Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.
Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.
-
07 Dez 2023
„Jülich im Advent“ Stadtbücherei Jülich beteiligt sich mit zwei winterlichen Veranstaltungen
Weihnachtliches Basteln für die Kleinen und Flohmarkt mit Lesestoff für lange Winterabende
mehr -
07 Dez 2023
-
06 Dez 2023
Brustschmerz – was tun?
Kardiologe Dr. Mario Meuser informiert in der Jülicher Gesundheitsstunde
mehr -
06 Dez 2023
Im Abwasserbauhof und in der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Nord sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt verschiedene Stellen zu besetzen
Bewerbungen möglich bis 23.12.2023
mehr -
05 Dez 2023
Alle Nachrichten