Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.
Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.
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24 Apr 2024
„Tierisch was los“ - Eine Ausstellungsführung im Dialog mit Robert Jansen, Regionalforstamtsleiter Rureifel
7. Mai 2024, 19 Uhr
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24 Apr 2024
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24 Apr 2024
Im Bauordnungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter zu besetzen
Bewerbungen möglich bis 12.05.2024
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24 Apr 2024
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23 Apr 2024
Ein Ausflug zur Historischen Stadthalle in Wuppertal
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