Herzlich Willkommen in Jülich. Bildung, Gesellschaft, Soziales

Herzlich willkommen bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Jülich

Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung der Stadt Jülich und unmittelbar der Verwaltungsführung unterstellt.

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt den Auftrag wahr, auf die Verwirklichung des in der Verfassung verankerten Gleichstellungsgebots hinzuwirken und die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu fördern.

Dabei setzt sie sich insbesondere

  • für die gleichberechtigte Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz;
  • für ein geschlechtergerechtes Miteinander im gesellschaftlichen Leben, im Beruf, in Partnerschaft und in der Familie;
  • für ein freies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen ein.

Auf kommunaler Ebene hat die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgabe geschlechtsspezifische Benachteiligungen aufzuzeigen, auf deren Beseitigung hinzuwirken und Veränderungsprozesse zu initiieren.

Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um die Chancengleichheit bei Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu optimieren.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Fischer
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
52428 Jülich

Telefon: 02461 63-377
E-Mail: JFischer@juelich.de
Internet: www.juelich.de

Termine nach Vereinbarung

Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der Nachteile hin."

Gemeindeordnung NRW, § 5 Absatz 3
„Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen Landesgleichstellungsgesetz – LGG
Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau im kommunalen Bereich. Es enthält konkrete Vorschriften zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten.

Der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich aus dem LGG und der Gemeindeordnung (§ 5 Abs. 3).

Ihre Aufgaben und Funktionen setzen sich aus verwaltungsinternen Angelegenheiten und externen Tätigkeiten zusammen:

Die Gleichstellungsstelle setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen und die gleichberechtigte Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu fördern. Sie

  • entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft.
  • ist Kontakt- und Beratungsstelle.
  • stellt Informationsmaterialien bereit.
  • vertritt und vermittelt Fraueninteressen vor Ort.
  • führt Veranstaltungen und Projekte zu gleichstellungsrelevanten Themen durch.
  • pflegt Kontakte, bildet Kooperationen und vernetzt sich mit Gruppen, Verbänden und Institutionen, die gleichstellungspolitische Interessen vertreten.

Innerhalb der Verwaltung ist die Gleichstellungsstelle zuständig für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Jülich. Hier wirkt sie an allen Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben. Von personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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