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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 02  Jul  2025

    Seniorenversammlung der Stadt Jülich

    07.07.2025, 15 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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  • 02  Jul  2025

    Sperrung des Bolzplatzes am Haltepunkt Jülich-Nord

    bis einschließlich 03.07.2025

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  • 01  Jul  2025

    „indeland im Gespräch“ in Jülich wird abgesagt

    02.07.2025 

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  • 01  Jul  2025

    Dialog im Museum - Blickpunkt Gleichberechtigung

    9. Juli, 19:00 Uhr

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  • 01  Jul  2025

    Kino: On Swift Horses

    07. & 08.07.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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