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Bebauungspläne und Satzungen im Stadtteil Broich

Klarstellungssatzung (rechtskräftig seit 30.07.2010)



Nr. 1 (rechtskräftig seit 10.06.1965)

    Dies ist kein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB,
    deshalb sind freigestellte Vorhaben nach § 67 BauO NRW nicht möglich.



Nr. 2 (rechtskräftig seit 10.06.1965)

    Dies ist kein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB,
    deshalb sind freigestellte Vorhaben nach § 67 BauO NRW nicht möglich.



Nr. 3 (rechtskräftig seit 10.06.1965)

    Dies ist kein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB,
    deshalb sind freigestellte Vorhaben nach § 67 BauO NRW nicht möglich.



Nr. 4 (rechtskräftig seit 20.11.1971)

    Dies ist kein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB,
    deshalb sind freigestellte Vorhaben nach § 67 BauO NRW nicht möglich.



Nr. 5 "Apfelblütenweg" (rechtskräftig seit 02.11.1996)



Nr. 6 "Hundsschleidener Weg" (rechtskräftig seit 05.03.1996)
          einschließlich 1. Änderung (rechtskräftig seit 15.02.2008)

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