Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.
Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.
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11 Feb 2026
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11 Feb 2026
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11 Feb 2026
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11 Feb 2026
Kino: Extrawurst
22.02.2026, 17 Uhr und 20 Uhr, Kuba
23.02.2026 bis 27.02.2026, täglich um 20 Uhr, Kuba
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11 Feb 2026
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
19.02.2026, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
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