,5 Millionen € veranschlagt.

Knapp 1,8 Millionen € sind vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind  rund 1,5 Millionen € veranschlagt. Der überwiegende Teil entfällt auf den erforderlichen Neubau von vier Brücken (Sanierung nicht mehr möglich bzw. unwirtschaftlich). Immerhin 1,2 Millionen € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.690.400 € erforderlich, hinzu kommt eine Kreditaufnahme in Höhe von 315.000 € im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020). Insgesamt liegt die nötige Darlehensaufnahme unter dem Betrag der Tilgungen (ca. 2.070.000 €). Insofern kann in 2017 eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden.

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023

Zusammen mit dem Haushalt 2017 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist zu beachten, dass der Haushaltsausgleich weiterhin spätestens in 2023 erreicht sein muss. Gleichzeitig darf im HSK-Zeitraum das Eigenkapital nicht vollständig aufgezehrt werden.

Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013. Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete, dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte.  Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Im Bereich der Musikschule ist veranschlagt, dass ausscheidende tariflich Beschäftigte durch zusätzliche Honorarkräfte aufgefangen werden. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt.

Auch andere der zu Beginn angeführten Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar. Bei den Ansätzen nach der nächsten Kommunalwahl ist aber wieder eine Verkleinerung berücksichtigt.

Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde.

Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte bisher nicht beschlossen. Dies müsste noch erfolgen, ansonsten kann auch hier das Konsolidierungsziel nicht erreicht werden. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes ebenfalls nicht eingehalten werden. Hier sind entweder höhere Entgelte zu beschließen oder aber Hallen zu schließen bzw. in Trägerschaft von Dritten zu übergeben.

Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr ist im Haushaltssicherungskonzept nicht mehr vorgesehen. Hintergrund ist u.a. die hier nach wie vor unklare Gesetzeslage, aber auch Zweifel daran, ob die mit Einführung der Gebühr sicherlich anfallenden erheblichen zusätzlichen Aufwendungen eine Gebührenerhebung rechtfertigen.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit dem heutigen Tag bzw. der heutigen Sitzung liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 vor. Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag, war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen. Die finanzielle Lage der Stadt Jülich wird von Jahr zu Jahr dramatischer und wir werden vor unangenehmen Fragen und Entscheidungen stehen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt weiter gewährleisten zu können.

Die Einbringung der Haushaltssatzung 2016 steht unter einem besonders schlechten Stern! Wie Sie in Vorlage 96/2016 sehen konnten, weist der vorliegende Entwurf des Jahresabschlusses 2015 einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung i.H.v. 19,6 Mio. Euro aus, somit 1,8 Mio. Euro höher als noch im HSK für 2015 vorgesehen. Somit reduziert sich das verbleibende Eigenkapital zum 31.12.2015 auf 19,2 Mio. Euro und lt. vorliegendem Satzungsentwurf zum 31.12.2016 auf 10,2 Mio. Euro. Daraus ergibt sich zudem, dass das in der Vergangenheit gerne genutzte Instrument des sog. Schiebens von Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung steht.

Wie eingangs erwähnt, können wir dem zu Folge auch Entscheidungen, über anstehende Maßnahmen mangels verzehrbarem Eigenkapital nicht mehr vor uns herschieben. Dies betrifft insbesondere die Ertüchtigung von stadteigenen Immobilien – als Beispiel seien die für 2017 angemeldeten 800.000 Euro für die Ertüchtigung der Realschule genannt, um den Umzug von Stadtarchiv und Stadtmuseum umzusetzen. Aber auch sollten Brandschutzmaßnahmen m. E. auf den Prüfstand gestellt werden, die letztendlich keine Verbesserung der bestehenden Bausubstanz mit sich bringen würden. Auch personelle Neuausrichtungen sind in die Überlegungen der Zukunft mit einzubeziehen.

