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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

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    Loss mer singe

    16.01.2026, 20 Uhr, Kneipe im Kuba

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  • 28  Oct  2025

    Durch die Straßen auf und nieder…

    Übersicht der genehmigten Martinszüge in Jülich

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  • 28  Oct  2025

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    03. & 04.11.2025, jeweils 17 Uhr, Kuba

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  • 28  Oct  2025

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    03. & 04.11.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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