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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 02  Jun  2023

    Tag der Inklusion – Die Flamme brennt in Jülich

    Host Town Stadt Jülich feiert die Special Olympics World Games

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  • 01  Jun  2023

    Ausstellung „Inklusiv ist nachhaltig“

    Die Globalen Nachhaltigkeitsziele in Leichter Sprache erklärt - bis zum 27.06.2023 im JUFA Hotel in Jülich

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  • 01  Jun  2023

    Ausstellungsführung am 18. Juni im Pulvermagazin der Zitadelle: „Weltreich und Provinz - Die Spanier am Niederrhein 1560-1660“

    Kurator Guido von Büren gibt Einblick in fast vergessene Zeit

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  • 01  Jun  2023

    Kino: ALL INCLUSIVE

    Mi 07.06. – 20 Uhr

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  • 01  Jun  2023

    Kreative Kunst(hand)werke auf dem Schlossplatz

    29. Kunsthandwerkerinnenmarkt in Jülich am 3./4. Juni

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