Grabschmuck auf den Friedhöfen in Jülich
Bild: Neues Rathaus
Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Aufstellen von Pflanzen, Lampen oder sonstigem Grabschmuck auf Rasenreihengrabstätten (Urne/Sarg), anonymen Grabstätten (Urne/Sarg) sowie Baumbestattungsflächen nicht erlaubt ist.
Diese Regelung gilt für das ganze Jahr, also auch für die Wintermonate (Allerheiligen, Weihnachten etc.).
Alle Hinterbliebenen werden daher gebeten, die geltenden, satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und keinen Grabschmuck auf den vorgenannten Grabstätten und Flächen abzustellen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellter Grabschmuck durch den Bauhof entfernt und entsorgt wird.
#NieWiederIstJetzt
Grafik: Landeskampagne #NieWiederIstJetzt
Land NRW
Die Stadt Jülich unterstützt die am 8. November 2023 vorgestellte Landeskampagne #NieWiederIstJetzt und schließt sich den Worten von Ministerpräsident Hendrik Wüst an:
„Die Losung Nie wieder heißt:
Es ist unsere Verantwortung, allen entgegenzutreten, die sich auf
die Seite des Terrors und der Menschenfeindlichkeit stellen.
Es ist unsere Verantwortung, gegen Israel-Hass und Antisemitismus vorzugehen.
Nie wieder ist jetzt!“
Hilfe für die Ukraine
Flagge Ukraine mit Friedenstaube
Seit Anfang März 2022 haben die ukrainische Community und die Stadt Jülich in enger Zusammenarbeit viel bewegt.
Auf JÜkrainer - Ukrainians in Jülich finden Sie Informationen zur Spendenaktion (Sammelstelle, Öffnungszeiten, benötigte Dinge) und zum Team hinter der Aktion in ukrainischer, deutscher und englischer Sprache.
Die Hilfsbereitschaft der Jülicher Bevölkerung groß ist. Geldspenden können auf das Spendenkonto bei der Stadt Jülich (IBAN DE44 3955 0110 0000 0254 11) mit Verwendungszweck „Spende Ukraine“ überwiesen werden.
Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen sind bereits in Jülich angekommen. Informationen, Kontakte und weiterführende Links
mehrBei Besuch im Rathaus bitte die Öffnungszeiten beachten
Besuch im Rathaus
Bitte Öffnungszeiten beachten - Vorherige Terminvereinbarung ist für das Bürgerbüro zwingend erforderlich.
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