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Richtlinien zur Verleihung eines Heimat-Preises durch die Stadt Jülich

1. Rechtliche Grundlagen
Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 25.07.2018.

2. Förderbedingungen
· Laufzeit der Förderung des Heimat-Preises bis 2022
· Förderung einmal jährlich
· Gewährung der vollen Landesförderung für kreisangehörige Kommunen von 5.000,00 € jährlich
· keine Förderung von Aufwand für Organisation und Verleihung
· Ratsbeschluss zur Verleihung des Preises mit Festlegung der Kriterien
· vorgegebener Schwerpunkt durch das Land ist zu beachten (für 2021 ist kein Schwerpunkt vorgegeben)
· Durchführung bis 31.12. des Haushaltsjahres
· Verpflichtung der Preisträger, sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene zu stellen

3. Preisgeldfestlegung (Beschluss des Rates vom 30.08.2021)
Vergabe von drei Einzelpreisen an Preisträger mit folgender Staffelung:

  • 2.500,00 €
  • 1.500,00 €
  • 1.000,00 €

Bei Vergabe von nur zwei Preisen an Preisträger gilt folgende Staffelung:

  • 3.500,00 €
  • 1.500,00 €

Bei Preisvergabe an nur einen Preisträger:

  • 5.000,00 €

Die Stadt Jülich behält sich vor, unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Bewerbungen auch nur ein Projekt mit einem Preisgeld von 5.000 € oder zwei Projekte mit aufgeteilten Preisgeldern zu fördern oder bei ungeeigneten Bewerbungen auf die Preisvergabe zu verzichten.

4. Preiskriterien (Thematische Schwerpunkte)
Kriterien der Stadt Jülich lt. Beschluss des Rates aus 2019 und 2020:

  • fördert nachhaltig Identität und Heimatbewusstsein
  • ist in der Stadt Jülich verortet
  • stärkt den Zusammenhalt in Jülich
  • macht Heimat erlebbar
  • ist innovativ
  • schafft Begeisterung für lokale Besonderheiten
  • kann als Vorbild dienen
  • ist als Projekt oder laufendes Engagement in 2021 (in 2022 entsprechend im gleichen Jahr) umgesetzt (Land hat keine Vorgaben gemacht!)
  • ist für die Öffentlichkeit zugänglich und erleb- bzw. nutzbar
  • auch neues und spontan entstandenes Engagement in Zeiten der Corona-Krise kann sich um den Heimat-Preis bewerben

5. Preisträger
Der Heimat-Preis kann an Vereine, Initiativen und Privatpersonen verliehen werden.

6. Verfahrensregelungen

  • Nach erfolgtem Aufruf durch die Stadt sind schriftliche -auch in digitaler Form- Bewerbungen/Anregungen mittels Bewerbungsvordruck aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich.
  • Eine Antragstellung kann durch Vereine, Initiativen und Privatpersonen erfolgen.
  • Unternehmen bzw. Gewerbetreibende sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung mit dem Heimat-Preis nicht in Betracht.
  • Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte, aber auch vollständige oder anteilige Arbeiten eines Vereins/einer Initiative sein.

7. Bewertungskriterien
Die eingereichten Vorschläge werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:

  • Nachhaltigkeit
  • persönliches Engagement
  • Größe der Zielgruppe/des Adressatenkreises (z. B. generationenübergreifend)
  • Inklusion
  • Integration
  • Ökologie
  • Innovationsgehalt

8. Entscheidungsfindung durch eine Jury
Über die Vergabe des Heimat-Preises in der Stadt Jülich entscheidet eine Jury, in der der Bürgermeister, die Vorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen sowie die Dezernenten vertreten sind.

9. Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt in einem festlichen Rahmen.

10. Ergänzende Informationen
Die vollständigen Informationen zu allen Bereichen des NRW-Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ sind auf der Internet-Seite des Ministeriums www.mhkbg.nrw.de unter dem Stichwort „Heimat“ abrufbar.

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