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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 10  Jul  2025

    „Ihnen allen sagen wir herzlichen Dank!“

    Stadt Jülich verleiht Ehrenmedaille an herausragende Akteure des Ehrenamts

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  • 10  Jul  2025

    Sitzung des Wahlausschusses

    14.07.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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  • 10  Jul  2025

    Zwischen den Zeilen

    Teilnehmende für generationsübergreifendes Projekt gesucht! Schnuppertermin am 17. Juli.

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  • 08  Jul  2025

    „Weinverkostung“ im Museum in Kooperation mit dem Schwan Jülich

    19. Juli, 18 - 20 Uhr

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  • 08  Jul  2025

    Kino: Das große Los – 1 Insel, 40 Bewohner, 2 Betrüger

    14. & 15.07.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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