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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 11  Dez  2025

    „Ihr seid der Grund, warum Jülich läuft“

    Dienstjubiläen, Eintritt in den Ruhestand und Ehrenzeichen der Feuerwehr

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  • 11  Dez  2025

    Sitzung des Stadtrates

    18.12.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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  • 10  Dez  2025

    Blutspende-Mobil am Krankenhaus

    DRK-Mobil steht am 18. Dezember vor dem Haupteingang

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  • 09  Dez  2025

    Friedhofsamt nur eingeschränkt erreichbar

    bis Ende Januar 2026

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  • 09  Dez  2025

    Kino: Ab morgen bin ich mutig

    18.12.2025, 17 Uhr, Kuba

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