Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.
Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.
-
11 Sep 2026
Stadtwerke Jülich feiern Doppeljubiläum mit Sonderkonzert
Am 26. September in der Schlosskapelle
mehr -
10 Sep 2026
-
10 Sep 2026
Europäische Mobilitätswoche, Klimawoche und Faire Woche
Sonntag, 20. September 2026 – auf und rund um die Kölnstraße
mehr -
10 Sep 2026
Mitmach-Ausstellung „Konsum im Wandel“ kommt nach Jülich
Interaktiv und anschaulich: Verbraucherzentrale gibt Anregungen für einen nachhaltigen Alltag im Rheinischen Revier
mehr -
10 Sep 2026
Regional, frisch und jetzt noch besser informiert
Mit neuen Impulsen startet der Jülicher Wochenmarkt in die Herbstsaison
mehr
Alle Nachrichten