Die Stadtverwaltung Jülich wird in den nächsten 15 Jahren ca. 60% des Stammpersonals wegen Altersabgängen verlieren. Dies bedeutet, dass wir perspektivisch auf der einen Seite von einem erheblichen Sparpotenzial ausgehen können, wenn wir uns gleichzeitig der Frage stellen, wie die Arbeit von morgen organisiert wird. Wie können wir die fortschreitende Digitalisierung uns zu Nutzen machen, um Personalkosten einzusparen, bei gleichzeitiger Bewahrung unserer Standards, denn der Dienstleistungsgedanke muss oberste Priorität haben. Die Verwaltung wird sich mutig diesen Fragen stellen und ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Mut mit uns teilen würden und wir gemeinsam den Weg in eine bessere Zukunft beschreiten könnten.

Meine Damen und Herren,

bevor ich nun zu den Eckdaten der Haushaltssatzung und des fortgeschriebenen HSK komme, darf ich Sie bitten, sich aktiv an den kommenden Haushaltsberatungen zu beteiligen, ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam, also Verwaltung – Politik und auch Bürger bei der Konsolidierung unseres Haushaltes an einem Strang ziehen.

Und nun zu den Eckdaten, zunächst zur Haushaltssatzung:

Der bereits angesprochene höhere Fehlbetrag im Jahresabschluss 2015 resultiert in erster Linie aus geringeren Erträgen aus der Gewerbesteuer. Nach der Systematik des Finanzausgleiches führen die deutlich gesunkenen Steuereinnahmen des Jahres 2015 zu höheren Schlüsselzuweisungen im Jahr 2016. Nach der HSK-Fortschreibung des Vorjahres waren für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,01 Mio. Euro angesetzt. Tatsächlich werden sich die Schlüsselzuweisungen 2016 auf knapp 10,42 Mio. Euro belaufen.

Gleichzeitig lassen die ersten beiden Monate 2016 erwarten, dass sich die Gewerbesteuer nach dem Einbruch in 2015 (Erträge mit nur knapp 9,5 Mio. Euro so gering wie seit Jahren nicht) in 2016 deutlich „erholen“ wird.

Andererseits werden sich aber die im Vorjahr für 2016 prognostizierten Verbesserungen bei den Kreisumlagen nicht realisieren lassen. Bei der Allgemeinen Kreisumlage war von deutlichen Wenigeraufwendungen ausgegangen worden, da mit Gründung des kreisweiten Förderschulzweckverbandes im Kreishaushalt Aufwendungen in Höhe von rund 6 Mio. Euro entfallen. Bei der Jugendamtsumlage war für 2016 von einer deutlichen Senkung des Umlagesatzes ausgegangen worden, da die Umlage 2015 durch die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013 erheblich belastet wurde. Diese Belastung entfällt nun in 2016.

Auf der Grundlage des mittlerweile vorliegenden Entwurfes des Kreishaushaltes steigt aber –trotz vor allem dank der Gemeinde Niederzier insgesamt um rund 30 Mio. Euro höherer Umlagegrundlagen– der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage von 46,49 % in 2015 auf nun 46,71 % in 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtsumlage verringert sich zwar aus dem dargestellten Grund von 26,78 % in 2015 auf nun 24,21 % in 2016, die Senkung fällt aber deutlich geringer aus als erwartet. Letztlich sind in 2016 insgesamt knapp zwei Mio. Euro mehr an den Kreis zu zahlen als im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehen.

Deutliche Mehraufwendungen ergeben sich auch im Bereich „eigenes Personal“. Hier sah das Vorjahres-HSK für 2016 einschließlich der Zahlungen für die Beamtenversorgung Aufwendungen in Höhe von 19,025 Mio. Euro vor. Tatsächlich angesetzt sind nun rund 20,1 Mio. Euro, damit knapp 1,1 Mio. Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Ursache sind die Tarifsteigerungen sowie zusätzliche Stellen insbesondere im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und der Kindertagesstätten z.B. durch die neue KiTa mit „provisorischem Standort“ am Ginsterweg. Dabei muss allerdings klargestellt werden, dass gerade diesen Aufwendungen höhere Erträge aus den entsprechenden Landes- und Kreiszuweisungen gegenüberstehen.

