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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 06  Mar  2026

    Landesweiter Warntag 2026

    Am Donnerstag, 12. März 2026 probt NRW wieder für den Ernstfall.

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  • 05  Mar  2026

    Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau

    12.03.2026, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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  • 04  Mar  2026

    Kino: Die drei ??? - Toteninsel

    09. & 10.03.2026, jeweils 17 Uhr, Kuba

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  • 04  Mar  2026

    Kino: Die progressiven Nostalgiker

    09. & 10.03.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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  • 04  Mar  2026

    Kino: Extrawurst

    08.03.2026, 18 Uhr, Kuba

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