Herzlich Willkommen in Jülich. Bildung, Gesellschaft, Soziales

Leben Sie leichter - lernen Sie Deutsch!

Gute Deutschkenntnisse sind eine entscheidende Voraussetzung für zugewanderte Menschen um Bildungschancen und Erfolg auf dem Arbeitsmarkt zu haben und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Wer die deutsche Sprache beherrscht, findet schneller Arbeit, kann seine Kinder besser unterstützen und seine Rechte in Deutschland besser wahrnehmen.

Das Zuwanderungsgesetz schafft die Grundlagen dafür, dass die Menschen, die neu nach Deutschland einwandern, so früh und umfassend wie möglich Deutsch lernen. Dies geschieht durch Integrationskurse.

Was ist ein Integrationskurs?
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus sieben Modulen mit 660 Unterrichtstunden. Davon sind 600 Stunden Sprachkurs. Der Sprachkurs wird mit der DTZ-Prüfung ("Deutsch-Test für Zuwanderer") abgeschlossen. Erreicht der Teilnehmer hier nicht das Niveau B1, kann er auf Antrag weitere 300 Stunden absolvieren und die Prüfung erneut ablegen.

In 60 Stunden Orientierungskurs, befassen sich die Teilnehmer mit Politik, Staatsaufbau, Rechten und Pflichten sowie Geschichte und Kultur Deutschlands. Dieser Kursabschnitt schließt mit dem Test "Leben in Deutschland" ab.

Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Ausländerinnen und Ausländer, die rechtmäßig nach Deutschland einwandern und nicht wenigstens einfache Deutschkenntnisse haben, müssen einen Integrationskurs besuchen (für EU-Bürger/innen und Spätaussiedler/innen ist die Teilnahme freiwillig).
Darüber hinaus können Sie freiwillig teilnehmen, wenn Sie rechtmäßig in Deutschland leben und wenig oder kein Deutsch sprechen. Weitere Informationen erhalten Sie hier hier.

Wer kann zu einem Kurs verpflichtet werden?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und mit besseren Deutschkenntnissen eher Chancen haben, eine Arbeit zu finden oder wenn Sie wenig oder kein Deutsch sprechen und deshalb Ihren Kindern in der Schule nicht helfen können, können die Ausländerbehörde oder die job-com Sie zu einem Deutschkurs verpflichten.

Welche Vorteile können Sie nutzen?
Wenn Sie die Sprachprüfung erfolgreich abschließen, können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erhalten und brauchen keine erneute Sprachprüfung zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Integrationskursen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de.

Welche Nachteile können Ihnen entstehen, wenn Sie keinen Integrationskurs besuchen?
Die Aufenthaltserlaubnis kann für kürzere Zeiten erteilt werden. Sie erhalten keine Niederlassungserlaubnis, also kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn Sie die Sprache nicht ausreichend beherrschen. Auch wenn Sie sich einbürgern lassen wollen, müssen Sie ausreichend Deutsch sprechen und lesen können.

Was kostet ein Integrationskurs?
Eine Kursstunde kostet 2,94 Euro. Die Teilnehmer beteiligen sich in der Regel mit 1,20 Euro an jeder Unterrichtsstunde. Die restlichen 1,74 Euro übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei einem Stundenumfang von 660 Unterrichtseinheiten entstehen für die Teilnehmer Kosten in Höhe von 792 Euro pro Integrationskurs.
Wenn Sie arbeitslos sind oder wenig Geld verdienen, können Sie den Kurs vielleicht auch kostenlos besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit. Bitte lassen Sie sich hierzu von einer Beratungsstelle oder dem Ausländeramt informieren.

Spätaussiedler können grundsätzlich einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen.

Zugelassene Träger in Jülich: VHS Jülich Land, Am Aachener Tor 16, 52428 Jülich, Tel: 02461/63-229, E-mail: HSpieker@juelich.de, Internet: www.vhs-juelicher-land.de.

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