Außerdem sind an die Pensions- und Beihilferückstellungen rund eine halbe Mio. Euro mehr zuzuführen als nach der Planung des Vorjahres.

Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer sind nach den vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Daten rund eine halbe Mio. Euro höher als im Vorjahr für 2016 geplant.

Bei den Zinsaufwendungen wird aktuell zumindest im laufenden Jahr nicht mit einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus gerechnet. Auf der Grundlage der derzeit aufgenommen Investitions- und Kassenkredite wird für 2016 mit Zinsaufwendungen in Höhe von rund 2,25 Mio. Euro zu rechnen. Das sind rund 750.000 Euro weniger als nach den im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehenen Werten, die einen Puffer für eventuelle Zinssteigerungen enthielten, der nun nicht mehr veranschlagt ist.

Nach der HSK-Fortschreibung in 2015 waren für 2016 Erhöhungen der Steuerhebesätze

  • für die Grundsteuer A von 297 % auf 310 %
  • für die Grundsteuer B von 517 % auf 560 % und
  • für die Gewerbesteuer von 497 % auf 540 %

Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75 - 80 Euro beträgt, also nicht einmal 7 Euro pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben.

Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung daher vor, die o.g. Anhebungen der Steuersätze für die Grundsteuer A und B wie im HSK für 2016 vorgesehen auch vorzunehmen, auf die angesetzte Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer aber zu verzichten und diesen bei 497 % zu belassen. Die angesetzte Erhöhung bei der Grundsteuer B bedeutet für den „Durchschnittshausbesitzer“ eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 35 - 40 Euro.

Die Steuersätze würden sich dann in 2016 wie folgt darstellen:

  • Grundsteuer A : Anhebung von 297 % auf 310%
  • Grundsteuer B : Anhebungvon 517 % auf 560 %
  • Gewerbesteuer : unverändert 497 %

Vor diesem Hintergrund belaufen sich

  • die Erträge des Haushaltes 2016 auf 87.502.480 Euro und
  • die Aufwendungen 2016 auf 96.469.010 Euro.

Der Fehlbetrag bewegt sich damit erstmals seit 2010 wieder im einstelligen Millionenbereich, beträgt aber immer noch 8.966.530 Euro. Wie bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 dargestellt, ist es aufgrund des enormen Abschmelzens des Eigenkapitals mit dem Jahresabschluss 2015 nicht mehr möglich, Konsolidierungsmaßnahmen, hier natürlich insbesondere die Steuererhöhungen, auf den „Endzeitpunkt“ des HSK Richtung 2023 zu schieben. Stattdessen müssen die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig greifen.

Ausdrücklich erwähnt sei an dieser Stelle, dass der Bereich Flüchtlinge/Asylbewerber nicht zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Hier ergeben sich zwar höhere Aufwendungen, gleichzeitig aber auch höhere Erträge aus Landeszuweisungen. Der Bereich weist immer noch einen Zuschussbedarf zulasten der Stadt aus, der ist aber nicht höher als nach den Vorjahres-HSK-Zahlen.

In 2017 sollen die Zuwendungen endlich auf der Grundlage aktuellerer Flüchtlingszahlen berechnet werden, und auch der bisherige Verteilungsschlüssel, der die Großstädte klar bevorteilt, wird dann geändert. Vor diesem Hintergrund könnten die Zuweisungen künftig sogar die städtischen Aufwendungen voll decken.

Die Investitionen 2016

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen zur Finanzierung unserer Investitionen stehen aus den Pauschalen des Landes rund 2,38 Mio. Euro zu Verfügung.

