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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 09  Sep  2026

    Stelle im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport zu besetzen

    Bewerbungen möglich bis 21.09.2026

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  • 08  Sep  2026

    Bundesweiter Warntag am 10 September 2026

    Sirenen, Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast und andere Warnkanäle werden getestet

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  • 08  Sep  2026

    Kino: Das Gewicht der Welt

    16.09.2026, 20 Uhr, Kuba

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  • 08  Sep  2026

    Kino: H wie Habicht

    14. & 15.09.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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  • 08  Sep  2026

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