Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 18  Dez  2025

    Die vorbildliche Jülicher Portallösung

    In der Gesundheitsstunde wird die Frage „Wohin im Notfall?“ ausführlich beantwortet

    mehr
  • 18  Dez  2025

    Wichtige Information für die Fahrgäste des Jülicher Bürgerbus e.V.

    Vom 01. – 05.01.2026 kein Fahrdienst

    mehr
  • 17  Dez  2025

    Bibliothek der Menschen

    Verständnis wecken für die Vielfalt an Lebensformen

    mehr
  • 16  Dez  2025

    Realisierungswettbewerb: Neue Landmarke für das Rheinische Revier

    Drei Entwürfe für den Aussichtsturm auf der Sophienhöhe ausgewählt

    mehr
  • 16  Dez  2025

    Regelmäßige Spenden seit fast 20 Jahren

    Stadtwerke Jülich unterstützen Jülicher Tafel mit 2.500 Euro

    mehr

Alle Nachrichten
Die Internetpräsenz Juelich.de verwendet Cookies. Weitere Information
OK