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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 17  Okt  2025

    Im Bauverwaltungsamt ist eine Stelle zu besetzen

    Bewerbungen möglich bis 31.10.2025

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  • 16  Okt  2025

    Gesunder Darm

    Patientenforum im Krankenhaus Jülich informiert über Vorsorge, Vorbeugung und Behandlung

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  • 16  Okt  2025

    Kuratorenführung „Wer schreibt, der bleibt! Römische Inschriften in der Euregio.“ mit Christina Vieth

    26. Oktober, 11 Uhr, in der Zitadelle

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  • 16  Okt  2025

    Stadtbücherei Jülich am 01.11.2025 geschlossen

    Keine Medienrückgabe - 01.11.2025

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  • 14  Okt  2025

    Kino: In die Sonne schauen

    20. & 21.10.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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