Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.
Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.
-
15 Sep 2025
-
15 Sep 2025
-
15 Sep 2025
-
15 Sep 2025
Mitmachaktion Vielfaltspuppen
Die Stadt Jülich setzt ein Zeichen für Vielfalt und Fairen Handel
mehr -
15 Sep 2025
Alle Nachrichten