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Haushalt & Finanzen, Steuern

 
2025
2024
 
Veränderung
Grundsteuer A 774 % 430 %    
Grundsteuer B -Wohnen- 789 % 780 %    
Grundsteuer B -NichtWohnen- 1442 %      
Gewerbesteuer 513 % 513 %    
 
Hundesteuer 1 Hund  72,00 €  72,00 € +/- 0,00 € +/- 0,00 %
Hundesteuer 2 Hunde (je Hund) 90,00 € 90,00 € +/- 0,00 € +/- 0,00 %
Hundesteuer 3 Hunde (je Hund) 111,00 € 111,00 € +/- 0,00 € +/- 0,00 %
"Kampfhund" 1 Hund 576,00 € 576,00 € +/- 0,00 € +/- 0,00 %
"Kampfhund" 2 Hunde (je Hund) 720,00 € 720,00 € +/- 0,00 € +/- 0,00 %
 
Schmutzwasser je cbm 4,34 € 4,25 €  +  0,09 € + 2,12 %
Niederschlagswasser je qm 1,55 € 1,42 € +  0,13 € + 9,15 %
 
Restmüll 60 l 99,36 € 75,00 € + 24,36 € + 32,48 %
Restmüll 80 l 121,08 € 87,36 € +  33,72 € + 38,60 %
Restmüll 120 l 163,92 € 112,08 € +  51,84 € + 46,25 %
Restmüll 240 l 296,16 € 186,12 € + 110,04 € + 59,12 %
Restmüll 1,1 cbm -wöchentlich 2.412,96 € 1.396,08 € + 1.016,88 € + 72,84 %
Restmüll 1,1 cbm -14-täglich 1.226,16 € 717,00 € + 509,16 € + 71,01 %
 
Beistellsack 70 l 4,00 € 3,20 € + 0,80 € + 25,00 %
 
Biotonne 120 l 69,00 € 58,32 € + 10,68 € + 18,31 %
Biotonne 240 l 129,00 € 96,96 € +  32,04 € + 33,04 %
 
Behältertauschgebühr 33,00 € 33,00 € +/- 0,00 €  +/- 0,00 %
 
Straßenreinigung 2,88 € 2,85  € + 0,03 € + 1,05 %
Winterdienst 0,45 € 0,41 € + 0,04 € + 9,76 %
Reinigung + Winterdienst 3,33 € 3,26 € +  0,07 € + 2,15 %

 

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Jülich unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02461 - 685-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai 20220 haben Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen erhalten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

www.grundsteuer.nrw.de

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen (Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform).

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