Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Pass- und Ausweisangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.

Reisepass / Expressverfahren
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. 

Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.

vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonders dringenden Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Kinderreisepass
Ab dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert.

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, eingeführt.

Antragsstatus für Personalausweise/Reisepässe

Allgemeine Informationen

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

Der Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte. Außerdem ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild und auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Weiterhin gibt es im Chip eine Online-Ausweisfunktion, er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist vollkommen freiwillig. 
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Es kann aber durchaus, vor allem vor den Ferien, auch längere Zeit in Anspruch nehmen; hierauf hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. Bitte überprüfen Sie daher frühzeitig Ihre Ausweispapiere.

Ob ein Personalausweis für eine geplante Reise als Ausweisdokument ausreichend ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Ausweise und Pässe unter www.auswaertiges-amt.de.

Nur mit der Abholung Ihres fertigen Personalausweises können Sie nach Erhalt des PIN-Briefes eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person auch Ihren bisherigen Personalausweis mitzugeben.

Bei nachträglichen Änderungen bezüglich der PIN müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis mitbringen.

Befreiung von der Personalausweispflicht

Für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist in begründeten Fällen eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Hierzu zählen beispielsweise betreute Personen, Personen, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben oder behinderte Personen.

Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Wenn ein Attest vorgelegt wird (beispielsweise vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst), muss darin die Immobilität bestätigt werden.
Bitte bringen Sie dann den bisherigen ungültiger Personalausweis und/oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll, mit. Außerdem wird eine Vollmacht für die persönlich vorsprechende Überbringerin oder den persönlich vorsprechenden Überbringer des Antrages, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller noch schreibfähig ist, benötigt. Die Befreiung kann mit dem unter "Formulare" zur Verfügung gestellten Formular beantragt werden. Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, stellen wir die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht sofort aus.

Eine Auslandsreise kann die oder der Betroffene mit der Bestätigung nicht durchführen.

Verlustanzeige

Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sind Sie als Inhaber des Ausweises nach den Vorschriften des Personalausweisgesetzes verpflichtet, den Verlust und auch das Wiederauffinden bei der örtlich zuständigen Meldebehörde zu melden.

Wenn möglich, sprechen Sie bitte persönlich vor, da die Verlustanzeige von Ihnen zu unterschreiben ist. Die Meldebehörde nimmt die Verlustanzeige entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust oder Diebstahl des Dokumentes.

Das Dokument wird dann in den Interpol-Fahndungsbestand aufgenommen.

Als Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet nach Verlust zeitnah einen neuen Ausweis zu beantragen sowie das Wiederauffinden des verlorenen Ausweises sofort der Ausweisbehörde zu melden.

Zuwiderhandlungen könnten zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Das gilt auch für Kinder.

Folgende Unterlagen werden benötigt :

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

  • Ein aktuelles, nicht älter als drei Monate, biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Jülich ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.

  • Bei der Beantragung für Personen unter 16 Jahren sind die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen. Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten ein Ausweispapier beantragen.

  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gültigkeit

  • 6 Jahre Gültigkeit bei unter 24jährigen
  • 10 Jahre Gültigkeit bei über 24jährigen

Abholung

Sobald Sie Post von der Bundesdruckerei erhalten haben (PIN und PUK), circa 2- 3 Wochen nach Beantragung, kann der Personalausweis persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Vollmacht steht als Download zur Verfügung.
Der bisherige Personalausweis muss vorgelegt werden.
Sie können den Antragsstatus Ihres Ausweises online überprüfen unter https://ausweisstatus.regioit.de.

Gebühren

antragstellende Person ab 24 Jahren

 

37,00 Euro

antragstellende Person unter 24 Jahren

 

22,80 Euro

 

weitere Gebührenregelungen:

erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres

 

gebührenfrei

nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

 

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)

 

gebührenfrei

Ändern der Anschrift bei Umzügen

 

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

 

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

 

gebührenfrei

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

 

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Allgemeine Informationen

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.

Ob ein vorläufiger Personalausweis für eine geplante Reise als Ausweisdokument ausreichend ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

Den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt.

Gleichzeitig wird für Sie ein regulärer Personalausweis beantragt. Bis der endgültige Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Das gilt auch für Kinder.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Jülich ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
  • Ein aktuelles, nicht älter als drei Monate, biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass ein Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
  • Bei der Erstbeantragung für Personen unter 16 Jahren sind die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen. Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten ein Ausweispapier beantragen. Die Vorsprache eines Elternteils reicht aus, wenn die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und dessen Personalausweis/Reisepass zum Unterschriftsabgleich (Kopie des Dokuments reicht aus) vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gültigkeit

3 Monate

Abholung

Den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Für die Neuausstellung des endgültigen Personalausweises belaufen sich die Gebühren auf:

antragstellende Person ab 24 Jahren-      37,00 Euro

antragstellende Person unter 24 Jahren - 22,80 Euro

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Allgemeine Informationen

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden (sh. Kinderreisepass).

Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Ausweise und Pässe unter www.auswaertiges-amt.de

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. drei bis vier Wochen. Es kann aber durchaus, vor allem vor den Ferien, auch längere Zeit in Anspruch nehmen; hierauf hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. Bitte überprüfen Sie daher frühzeitig Ihre Ausweispapiere.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei in Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde). Es fallen zusätzliche Gebühren an.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Jülich ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
  • Ein aktuelles, nicht älter als drei Monate, biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass ein Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
  • Bei der Erstbeantragung für Personen unter 18 Jahren sind die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen. Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten einen Pass beantragen. Die Vorsprache eines Elternteils reicht aus, wenn die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und dessen Personalausweis/Reisepass zum Unterschriftsabgleich (Kopie des Dokuments reicht aus) vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gültigkeit

  • 6 Jahre Gültigkeit bei unter 24jährigen
  • 10 Jahre Gültigkeit bei über 24jährigen

Abholung

Sie erhalten – anders als beim Personalausweis – leider keine entsprechende Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei. Bitte informieren Sie sich daher nach der gewöhnlichen Bearbeitungsdauer – drei bis vier Wochen – über den Antragsstatus Ihres Passes. Sie können diesen online überprüfen unter ausweisstatus.regioit.de

Um Ihnen unnötige Wartezeit zu ersparen, können Sie alternativ per Telefon, Fax oder  Mail (Kontakt Bürgerbüro) erfragen, ob Ihr Reisepass abholbereit vorliegt.

Der Reisepass kann persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Vollmacht steht als Download zur Verfügung.

Gebühren

Reisepass

für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit) - 37,50 Euro
für Personen über 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit) - 70,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende
für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit) - 59,50 Euro
für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit) - 92,00 Euro

Express-Pass (erhältlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Antragstellung)

für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit) - 69,50 Euro
für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit) - 102,00 Euro

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Allgemeine Informationen

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonders dringenden Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Ob ein vorläufiger Reisepass als gültiges Dokument unter die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder fällt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Vollständige Reiseunterlagen; diese dienen als Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Jülich ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
  • Ein aktuelles, nicht älter als drei Monate, biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass ein Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
  • Bei der Erstbeantragung für Personen unter 18 Jahren sind die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen. Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten einen Reisepass beantragen. Die Vorsprache eines Elternteils reicht aus, wenn die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und dessen Personalausweis/Reisepass zum Unterschriftsabgleich (Kopie des Dokuments reicht aus) vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

 Gültigkeit

  • 1 Jahr

Abholung

Den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 26,00 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Ab dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können noch bis zu dem Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. Danach muss ein regulärer Personalausweis bzw. Reisepass beantragt werden.

Es wird um Beachtung gebeten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Daher kann eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor dem Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich sein und das Ausweisdokument ungültig werden. Im Fall einer bevorstehenden Reise beantragen Sie bitte rechtzeitig ein neues Dokument.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten Kinderreisepass anerkennt, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Allgemeine Informationen

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, eingeführt.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden. Sie enthält daher auch kein Lichtbild, Fingerabdrücke und keine Unterschrift.

Die eID-Karte kann im Bürgerbüro Jülich beantragt werden. Sie wird anschließend von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin im Scheckkartenformat erstellt. In der Karte ist ein Chip integriert, auf dem neben den persönlichen Daten die Seriennummer, die ausstellende Behörde, der letzte Tag der Gültigkeit sowie die Zugangsnummer verschlüsselt abgespeichert sind.

Die Beantragung der eID-Karte ist nur am Ort der Hauptwohnung möglich.

Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zählen Stand Januar 2021 (außer Deutschland):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Zu den EWR-Staaten zählen außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Verlustanzeige

Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.
Bei Verlust Ihrer eID-Karte und Meldung bei Ihrer Meldebehörde wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion von der Meldebehörde mitveranlasst.
Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter "PIN-Brief".

Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie dennoch in jedem Fall bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.

Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Die Meldebehörde wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.

Antragstellung

Bürgerinnen und Bürger der EU und Angehörige des EWR können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Anerkannter gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gültigkeit

  • 10 Jahre
  • Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden

Abholung

Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Funktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes, liegt Ihre eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Die Vollmacht steht als Download (verlinken) zur Verfügung.

Gebühren

  • Neuausstellung 37,00 Euro

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

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