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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Bürgerbeteiligung (Beteiligung der Öffentlichkeit) an der Bauleitplanung wird durch den § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung.

Nach dem Beschluss durch den Rat und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich erlangen die Bauleitpläne die Rechtskraft. Sie können fortan während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauordnungsamt oder unter Bauordnungsamt  - Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Jülich eingesehen werden.

  • 23  Jan  2025

    Sitzung des Ausschusses für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

    30.01.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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  • 23  Jan  2025

    Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

    27.01.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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  • 23  Jan  2025

    Update zur Bundestagswahl 2025

    Online-Briefwahlantrag möglich

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  • 22  Jan  2025

    Bürgerbus fällt ab sofort aus

    Voraussichtlich am 24.01.2025 wieder im Einsatz

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  • 22  Jan  2025

    Ferienspiele im Brückenkopf-Park 2025

    online-Registrierung bis zum 04. Februar möglich

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