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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 15  Okt  2024

    Bänke und Tisch in Stetternich aufgebaut

    Ehrenamtliches Engagement schafft neue Sitzgelegenheit auf dem Bolzplatz / der Festwiese in Stetternich

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  • 15  Okt  2024

    Betrügerische Postkarten

    Die Polizei warnt vor auffälligen, orangefarbenen Postkarten in den Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren!

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  • 15  Okt  2024

    Ehrenamtstag Jülich 2024

    Samstag, 26. Oktober 2024, 11-15 Uhr, PZ Gymnasium Zitadelle Jülich

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  • 15  Okt  2024

    Kino: Der Mythos und der Meister

    27.10.2024, 14 Uhr, Kuba

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  • 15  Okt  2024

    Kino: Die Unbeugsamen 2 – Guten Morgen, Ihr Schönen!

    21. & Di. 22.10.2024, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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