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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 17  Sep  2025

    Schwedisch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen

    ab 25.09.2025

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  • 17  Sep  2025

    VHS Jülicher Land: Neuer Englischkurs A2

    ab 23.09.2025

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  • 17  Sep  2025

    Vortrag: Impfen gegen Krebs

    23.09.2025, 19 Uhr

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  • 16  Sep  2025

    „Gemeinsam für unsere Nachbarschaft“

    Einladung zum Runden-Tisch im Heckfeld

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  • 16  Sep  2025

    Kino: Grand Prix of Europe

    22. & 23.09.2025, jeweils 17 Uhr, Kuba

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