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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 14  Jul  2026

    Erneuerung der Wasserleitung Serrester Straße

    Weitere Verkehrseinschränkungen ab dem 20.07. bis voraussichtlich 28.08.2026

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  • 14  Jul  2026

    Schreibwerkstatt in der Stadtbücherei Jülich

    Geschichtenwerkstatt für Kinder von 9 bis 12 Jahren

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  • 13  Jul  2026

    Fahrbahnsanierung Von-Schöfer-Ring

    20. bis voraussichtlich 31.07.2026

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  • 13  Jul  2026

    Kuratorenführung „Licht und Schatten. Johann Wilhelm Schirmer in Italien“

    25. Juli, 15 Uhr, Museum Zitadelle Jülich

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  • 10  Jul  2026

    Kinderkulturpicknick 2026

    Unterhaltsames Clowntheater zum Thema „Klimawandel“ ab 4 Jahren

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