Daneben finanzieren sich die Investitionen aus Veräußerung von Anlagevermögen. In 2016 sind hier 2,091 Mio. Euro angesetzt, wobei alleine die Einnahmen aus der Veräußerung des Alten Rathauses sich auf 1,775 Mio. Euro belaufen. Die Veräußerung war schon in 2015 veranschlagt, ist aber bislang nicht erfolgt.

Der Finanzplan 2016 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von 6,599 Mio. Euro vor. Größter Posten sind mit rund 2,1 Mio. Euro die Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind 540.000 Euro veranschlagt. 1,744 Mio. Euro entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes sind rund 438.000 Euro vorgesehen.

Von den Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellen wir 100.000 Euro dem Krankenhaus zur Finanzierung von Brandschutzmaßnahmen zur Verfügung. Mit den restlichen 917.000 Euro wird die Straßenbeleuchtung umgerüstet. Hieraus ergeben sich Einsparungen bei den Stromkosten in Höhe von jährlich 85.000 Euro.

Erwähnt sei noch, dass für 2016 bis 2018 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück der ehemaligen Musikschule veranschlagt ist. Die Maßnahme hat -einschließlich des Abrisses des alten Gebäudes- ein Volumen von 4,4 Mio. Euro. Davon sind 3 Mio. Euro über Wohnungsbauförderungsmittel finanziert, so dass sich der Eigenanteil der Stadt auf rund 1,4 Mio. Euro beläuft.

Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.354.400 Euro erforderlich, die unter dem Betrag der Tilgungen liegt. Insofern kann in 2016 eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden.

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

Zusammen mit dem Haushalt 2015 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist einerseits zu beachten, dass der Haushaltsausgleich weiterhin in 2023 erreicht sein muss, und dass gleichzeitig bis 2023 das Eigenkapital nicht vollständig aufgebraucht sein darf.

Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013. Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete, dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt.

Auch andere der mit dem HSK in 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen konnten bislang nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar.

Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Wenn hier nach dem Umzug in das Schulzentrum belastbarere Werte zu den anteiligen Gebäudekosten der Musikschule vorliegen, könnte hier die vorgegebene Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes sogar erreicht werden.

Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte wurde bisher nicht beschlossen. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes ebenfalls nicht eingehalten werden.

Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr wird wie schon im Vorjahr noch einmal um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Hintergrund sind u.a. hier anstehende Gesetzesänderungen, wonach z.B. die Aufwendungen für die Vorarbeiten zur Einführung dieser neuen Gebühr, die einen erheblichen Aufwand darstellen, künftig über die Gebühr refinanziert werden können, was bisher nicht der Fall war. Die veranschlagten Erträge aus dieser Gebühr müssen aufgrund der Erfahrung einer Nachbarkommune in jedem Falle nach unten korrigiert werden.

Bezüglich der beschlossenen Steuersätze gilt nach wie vor die Zusage, dass bei Vorliegen von Verbesserungen diese dazu genutzt werden, die Steuersätze entsprechend zu verringern. So konnte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 erreicht werden, dass die mit der HSK-Fortschreibung in 2014 für 2015 vorgesehenen Steuererhöhungen nicht in dem Maße vorgenommen werden mussten.

Die für 2016 von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuersätze hatte ich bereits genannt. Für 2017 sind nach dem derzeitigen Stand weitere Erhöhungen z.B. für die Grundsteuer B auf 630 % erforderlich, in 2018 ist eine erneute Erhöhung auf dann 720 % angesetzt. Dieser Wert gilt dann bis zum Ende des HSK-Zeitraumes.

Unwägbarkeiten für die Zukunft sind u.a. höhere Tarifabschlüsse, auch die Höhe von Kreis- und Jugendamtsumlage ist ungewiss. Nicht umsonst verzichtet der Kreis in diesem Jahr auf die Erstellung eines Doppelhaushaltes.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

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