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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 11  Feb  2026

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  • 11  Feb  2026

    Glasfrei zur Jugenddisco in die Innenstadt

    12.02.2026 - Altweiber

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  • 11  Feb  2026

    Jülicher Frühjahrsputz

    27. und 28.02.2026

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  • 11  Feb  2026

    Kino: Extrawurst

    22.02.2026, 17 Uhr und 20 Uhr, Kuba

    23.02.2026 bis 27.02.2026, täglich um 20 Uhr, Kuba

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  • 11  Feb  2026

    Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport

    19.02.2026, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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